- Offizieller Beitrag
Hallo zusammen,
obwohl das Thema psychische Belastung eigentlich ganz normal zur
Gefahrdungbeurteilung dazugehören sollte, tut sich der eine oder andere
sehr schwer mit diesem Thema.
Die Unfallkasse des Bundes hat einen Fragebogen mit entsprechender
Auswertungsdatei bereitgestellt, wo man zumindest schon mal vorab einen
ersten Check machen kann. Wenn man anhand der Auswertung keine psychischen Belastungen feststellt, kann man das in die Gefährdungsbeurteilung einbringen.
Quelle: Unfallkasse des Bundes