Lichtschranke durch Fachfirma prüfen?

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  • Hallo Miteinander,

    wurde von einem Abteilungsleiter gefragt ob die Lichtschranke an seiner Induktionshärteanlage regelmäßig von einer Fachfirma geprüft werden muss?

    Kennt sich jemand damit aus?


    MfG Schmeiss

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo Schmeiss,

    ich denke mal du meinst ein sicherheitsrelevantes Bauteil für eine Zugangskontrolle? Bspw. ein Lichtgitter nach dem Motto "Maschine Stopp, wenn Mensch in Umhausung?".

    Prinzipiell ist der Arbeitgeber für seine Maschinen = Arbeitsmittel verantwortlich (BetrSichV). Hier hat er per GB nachzuweisen ob eine Prüfung jetzt z.B. jährlich erfolgen muß. Soweit die Grundlage. (Über)prüfen kann er mittels fachkundigem Personal natürlich selber. Dies ist auch entsprechend nachzuweisen.

    Er könnte sich z.B. eine Excel-Tabelle anfertigen: Prüfung am / durch / Anlass / Was wurde geprüft / ....
    Eine externe Prüfung erfolgt bei überwachungspflichtigen Anlagen (z.B. Druckkessel, Kompressoren, Aufzüge, ...). Hier ist es ein MUSS, bei allen anderen ein KANN. Heisst, klar kann ich eine Lichtschranke durch den Hersteller oder einen Prüfer checken lassen. Muss ich aber nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Heisst, klar kann ich eine Lichtschranke durch den Hersteller oder einen Prüfer checken lassen. Muss ich aber nicht.

    Setze ich allerdings eigenes Personal ein, würde ich zumindest die Kriterien der TRBS 1203als Maß für die befähigte Person heranziehen. Bei relativ wenigen ähnlichen Anlagen im Betrieb wird man kaum auf die in der TRBS geforderten Prüfzahlen/Jahr kommen und somit auf externe Kräfte zurückgreifen müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.