Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 aufgehoben

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  • Die frühere TRGS 220 musste durch die Bekanntmachung abgelöst werden, da das Sicherheitsdatenblatt über eine EU Verordnung geregelt war (Reach, VO 1907/2006) und somit hier national nur noch Empfehlungen ausgesprochen werden konnten. Inzwischen wurde die Form des SDB aktualisiert über die VO 2015/830 (=> Änderung von Anhang II der Reach Verordnung) daraus ergibt sich, dass die Vorgaben aus der Bekanntmachung 220 nicht mehr konform zur EU Vorgabe waren und somit musste die Bekanntmachung aufgehoben werden.

    Für die Praxis: Im groben bleibt alles wie gehabt. Die Information zur Einstufung nach 67/548 bzw. 99/45 (alte EU Kennzeichnung) ist inzwischen entfallen. => nur noch CLP Kennzeichnung notwendig, wobei alte SDB sofern sich an den Erkenntnissen nichts ändert, weiter benutzt werden dürfen. Interessant wird das für alle Einstufungen, die sich noch auf das alte R-Satz System berufen wie z.B. die Wassergefährdungsklassen. Da muss man jetzt zusehen, wie man die Zeit überbrückt, bis die entsprechenden gesetzlichen Regelungen angepasst sind, denn dort ist der Gesetzgeber gewaltig in Verzug.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.