Schleifscheibenwechsel Dokumentation

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal in einem Forum gelesen, dass Schleifscheiben an Schleifböcken jährlich gewechselt werden müssen. Diese Beschreibung finde ich jedoch nicht mehr.
    Laut Verband dt. Schleifwerke muss nur an nicht stationären Schleifmaschinen und auch nur Schleifscheiben mit Kunstharzbindungen alle 3 Jahre gewechselt werden, ab Herstellungsdatum.

    Gibt es von Seiten der BG da keine Richtlinie oder Gesetzestexte?

    Ich hoffe Ihr wisst was ich meine ;)


    Gruß

    Hobbe

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  • Hallo hobbe,

    schau mal in die DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500), da findest Du unter 2.25 alle Infos zu Deiner Frage.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin moin,

    danke für die Antwort, das ist gut beschrieben.
    Nur Daten wie lang das Schleifmittel benutzt werden darf steht da nicht drin.
    Da stellt sich mir jetzt die Frage ob ich z.B. Schleifscheiben für die Flex mit einem Verfallsdatum von 2 Jahre nach Benutzung und höchstens 4 Jahre nach dem Herstellerdatum (bei einer anderen Quelle 3 Jahre nach Herstellung), auch nach dem Verfall noch benutzen darf?

    Gruß

    Hobbe

  • Da das Verfallsdatum aus dem Grunde vorgegeben ist das die Scheiben sich u.u. in der festigkeit ändern könnten und somit eine gefährdung vorliegen kann muss man davon ausgehen das dann die Scheiben unbrauchbar sind

    so ähnlich war es in der BGI 543 zu lesen
    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Das Herstellerabhängige Verfallsdatum bei der Flexscheibe (ist auch auf der Scheibe auf dem Ring aufgestanzt) hat den Hintergrund, dass die eingesetzten Bindemittel aushärten, so dass die Scheiben ab einem gewissen Alter bei Benutzung in viele kleine Teile bersten können. Wie es dierk schon beschrieben hat.
    Deswegen sind immer auch die Herstellerangaben beachten.
    Die Angaben in der DGUV Regel helfen Dir, zusammen mit den Herstellerangaben, eigenen Erfahrungen im Betrieb, Normen, etc. eine regelmäßige Prüfung sowie eine sich eventuell daraus ergebende Auswechselung der Schleifmittel in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
    Die einzige mir bekannte vorgeschriebene altersabhänige Auswechselung ist bei Magnesitscheiben (afaik* wegen der Aufnahme von Feuchtigkeit) ab einem gewissen Durchmesser. Göße habe ich nicht im Kopf, einfach mal in der DGUV Regel schauen.

    Gruß
    Stephan

    *afaik = as far as i know - so weit mir bekannt

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