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Tenor: Bei einem Arbeitsunfall, den ein Kollege verursacht, haftet nicht automatisch der Arbeitgeber. Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kommt es darauf an, ob die entscheidende Handlung zum Job gehört oder nicht.
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 67/14
Datum: 19.03.2015
Quelle Urteil: http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/4…ungsverhaeltnis
Siehe auch hier http://www.n-tv.de/ratgeber/Azubi…le14743196.html