Altengerechte Wohnanlage nicht immer als Altenwohnheim einzustufen

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  • Tenor: siehe unten
    Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
    Aktenzeichen: 2 BV 14.1202
    Datum: 05.02.2015
    Quelle Urteil: http://www.juris.de/jportal/portal…&wt_mc=rss.juna

    Auszug aus dem Urteil siehe hier:

    http://www.juris.de/jportal/portal…&wt_mc=rss.juna

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Das ist sicher rechtskonform und folgt der allgemeinen Entwicklung, daß viele ältere Menschen viele gesunde Jahre dort verleben wollen, wo sie bleiben können, wenn es mit der Gesundheit mal vorbei ist. Altengerechte Wohnanlagen liegen also voll im Trend und sind oft hauptsächlich mit zwar älteren, aber eben noch gesunden und mobilen Menschen bewohnt. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird sich in diesen Bauten aber schon aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der hilfsbedürftigen, sich regelmäßig dort aufhaltenden Personen stark erhöhen. Daher halte ich das Urteil für einen Beleg, daß die augenblickliche Rechtslage hinter der Entwicklung der Realität zurück bleibt.

    Hätte ich das alleine zu entscheiden würde ich ganz sicher zumindest bei Neubauten mindestens zwei getrennte bauliche Rettungswege verlangen. Bei Neubauten ist der Mehrpreis gering, eine Nachrüstung wird später oft zu teuer und nicht selten gar nicht zu realisieren sein.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.