Externer Arbeitsschutz und Tätigkeiten der FASI in Bereichen anderer zuständiger BG`n

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  • ...da kann ich ja dann auch mal wieder meinen Senf dazu geben... ;)

    Warum kann ein Manager von der Bahn auf einmal die Leitung einer Großbaustelle in der Bundeshauptstadt annehmen?!?!? Weil er "managen" und sich nicht mit Details rumschlagen soll. OK, auch wenn DIESES Beispiel nicht gerade das geeignetste ist, hi, hi, hi...

    Also, Spaß beiseite. Ich habe als Sifa in meiner bisherigen Karriere in unterschiedlichsten Branchen gearbeitet und ich MUSS keine elektrotechnischen Detailkenntnisse haben, um in einem Elektrobetrieb diese Tätigkeit ausführen zu können. Das ist ja das Schöne an unserem Job. Wenn ich ein fachliches Problem habe, dann frag' ich halt einen Fachmann. Sturm: Glaub' mir, "Bleib' bei deinen Leisten!" mag nett und bequem sein, kann Dich aber auch einiger sehr interessanter Erfahrungen und Weiterentwicklungen berauben.

    Um dies vielleicht mal am klassischen Beispiel "Gefährdungsbeurteilung" deutlich zu machen: Nicht ich erstelle diese, sondern die entsprechende Fachstelle. Meine Unterstützung bezieht sich auf Methodik, Formalismus, Querdenken und das stellen dummer Fragen. Hier ist ein gewisses Maß an Unkenntnis und der Blick von aussen manchmal sogar sehr hilfreich... Selbstverständlich entbindet mich das nicht davon, mich in diese Branche "reinzuarbeiten" aber ich bezweifle sehr, daß dies über den fachspezifischen Teil der BG'en geschehen kann.

    Mein berufliches Lebensfazit soweit: Wenn es ein Betrieb ist der neugierig macht, spielt die Branche keine Rolle und, um auf die Eingangsdiskussion zurück zu kommen, dies sollte auch für den AG gelten. Wenn die Chemie und die Leistung des Kandidaten stimmt...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • ich mische mich hier einfach mal ein.

    Der Gesetzgeber sagt lediglich das der Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht. Es steht aber nirgends geschrieben das er immer die passende Ausbildung bei bestimmten BGen haben muss. Das hätten die BGen gerne da diese hier viel Geld verdienen können. Aber es ist sicherlich hilfreich die ein oder andere Präsenzfase bzw. das ein oder andere Seminar fremder BGen zu besuchen.

    Schönen Gruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    selbstverständlich steht die Forderung so nicht im Gesetz. Wie bei allen Gesetzen ist keine explizite Aufzählung aller dazugehörigen Fälle, sondern lediglich eine allgmeine Forderung genannt.Im ASiG wird ganz allgemein die sicherheitstechnische Fachkunde gefordert. Die Fachkunde ist nachgewiesen (siehe auch DGUV 2) wenn neben der notwendigen Ausbildung (Ingenieur, Techniker, Meister) mit dazugehöriger mind. 2 jähriger Berufspraxis sowie

    Zitat

    einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.


    In der DGUV Information 251-004 (ehemals BGI 838 ) steht dann letzlich genau welche Struktur die notwendige Ausbildung hat. Dort findest Du dann auch die Forderung der fachspezifischen Ausbildung. Ich glaube nicht, dass es den Berufsgenossenschaften darum geht damit viel Geld zu verdienen. Da wäre der Tagessatz von 150 Euro für Selbstzahler auch nicht wirklich für geeignet ;)
    Ob das System in dieser Form wirklich geeignet ist alle fachspezifischen Kenntnisse zu vermitteln wage ich zu bezweifeln, aber es hilft imho* um einen guten Einstieg zu bekommen.

    Gruß
    Stephan

    *imo =in my humble opinion -> meiner bescheidenen Meinung nach

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hier die Fakten:

    Meine Wenigkeit ist BGHM-Ausgebildet war Jahrelang als externer Berater in alle BGn unterwegs - NULL Probleme.
    Hätte ich einen Lehrgang belegen wollen, wäre er für uns kostenpflichtig(!) gewesen, da wir "nur" Mitglied der VBG waren.

    Aber: KEINE Aufsichtsperson wollte mich in seine Ausbildung stecken, obwohl die wussten, dass ich "nur" BGHM-ausgebildet war.

    Kollege von mir ist aber an die BGN geraten. Die bestanden auf den Kurs, konnten ihm aber nichts zeitnah/ortsnah anbieten.
    Da ist meinem Kollegen von der Aufsichtsperson angeboten worden, statt dessen einen Kurs für richtige Ernährung aufzusuchen, das würde dann auch akzeptiert.
    Natürlich kostenpflichtig... Autsch?

    Seit dem kann ich diese Lehrgänge nicht mehr Ernst nehmen.

    Seien wir uns mal im Klaren: die meisten SiFas haben studiert. Wer nicht studiert hat, bleibt in seinem Fach (ein Bäckermeister wird sich wahrscheinlich NICHT in einer Gießerei bewerben...). Ingenieure haben im SiFa-Lehrgang und durch Berufserfahrung die ARBEITSWEISE der SiFa kennengelernt und und ohnehin geübt. Sie sind auf das Erarbeiten neuer Inhalte bestens vorbereitet. Wo ist das Problem, diese über alle BGn hinweg anzuwenden, und bei Bedarf mal eine Aufsichtsperson zu konsultieren, wenn konkretes Spartenwissen gefragt ist? Da habe ich doch auch USB-Sticks mit Material zum abarbeiten geschenkt bekommen (BGRCI), oder anderweitig Tipps. Wer sich in eine Garantenstellung begibt, ohne sich auszukennen, wandelt natürlich auf extrem dünnem Eis. Aber wer seine Grenzen kennt, und die Zusammenarbeit mit der BG sucht, ist auf einem sicherem Posten. Last but not least, DGUV 2: "Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III." Heißt: wenn die Aufsichtsperson den Eindruck hat, mit einer gute SiFa zusammenzuarbeiten, der weiß, was er tut, muss er ihn nicht auf eine Fortbildung schicken - das ist in seinem Ermessen.

    Fazit: im Zweifel die Aufsichtsperson kontaktieren und absprechen. Wer dann auf einen Diätkurs geschickt wird, darf auch mal laut lachen, und den Vorschlag ignorieren. Andererseits, wer einen Waschbrettbauch hat, der werfe den ersten Stein.....