Aktive Lagerung von Lösemittelabfällen

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine wichtige Frage:

    Wir haben im Aussenbereich unserer Firma einen kleinen Raum (ca.10qm). Der komplette Eingangsbereich ist mit einer perforierten (Lochblech) Schiebetüre versehen.

    In diesem Raum werden unsere Lösemittelabfälle (Flammpunkt unter 55Grad) von einem 10Liter Kanister in ein 200liter Stahl-Fass mit Hilfe eines Trichters umgefüllt.

    Die maximale Lagermenge beträgt 400Liter. Ich bin mir nun nicht sicher ob hier die TRGS509 Anwendung findet, hier wird meist auf 500liter bzw. 2500 Liter gesprochen.

    Die Fässer stehen auf einer Auffangwanne aus Stahl, welche geerdet ist.

    Des weiteren bin ich mir nicht sicher, ob die Lüftung durch die beschriebene Schiebetüre ausreicht, oder wir hier nicht um eine Zoneneinteilung und die Erstellung eines

    Ex-Schutz Dokumentes herumkommen. Der Raum verfügt über keinen Ex- Schutz oder eine technische Lüftung.


    ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.


    Danke im Voraus!

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  • ...In diesem Raum werden unsere Lösemittelabfälle (Flammpunkt unter 55Grad) von einem 10Liter Kanister in ein 200liter Stahl-Fass mit Hilfe eines Trichters umgefüllt.


    Welches Material hat der Kanister und der Trichter? Kunststoff? Wenn ja, dann muss man mit statischer Aufladung rechnen.

    ...oder wir hier nicht um eine Zoneneinteilung und die Erstellung eines

    Ex-Schutz Dokumentes herumkommen. ...


    Welche Zone hast Du im Fass bzw. Kanister? Meiner Meinung nach ist man dort in Zone 0, auch wenn wahrscheinlich die obere Explosionsgrenze überschritten ist.
    => um die beiden Behälter gibt es dann die anderen Ex-Zonen.
    10 l zusammenhängende explosionsfähige Atmosphäre, gelten als gefährlich. Dafür benötigst Du in der Regel ca. 1 ml an brennbarer Flüssigkeit die verdampft. Spätestens beim Umfüllvorgang wird mit Lösemittel gesättigte Luft aus dem Fass verdrängt und vermischt sich mit der Umgebungsluft. Dann dürfte auch eine Konzentration unterhalb der oberen Explosionsgrenze in einem begrenzten Raum vorhanden sein. Ohne entsprechende lokale Absaugung, sehe ich hier keine Chance ohne Ex-Zone auszukommen.

    Ich sehe gerade, Du hast BGRCI als Berufsgenossenschaft angegeben, die bieten doch einiges auf diesem Gebiet. Im Zweifelsfalle nach Dr. Dryba suchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,


    danke für die schnelle Antwort. Ja der Trichter ist bislang aus Kunststoff. Wir werden hier eine Stahltrichter mit einem Stahlrohr welches bis fast an den Faßboden reicht vorsehen.

    Wenn wir dann hier Ex-Zonen festlegen, muss dann auch der Komplette Raum mit einer Ex- Schutz Ausrüstung (Elektrik) ausgestattet werden?

    Eine Gefährdungsbeurteilung wird dann ein Ex- Schutzdokument wahrscheinlich nicht ersetzen, oder?

    Bin in diesem Thema noch nicht ganz so fit...........

  • ...Bin in diesem Thema noch nicht ganz so fit...........


    Ich auch nicht, denn bisher waren die Regelungen zum Ex-Schutz in der Betriebssicherheitsverordnung verankert und dafür war ich nicht zuständig. Da das ganze nun ins Gefahrstoffrecht wandert, bin ich wieder dabei. Relevant ist auch der Flammpunkt. Ist dieser 15°C oberhalb der Raumtemperatur bist Du schon mal ein wenig sicherer. Allerdings kann durch Lager und Umfüllvorgänge trotzdem möglicherweise eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen.
    Im Bereich der Zonen muss natürlich die elektrische Einrichtung entsprechend ausgerüstet sein. Darum herum in der Regel nicht. Allerdings sollte man auch Havariefälle vorsehen. Was geschieht, wenn das Fass überläuft oder dem Mitarbeiter der Kanister aus der Hand gleitet. Dadurch dürften die Ex-Zonen in diesen Fällen deutlich größer werden, als beim Routineumgang.
    In der Regel kriechen Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten am Boden. Die Beleuchtung muss meiner Meinung nach somit nicht unbedingt in Ex Ausführung vorhanden sein, sofern sie ausreichend hoch und somit weit genug weg von der Quelle liegt. Ich würde mindestens einen Radius von 2m um das Fass und bis 1m Höhe als Zone 2 ansehen. Je nach Raumabmessung und Lüftungsmöglichkeit auch die ganze Raumgrundfläche. Dann um das Fass oberhalb der Zone 2 würde ich für einen Radius von 1m Zone 1 sehen.
    Das Ex-Schutzdokument kann Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.
    TRBS 2151 dürfte die erste zu lesende Literaturquelle sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ganz so einfach würde ich mir das alles nicht machen. Schon gar nicht im Ex-Schutz. Die Elektrik würde ich auf jeden Fall ex-geschützt installieren. Das fängt beim Schalter an, geht über mögliche Steckdosen bis hin zur Beleuchtung. Wer kennt schon alle Eventualitäten, die auftreten können (Haverie etc.)? Hinzukommt, dass wenn Du die Zone im Fass als Zone 0 beurteilst, wie groß sind dann Deine Zonen 1 und 2 um das Fass herum? Wie hoch ist denn der Raum?
    Meiner Meinung nach geht eine aktive Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in einem Raum ohne technische Entlüftung in Bodennähe gar nicht. Beim Umfüllen können imm Flüssigkeiten übertreten oder verschüttet werden. Fässer sind u. U. undicht etc. Alles muss bedacht werden. Und ob die Lochblechtür als natürliche Belüftung ausreicht muss evtl. gemessen werden. Ein 5-facher Luftwechsel ist u. U. zu gewährleisten!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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