Neue DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ erschienen
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toni -
11. November 2019 um 13:30 -
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Neue DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ erschienen
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen kommt somit eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die DGUV Regel 112-198 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei dieser Aufgabe.
Detailliert werden die einzelnen Typen von PSA gegen Absturz und deren Bestandteile erläutert sowie Hinweise gegeben, welche Faktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden müssen. Zudem wird erklärt, wie die verschiedenen PSAgA-Typen sicher benutzt werden können. Anschauliche Abbildungen erhöhen den Praxiswert dieser DGUV Regel ebenso wie die Hinweise zur Wartung, Reinigung und Aufbewahrung der PSA und die Darstellung einer Muster-Betriebsanweisung für ein Auffangsystem.
Hier ein kleiner Auszug mit einigen Beispielen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz:
- Eigenschaften von Auffangsystemen
- verhindern nicht einen freien Fall
- erlaubt es, der Benutzerin oder dem Benutzer Bereiche oder Positionen zu erreichen, in denen die Gefahr eines Absturzes besteht. Falls es zum freien Fall kommt, wird er oder sie aufgefangen
- Begrenzung der Fallstrecke
- Benutzer/in wird nach dem Auffangen eines Sturzes in einer hängenden Position aufgehalten, um auf Hilfe zu warten
- Arten von Auffangsystemen
- Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung
- Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung
- Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät
- Auffangsystem mit Falldämpfer
Arbeitsplatzpositionierungssystem
Das System besteht aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel mit Längeneinstellvorrichtung und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt. Bei einem Arbeitsplatzpositionierungssystem kommt der ergonomischen Gestaltung der Bestandteile eine besondere Bedeutung zu, da die Person unter Umständen über einen längeren Zeitraum in einer Position gehalten werden muss. Aus ergonomischen Gründen und zum Schutz gegen Absturz beim Zugang zum Arbeitsplatz empfiehlt sich die Verwendung eines Auffanggurtes mit einem integrierten Haltegurt.
Rückhaltesystem
Das System besteht aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt. Ein Absturz wird verhindert, indem ein Verbindungsmittel verwendet wird, dessen Länge kürzer als der Abstand von der Anschlageinrichtung zur Absturzkante ist.
Wo finde ich die neue DGUV Regel 112-198?
Die aktualisierte DGUV Regel 112-198 finden Sie hier.
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