ZitatDass die Tore im Feuerwehrhaus regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) überprüft werden müssen, ist nicht neu. Jedoch werden seit der Einführung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten „ASR A1.7 – Türen und Tore“ zunehmend Tore beanstandet und müssen instandgesetzt, nachgerüstet oder teilweise sogar ausgetauscht werden. Für viele Gemeinden kommt ein solches Prüfergebnis sehr überraschend – schließlich wurde das Tor schon viele Male ohne Beanstandungen geprüft.
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http://www.hfuknord.de/hfuk/aktuelles…eltere-Tore.php
Artikel vom 05.02.2015