Anforderungen an Gefahrstoffschrank für 200€??

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo
    bin etwas irritiert! :|
    Hab gerade einen Gefahrstoffschrank für unter 500€ gefunden link. In meinen Augen ein lackierter Stahlblechschrank.... gibt es da Vorgaben ab wann man seinen Schrank "Gefahrgut/stoffschrank" nennen darf?

    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • .... gibt es da Vorgaben ab wann man seinen Schrank "Gefahrgut/stoffschrank" nennen darf?...

    Nein, da gibt es keine Vorgaben. Du kannst theoretisch zu IKEA gehen, dort den Schrank "Füllmich" oder wie die den Schrank auch immer nennen kaufen, und ihn als Gefahrstoffschrank deklarieren.
    Der von Dir verlinkte Blechschrank hat meiner Meinung nach einen großen Mangel, die Belüftung. Ich würde einen geschlossenen Schrank ohne Belüftungsöffnung wählen. Wenn eine Belüftungsöffnung gewünscht ist, dann nur mit entsprechendem Flammendurchschlagschutz. Der Schrank ist geeignet für die "Kleinmengenregelung" nach TRGS510, also <20 bzw. 10 kg. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann man hier auch bis zu 200 kg lagern.
    Anders sieht es dann bei einem Sicherheitsschrank aus, da gibt es entsprechende Normvorgaben. Diese kosten dann auch gleich um den Faktor 10 (oder noch größer) mehr und haben zusätzliche Wartungskosten zur Folge.

    Interessant sind auch die Produkte, welche als Säuren- oder Laugenschrank verkauft werden. Auch hier gibt es eigentlich keine Normvorgabe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, da gibt es keine Vorgaben. Du kannst theoretisch zu IKEA gehen, dort den Schrank "Füllmich" oder wie die den Schrank auch immer nennen kaufen, und ihn als Gefahrstoffschrank deklarieren.
    Der von Dir verlinkte Blechschrank hat meiner Meinung nach einen großen Mangel, die Belüftung. Ich würde einen geschlossenen Schrank ohne Belüftungsöffnung wählen. Wenn eine Belüftungsöffnung gewünscht ist, dann nur mit entsprechendem Flammendurchschlagschutz. Der Schrank ist geeignet für die "Kleinmengenregelung" nach TRGS510, also <20 bzw. 10 kg. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann man hier auch bis zu 200 kg lagern.
    Anders sieht es dann bei einem Sicherheitsschrank aus, da gibt es entsprechende Normvorgaben. Diese kosten dann auch gleich um den Faktor 10 (oder noch größer) mehr und haben zusätzliche Wartungskosten zur Folge.

    Interessant sind auch die Produkte, welche als Säuren- oder Laugenschrank verkauft werden. Auch hier gibt es eigentlich keine Normvorgabe.

    Also für mich ist ein Gefahrengut/stoffschrank ist nur solcher, der über bestimmte Voraussetzungen verfügt, damit die auslauffende Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
    z.B. wie hier Umweltschrank.

  • z.B. wie hier Umweltschrank.

    Wieder so ein unsinniger Blechschrank mit Belüftungsöffnungen.

    Auffangwannen sind nach den meisten VAwS erst bei größeren Mengen vorgeschrieben. In Baden-Württemberg als Beispiel dürfen bis 100l WGK 3 Stoffe ohne Auffangwanne gelagert werden. In anderen Bundesländern gelten ähnliche Regelungen, bei Wasserschutzgebieten dann wieder strengere.
    Ein gängiger Fußboden ist oft schon dicht genug, um hier den Anforderungen zu genügen, wozu also noch Auffangwannen?
    Warum Lüftungsöffnungen im Blechschrank, die dazu noch ohne Flammenhemmung ausgeführt sind? Eigentlich soll man in den Schrank doch dichte und unverschmutzte Gefäße einstellen, da ist somit keine Lüftung notwendig. Kommt es zu einer Beschädigung eines eingelagerten Gebindes bietet die Lüftungsöffnung auch keinerlei Vorteil gegenüber einem unbelüfteten Schrank.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE