Hallo zusammen,
ich habe die SuFu schon genutzt, konnte aber keine für mich relevanten Aussagen finden. Also bitte nicht erschiessen, wenn die Frage schon mehrfach gestellt wurde .
Wenn ich die BetrSichV richtig verstehe, muss ich für jedes Arbeitsmittel (vom Kugelschreiber über die Borhmaschine bis zum Hubschrauber) vor der Bestellung bzw. dem Einsatz eine GBU erstellen? Kann das wirklich so sein? Und wenn ja, wie handhabt ihr das? Ich kann doch nicht von unseren Betriebsleitern verlangen, für jeden neu anzuschaffenden Schraubendreher eine GBU zu erstellen. Da werde ich locker gelyncht.
Vielleicht verstehe ich das auch falsch, und muss nur für Arbeitsmittel die nicht unter BetrSichV §12 (2) fallen "Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für einfache Arbeitsmittel, für die nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss" eine GBU erstellen. Danke für eine Tipps.
Grüße
Mikey