Gefahrenstoffschrank auswählen

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  • Hallo zusammen,

    bei uns muss demnächst ein Gefahrenstoffschrank für brennbare und teilweise giftige Flüssigkeiten angeschafft werden.
    Gibt es da Vorschriften ob Stoff A mit Stoff B nicht gelagert werden darf?
    Dann gibt es ja belüftete und nicht belüftete GFS.


    Gruß

    Hobbe

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  • genau sowas habe ich gesucht! danke!

    gibt es eigendlich auch eine vorschrift die besagt, ab der Menge X benötigt man einen Gefahrenstoffschrank?


    Gruß

    Hobbe

  • ...ein Gefahrenstoffschrank für brennbare und teilweise giftige Flüssigkeiten angeschafft werden.


    Sind die giftigen Flüssigkeiten auch brennbar oder nicht. Wenn nicht, dann reicht ein Gefahrstoffschrank nicht aus, dann benötigt man zusätzlich noch einen abschließbaren Schrank, dies muss dann allerdings kein Schrank für brennbare Flüssigkeiten sein.

    ...Gibt es da Vorschriften ob Stoff A mit Stoff B nicht gelagert werden darf?

    Die TRGS510 wurde ja schon erwähnt. Zusammenlagerungsverbote gelten in der Regel erst ab Überschreiten einer Mengenschwelle, allerdings kann man die Zusammenlagerungsverbote auch als Empfehlung für geringere Mengen ansehen.

    ...Dann gibt es ja belüftete und nicht belüftete GFS.


    Ja, gibt es und daraus entstehen je nach Schrank und eingelagerter Stoffe Vor- oder Nachteile.
    In diesem Zusammenhang wäre interessant, welche Stoffe in welchen Mengen gelagert werden sollen. Weiterhin ist interessant, wo der Schrank stehen soll, im Arbeitsraum oder einem Lager. Ungefähre Raumgröße und ob der Raum sich unterhalb Erdgleiche befindet. Auch wäre interessant, ob eine Abluftführung aus dem Raum möglich ist und wohin.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Zitat

    Sind die giftigen Flüssigkeiten auch brennbar oder nicht. Wenn nicht,
    dann reicht ein Gefahrstoffschrank nicht aus, dann benötigt man
    zusätzlich noch einen abschließbaren Schrank, dies muss dann allerdings
    kein Schrank für brennbare Flüssigkeiten sein.

    Wenn Sie nich brennbar sind, dann reicht ein GSS nicht aus? Für was benötige ich dann ein Gafahrenstoffschrank?

    Zitat

    Ja, gibt es und daraus entstehen je nach Schrank und eingelagerter Stoffe Vor- oder Nachteile.

    In diesem Zusammenhang wäre interessant, welche Stoffe in welchen Mengen
    gelagert werden sollen. Weiterhin ist interessant, wo der Schrank
    stehen soll, im Arbeitsraum oder einem Lager. Ungefähre Raumgröße und ob
    der Raum sich unterhalb Erdgleiche befindet. Auch wäre interessant, ob
    eine Abluftführung aus dem Raum möglich ist und wohin.

    Welche Stoffe genau gelagert werden müssen, muss ich noch genau aufnehmen. Es sind jedoch hauptsächlich spezielle Reiniger die teilweise ätzend und brennbar sind oder Stoffe die 2-K-Kleber aktivieren. Alles überschaubare Mengen bzw. Kleingebinde, die in der Instandhaltung anfallen.
    Der Schrank soll in einem Lager (was nur von den Arbeitern betreten werden kann) deponiert werden. Raumgröße ca. 200m², welcher sich ebenerdig befindet. Eine Abluftführung wäre mit etwas Aufwand realisierbar.


    Gruß und Danke!

  • Welche Stoffe genau gelagert werden müssen, muss ich noch genau aufnehmen.


    Das ist schon mal ein guter erster Schritt.
    Alle Stoffe mit deren Mengen und Kennzeichnung aufnehmen. Dann in Anhang 4 der TRGS510 nachsehen und zu jedem Stoff die Lagerklasse herausfinden.
    Dann in Tabelle 1 der TRGS510 nachsehen, ob man Mengenschwellen überschreitet.

    • Wenn ja, dann sind die dort geforderten Maßnahmen einzuhalten.
    • Wenn nein, dann gelten die bei Überschreitung einzuhaltenden Maßnahmen als Orientierung, also Empfehlung.


    Jetzt noch einen Blick in Richtung Punkt 7 der TRGS510 mit der Zusammenlagerungstabelle. Dort kann man dann herausfinden, welche Stoffe man ohne Probleme zusammen lagern darf, bei welchen dies verboten ist, oder Einschränkungen bestehen. In Abhängigkeit von obigem Ergebnis ist dies Pflicht oder eben nur Empfehlung.

    Es sind jedoch hauptsächlich spezielle Reiniger die teilweise ätzend und brennbar sind oder Stoffe die 2-K-Kleber aktivieren. Alles überschaubare Mengen bzw. Kleingebinde, die in der Instandhaltung anfallen.
    Der Schrank soll in einem Lager (was nur von den Arbeitern betreten werden kann) deponiert werden. Raumgröße ca. 200m², welcher sich ebenerdig befindet. Eine Abluftführung wäre mit etwas Aufwand realisierbar.


    Stoffe, die 2-K-Kleber aktivieren können auch Peroxide oder ähnliches sein, die sind dann GHS03 gekennzeichnet und dürfen z.B. nicht zusammen mit brennbaren Flüssigkeiten (GHS02) in einen Schrank. Ätzende Stoffe, sofern sie nicht gleichzeitig als entzündlich eingestuft sind, sollten auch nicht in einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten, denn die ätzenden Dämpfe sind in der Regel auch Metallkorrosiv und können die Sicherheitseinrichtungen der Schränke beschädigen. Stoffe die giftig und entzündlich sind dürfen in den Schrank, Stoffe die nicht entzündlich aber giftig sind, dürfen nicht in den Schrank. Diese ganzen Regelungen kann man der Zusammenlagerungstabelle entnehmen.
    Ein Schrank ohne Abluft geht, bedeutet aber, dass um den Schrank eine Ex-Zone zu definieren ist, in der entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Mit Abluft, kann diese Ex-Zone um den Schrank entfallen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was beschreiben denn die Sicherheitsdatenblätter? Dort sind Zusammenlagerungsverbote bestimmt aufgeführt. Gibt es eine Ersatzstoffprüfung? Brennbare und ätzende Reiniger können bestimmt durch weniger gefährliche ersetzt werden? Was reinigt ihr denn?
    Müssen die Peroxide bei bestimmten Temperaturen gelagert werden? Möglicherweise gekühlt werden?

    Die TRGS 510 ist aber schon mal ein richtiger und wichtiger Ansatz.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Was beschreiben denn die Sicherheitsdatenblätter? Dort sind Zusammenlagerungsverbote bestimmt aufgeführt. ....


    Zusammenlagerungsverbote findet man eher selten in den Sicherheitsdatenblättern. Man muss schon froh sein, wenn die Lagerklasse erwähnt ist.

    Ätzende Reiniger wird man ab 1.6.2015 noch einige mehr vorfinden. GHS sorgt dafür. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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