Hallo Sifa Gemeinde,
ich bin gerade beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung zum Besteigen von Holzmasten im Stromversorgung-Netz.
Bin mir da nicht sicher, in folgendem Bereich: Beurteilung der Standfestigkeit
Folgender Hintergrund:Holzmasten werden bei uns alle 4 Jahre Begangen und Beurteilt nach Zustand, außerdem erfolgt eine Nachpflege des Gefährdeten Bereichs am Übergang zum Erdboden.
Frage reicht die Beurteilung aus um den Mast ohne Mastsicherungsgerät zu besteigen oder ist generell ein Mastsicherungsgerät zu verwenden?
Kann mir einer von Euch hierzu behilflich sein?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Thomas Kölbl (Sifa in Ausbildung)