Betriebanweisungen für mehrere Betriebsbereiche

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  • Moin,

    eine kurze Frage, die die Experten sicherlich aus der Hüfte beantworten können. Wir haben bei unseren Gefahrstoffn Betriebsanweisungen, die für mehrere Betriebsbereiche gelten, da die gleichen Stoffe mit den gleichen Tätigkeiten verwendet werden. Wie handhabt Ihr das mit der Unterschrift und Freigabe der BAs, einmal unterschreiben lassen von einem zentralen "Gefahrstoffel", Arbeitsschutzkoordinator oder wer auch immer oder jeweils von der für den betroffenen Betriebsteil verantwortlichen Führungskraft?

    Es macht ja eigentlich wenig Sinn, wenn ich einer Kindergartenleitung eine BA schicke und sage "So, jetzt unterschreibe bitte oben rechts". Die Person hat ja eigentlich gar keine Ahnung, ob die BA in der vorliegenden Form in Ordnung ist und muss sich so oder so auf den Ersteller der BA verlassen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Bei uns lasse ich alles einmal vom Betriebsrat, einmal vom HR Manager und einmal vom Operationsmanager für alle Bereiche inkl. Außenstellen unterschreiben.
    Steht nirgendwo das man BA überhaupt unterschreiben lassen muss sondern dient lediglich der rechtlichen Absicherung.Kann also jeder handhaben wie er lustig ist und gedenkt es so zu tun wie er es für richtig hält-[suche Hilfe] Betriebsanweisung unterschreiben?
    Gruß Martin

  • Hallo,

    wir handhaben das so:

    • Alle erforderlichen Betriebsanweisung (Maschinen, Gefahrstoffe etc.) werden über eine Verfahrensanweisung unserer Managementsokumentation den Führungskräften zur Verfügung gestellt.
    • Die Verfahrensanweisung mit dem kompletten Inhalt wird in regelmäßigen Abständen (min. 4x jährlich) revidiert.
    • Der Workflow ist so hinterlegt, dass eine Vertreter des Gesamtbetriebsrats als Prüfer der Verfahrensanweisung fungiert und die neuen bzw. geänderten Betriebsanweisungen prüft (Mitbestimmungspflicht). Nach erfoglreicher Prüfung wird die Verfahrensanweisung im Workflow durch den GBR an den Vorstand geleitet.
    • Der Vorstand gibt die Verfahrensanweisung final frei. Die elektronische Freigabe durch den Vorstand ist in diesem Fall gleichbedeutend mit seiner Unterschrift unter die Betriebsanweisung.


    Gruß
    Rüssel

  • ...Es macht ja eigentlich wenig Sinn, wenn ich einer Kindergartenleitung eine BA schicke und sage "So, jetzt unterschreibe bitte oben rechts". Die Person hat ja eigentlich gar keine Ahnung, ob die BA in der vorliegenden Form in Ordnung ist und muss sich so oder so auf den Ersteller der BA verlassen....


    Wer ist Führungskraft?
    Wer ist weisungsbefugt?
    Wer entscheidet somit wie und was die Mitarbeiter mit einem Stoff anstellen?

    Ich als "Gefahrstoffel" erstelle die BA nach meinem Fachwissen. Da ich allerdings nicht jeden Arbeitsplatz im Detail kenne, kann meine BA nur eine Muster BA sein, dies wird auch so vermittelt. Der Vorgesetzte vor Ort kann jetzt die BA einfach so verwenden, wenn er der Meinung ist, das passt so. Ist er anderer Meinung kann natürlich auch geändert werden, wobei ich mir hier Rückmeldung erbeten habe. Bisherige Rückmeldequote 0%.
    => die Verantwortlichen vor Ort machen sich keinerlei Gedanken und übernehmen die BA.
    Bei uns gibt es üblicherweise keine Unterschrift auf der BA, außer der Vorgesetzte meint er müsste Autogrammstunde halten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.