Wortdeutung in BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten

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  • Guten Tag Kollegen,

    wir sind gerade dabei einigen Personen Unternehmerpflichten zu übertragen. Unser Formblatt ist dabei stark in Anlehnung an die BGI508 entworfen. Nun habe ich dabei ein kleine Deutungsproblem mit dem Wording - eventuell kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

    In der Vorlage steht drin:


    ...die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung:


    Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten*)

    Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zu treffen*)

    eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen*)


    arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen*)


    Mein Deutungsproblem liegt nun gleich bei dem rot gefärbten Wort "Einrichtungen". Was ist damit gemeint? Kann man das genauer beschreiben ohne dabei ein Inhaltseinschränkungen hinnehmen zu müssen? Verstehe ich das richtig mit: "Schutzeinrichtungen" oder "Einrichtungen zum Arbeitsschutz"? Oder geht damit schon etwas vom Sinn dieses Punktes verloren?

    Vielen Dank sagt schon mal

    der EHS Mann

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  • ...wie Du siehst, handelt es sich bei den anderen drei genannten "Aufgaben" um organisatorische. Hieraus laesst sich ableiten das mit "Einrichtungen" alles physische gemeint ist. Ob es also um PSA oder ganze Anlagen geht ist hier nicht spezifiziert - zurecht. Es kann genausogut ein Fitnessraum sein, der ja der Erhaltung der gesundheit dienen kann.

    Ausserdem ist es einVorschlag, der umfassende Aussagen trifft. Selbstverstaendlich kannst Du hier Einschraenkungen oder Spezifizierungen vornehmen. Aber: Je genauer die Dinge praezisiert sind, desto festgelegter bist du.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)