Hallo zusammen:
ich bin gerade dabei meine Praktikumsarbeit zu erstellen, und "hänge" da an 2 stellen.
Thema der Arbeit: sicherheitstechnischer Umbau einer Presse.
1. Frage: Habe hierbei eine objektorientierte GE am Arbeitsmittel also an der Presse durchgeführt.
( Systemabgrenzung ). Ist das soweit in Ordnung?
2. Frage: Bei der Beurteilung habe ich 4 manuelle GF aufgeführt und diese anhand der Risikomatrix mit Ampelzuordnung bewertet.
1.manuell abstehende Maschinenbauteile - Sturz, stolpern
2.manuell abstehende Maschinenbauteile -Teile mit gefährlichen Oberflächen und Formen
3.manuell freie Bewegung der Zylinder während der Pressvorgangs -kontrolliert bewegte, ungeschützte Maschinenteile
4.manuell ungesichertes Produkt beim Pressvorgang -unkontrolliert bewegte Teile
Gibt es dazu irgendwelchen Normen, Richtlinien, oder Regeln um die Gefährdungen zu untermauern oder denkt ihr
die Risikomatrix reich alleine? Habe in der BGR500 Anhang2.3,BGI 547, und BGI 551 nichts wirklich gefunden.
Die Maschine ist marke Eigenbau und ca. 2Jahre alt.
Habe vor, die Maschine im Gefahrenbereich zu Umhausen um den MA un Dritte zu schützen, Zweihandschaltung usw.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!!