Neue DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ erschienen
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen kommt somit eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die DGUV Regel 112-198 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei dieser Aufgabe.
toni