Sekuranten-Prüfung

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  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, wie (praktisch) die Prüfung von Sekuranten (Anschlag-Ösen für eine Dachabsturzsicherung) funktioniert?
    Werden da jetzt Gewichte angehängt oder wie geht das?

    DIN EN795, DIN EN365, DIN EN13374, BGR 198 sind die Theorie, doch wie sieht die Praxis aus?

    +

    Was darf so etwas kosten? Geht das dann "stückweise" oder ist ein Dach eine Einheit oder handelt man einen Festpreis aus? Ich bin da leider absolut unbeleckt und habe keine Ahnung davon.

    Vielen Dank.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Waldmann,

    der Nutzer kann die ASE (Anschlageinrichtung) lediglich einer Sicht- und Funktionsprüfung unterziehen.
    Der Sachkundige muss gemäß Herstellerangaben prüfen. Anbei eine Präsentation, in der auch eine Beschreibung der Vorgehensweise einer solchen Prüfung beschrieben ist.

    Kosten darf soetwas nach Aufwand. Der Preis für eine solche Prüfung reicht von bis ;)

    Gruß
    Stephan

  • Hallo Stephan,

    das ist doch schon einmal eine kleine Grundlage.

    Ich musste gestehen, ich wusste gar nicht, dass wir so etwas haben.

    Unser Gebäudemanager kam von einer Schulung wieder und fragte mich, ob ich wüsste was ein SEKURITANT ist. Das hatte ich nich nie gehört und nach kurzer Verweildauer fiel mir ein, was er wohl meinte.

    Na ja, lange Rede, kurzer Sinn. Die Dinger sind da, noch nie geprüft, auch klar. Und in diesem Zusammenhang: Ein Lauflehrngeschirr (Absturz PSA) haben wir natürlich auch nicht. Doch all das wird sich ändern.......... 8o

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    so, die Frage habe ich entsprechend auch in komnet gestellt.

    Antwort : Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Betriebsmittel (im vorliegenden Fall für Anschlagpunkte (z. B. Sekuranten) als Teile von Absturzsicherungen auf Flachdächern) zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.


    Das war ja schon klar.


    In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" ff, die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die BGV A1 "Grundsätze der Prävention", landesspezifische Bauvorschriften sowie die Gebrauchs- bzw. die Montage- und Betriebsanleitung der Hersteller der Anschlagpunkte (z. B. Sekuranten) als Teile von Absturzsicherungen auf Flachdächern einzubeziehen.



    ok.



    Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") festlegen.


    ???


    Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" wie den
    berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der
    Gebrauchs- bzw. der Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers der
    Anschlagpunkte (z. B. Sekuranten) als Teile von Absturzsicherungen auf
    Flachdächern sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der
    Gefährdungsbeurteilung "gerichtsfest" dokumentiert werden. Da im
    Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden,
    empfehlen wir, solche Abweichungen im Vorfeld mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.


    Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu
    dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der
    Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den
    Betriebsarzt unterstützt.


    Soweit dann ok.

    Fazit:
    GB erstellt für die Leute des Gebäudemanagements (denn die betrifft es), BA für die PSA erstellt, PSA jeweils an den Ausstiegsmöglichkeiten zum Dach hin positioniert.
    Jetzt müssen noch die Betroffenen Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden und wir überlegen uns etwas für die "Fremdlinge" die manchmal auf dem Dach sind.
    Unterlagen zur Bauartprüfung, zur Montage und zur Abnahme sind angefordert.
    Dazu habe ich die örtliche Dachdecker-Innung angeschrieben mit der Bitte um Nennung von Betrieben, die Sekuranten prüfen können/dürfen.
    Einen Mitarbeiter ausgesucht, der so etwas vielleicht nach einer Ausbildung als sachkundige Person selber prüfen kann.
    Etc.

    Alles in Allem ergibt eine kleine Öse auf dem Dach eine hübche neue Akte. :/

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • .........ganz vergessen:

    Die eigentliche Prüfung, wie sieht die denn aus?

    Es sollte der übliche Papierkram vorhanden sein (siehe vorherige Antwort).

    Der Sekurant wird in Augenschein genommen (Korrosion, Befestigung ok?, Untergrund (z.B. Betondecke) ok?, etc.).
    Danach erfolgt eine Belastung. Jeder Anschlagpunkt ist für ein Gewicht ausgelegt. Diese Gewichtskraft wird entsprechend erhöht und per Kettenzug an der Sekuranten gelegt. Hier wird eine Beanspruchung, die gesteigert wird, angelegt und gemessen. Das Ergebnis der Prüfung sollte dann keine Verformung sein und auch kein Lösen der Befestigung sein.
    Alles wird dann letztlich in einem Protokoll festgehalten. Soweit die Theorie. In der Praxis habe ich das (bis jetzt) noch nicht gesehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Waldmann,

    die Prüfung kann auch, je nach Herstellervorgabe, aufwändiger als lediglich eine Zugprobe sein. Bei manchen Herstellern muss die Verschraubung regelmäßig geprüft werden, bei anderen ist alle 6 Jahre eine Fallbelastung zu simulieren.

    Die Arbeit, die Du Dir jetzt mit dem zusammensuchen der Unterlagen machen musst, wird Dir normalerweise vom SiGeKo mit dem Erstellen der "Unterlage für spätere Arbeiten" abgenommen. Aber selbst wenn ein SiGeKo bei der Gebäudeerrichtung involviert war, ist das leider kein Garant für diese Unterlage. Noch immer erlebe ich das Auftraggeber vollkommen erstaunt darüber sind, was ein SiGeKo so alles macht.
    Viel Spaß und Erfolg mit der undankbaren Aufgabe das jetzt im nachhinein zu erstellen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Stephan,

    ja, neh, iss klar (Zitat von einem Lockenköppchen).

    In NRW wurden und werden die Baumassnahmen der öffentlichen Hand von einer Truppe namens BLB begleitet. Was ich von denen halte, lasse ich lieber weg, sonst würde man mich wegen Beleidigung drankriegen :cursing: .
    Somit ist ersteinmal nichts vorhanden. Die Konstellation ist ja auch lustig. Wir sind Mieter, das Land NRW ist Vermieter. Der Vermieter ist hier für die Sekuranten zuständig, eben über den BLB. Ergebnis wie in vielen Dingen: Null.

    Wir machen es einfach selber, das geht schneller.

    Damit ich hierzu ein wenig mehr Rüstzeug bekomme ,ist ja auch Ende 10 die RAB30-Geschichte angesagt. Dabei geht es mir nicht um irgendeinen Titel, der dann noch kommt, sondern um das Basiswissen. Zeit zum Üben habe ich. Am 02.10. ist Grundsteinlegung für einen neuen 50 Mio-Komplex, der zum Glück nicht vom Land gebaut wird. Da kann ich mich mit einbringen. Leider kriege ich die 1/2% Marge des SiGeKo nicht, das wäre doch schon ein schöner Auftrag.


    Die örtliche Dachdecker-Innung hat übrigens geantwortet.
    Sie dürfen keinen Betrieb nennen, der prüfen kann und dürfen auch nicht sagen, was die einzelnen Betriebe so alles können. :S
    Auch klasse.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Waldmann,

    frag bei der Handwerkskammer nach. Oder stell eine konkrete Angebotsanfrage, die dürfen die Verbände nämlich an die jeweiligen Betriebe weitergeben.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    das Internet zaubert alle Mitgliedbetriebe einer Kammer aus dem Hut. Dazu mit allen Kontaktdaten.

    Ich denke, jeweils ein kurzer Anruf und die Spreu ist vom Weizen getrennt. Das starte ich nach meinem Urlaub.
    Zwei Sätze reichen schon, um jemanden einzuschätzen, so nach: Watt is dat denn? Dat hatten wir ja gar nich, wollense sich duellieren? :D

    Schönes Wochenende.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne das PDF im zweiten Post anschauen/runterladen, bekomme aber immer die Meldung nicht genug rechte zu haben.

    Warum ist das so? Mache ich was falsch, oder bin ich einfach zu frisch in der Community?

    Gruß

  • Mhm, warum das so ist kann ich leider auch nicht sagen, aber ich habe Dir den Anhang per PN geschickt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl