Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    normalerweise ergibt sich das aus der Stellenbeschreibung. Die Verantwortung kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sie erst einmal beim Arbeitgeber liegt. Was dieser dann überträgt steht auf einem anderen Blatt. Was er tun muss lässt sich hier ebenso wenig beantworten, da sich das ganz klassisch aus der Stellenbeschreibung ergibt. Das kann alles mögliche sein.

    Zitat

    Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.


    So lässt sich das gaaaanz grob beschreiben.

    Bezüglich der Ausbildung muss er über die notwendige Fachkunde verfügen. Ob man diese jetzt in einem zweitägigen Seminar erwerben kann, mag jeder für sich selbst beurteilen. :whistling:

    Gruß Frank

    Zitat von Simon Schmeisser

    Sorry, das ist Rechtslage....eine Kommune hat da kaum Spielraum bzw. Entscheidungsfreiheit, diese ist nur bei einer beschränkten Ausschreibung (dies muss man aber im Zweifelsfall auch sehr gut begründen können) oder in der freihändigen Vergabe möglich, wobei freihändige Vergabe in der Regel nur "Kleinaufträge" sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Moin,

    sorry, aber das ist absoluter Unfug. Wer im Vergaberecht keine Ahnung hat, nimmt den billigsten Anbieter, und wer billig kauft kauft meistens zweimal. ;) Wenn man seine Zuschlagskriterien sauber definiert, hat man sehr wohl einen Entscheidungsspielraum. Die beschränkte Ausschreibung hat mit dem Entscheidungsspielraum überhaupt nichts zu tun, sondern läuft genau so ab, wie eine "normale" öffentliche Ausschreibung, nur das hier der Kreis der Bieter vorab festgelegt ist. Meine letzte Ausschreibung für Büromöbel hat der teuerste Anbieter gewonnen, da nach Auswertung der Matrix der Zuschlagskriterien bei ihm die höchste Punktzahl zu Buche stand. Dafür haben wir jetzt aber auch ein Produkt, dass sämtliche Anforderungen in puncto Ergonomie erfüllt.

    Müsste eine Kommune immer den billigsten Anbieter nehmen, würde ich jetzt im Arbeitsschutz von jemandem betreut, der <25.--EUR die Stunde nimmt. Die Qualität wäre dann dem entsprechend. :thumbdown:

    Wer sich etwas genauer dafür interessiert: Hier eine recht gute Zusammenfassung.

    Gruß Frank

    Servus zusammen,

    habe da eine Frage.
    Für ein Unternehmen mit knapp 80 Mitarbeitern muss ein Arbeitsmediziner bestellt werden. Entsprechende Angebote wurden eingeholt, Stundenumfang liegt bei ca. 65 Std., Kostenpunkt bei ca. 6000,- € jährlich.
    Dies ist dem Unternehmen (Behinderteneinrichtung) jedoch zuviel und nun stellt sich die Frage, ob entsprechende Leistungen und Vorsorgen (es geht vornehmlich um die G25 und G37) nicht auch ohne vertragliche Bindung an einen Arbeitsmediziner geleistet werden können? Hat da jemand Erfahrung oder Ideen?

    Danke im Voraus

    Das Problem ist eigentlich nicht so schlimm wie es aussieht. Wir hatten beim vorherigen Dienstleister auch einen Vertrag, bei dem wir den Betreuungsumfang vorher ermittelt hatten, aber leider vertraglich auch eine Abnahmeverpflichtung hatten. Das heißt - egal welche Änderungen sich ergeben haben, mussten wir den erstmals ermittelten Beetreuungsaufwand zahlen, egal ob der Betriebsarzt tätig war oder nicht. Jetzt haben wir es so gelöst, dass wir einen pauschalen Stundensatz vereinbart haben und eine Pauchale für Untersuchungen. Damit fahren beide Seiten gut. Die meisten Untersuchungen sind ja Vorsorgeuntersuchungen, die als Angebot laufen und von den Beschäftigten nicht angenommen werden müssen. Ergo bleibt dann mehr Betreuungszeit für die Auswahl von PSA, den Bereich Gefahrstoffe, Hautschutz, Sonnenschutz, Organisation, Suchtberatung usw. usw.

    Es ist ja im Allgemeinen nicht so, dass es an Betätigungsfeldern fehlt. Gibt es weniger Untersuchungen, gibt es mehr Spielraum für andere Baustellen. Ist der Betriebsarzt pro Termin acht Stunden bei Euch, reden wir von acht Terminen im Jahr, d.h. pro Monat nicht einmal einen Termin. Ein Stundensatz von 90.--EUR ist für einen Betriebsarzt nicht wirklich viel. Was wollen wir? Eine gesetzliche Vorgabe erfüllen oder gesunde Beschäftigte? Eine Vorsorge für einen Beschäftigten dauert in der Regeln maximal eine Stunde. Dafür sind 90.--EUR zu berappen. Der Ausfall eines Beschäftigten wird pro Tag je nach BG zwischen 380.--EUR und 700.--EUR angesetzt. Es ist ein einfaches Rechenbeispiel, und das sollte auch jeder verstehen.

    Gruß Frank

    Moin,

    in aller Kürze bevor ich ins Bett gehe. Die Fahrzeiten können nicht auf die Betreuungszeiten angerechnet werden (DGUV 2!). Wenn Du die Umfänge der Schäden vorher nicht kennst, kannst Du im Vorfeld auch keine Betreuungszeit festlegen. Hier musst Du Dich mit alten Daten der Realität annähern. Wenn Du keine alten Daten hast, nimmst Du Deine ab sofort bei Bedarf mit ins Boot und dokumentierst die Einsatzzeiten. Das ist dann die Grundlage für Prognosen für zukünftige Einsatzzeiten, wobei diese bei verschiedenen Objektgrößen und Schadensausmaßen wieder abweichen können.

    Gruß Frank

    Moin Udo,

    die Tischbeine teilen sich in der oberen Hälfte (sehen aus wie ein "Y") so dass jedes Tischbein eine Seite einer Platte trägt. Aufgrund der Größe der Platten ist es nicht möglich, diese vorher bereits zu verschrauben und dann "auf die Füße" zu stellen.

    Gruß Frank

    Moin,

    Dank des grandiosen Hinweises von tiefflieger haben sich meine grauen Zellen wieder daran erinnert, dass ich neben der Leitmekrmalmethode auch das Multiple-Lasten-Tool auf dem Rechner habe. Ich habe begonnen, bereits erfasste Tätigkeiten aus der Leitmerkmalmethode in das Multiple-Lasten-Tool zu überführen, und was müssen meine trüben Augen feststellen? Für die gleiche Tätigkeit mit gleichen Parametern kommen unterschiedliche Bewertungszahlen heraus. 8|

    Tätigkeit: Schieben eines Transportwagens mit Bockrollen
    Lastgewicht: 160kg
    Zeitwichtung: 1 (<300m pro Tag)
    Lastwichtung: 1,5 (100kg < 200kg)
    Wichtung Positioniergenauigkeit: 1 (geringe Positioniergenauigkeit Geschwindigkeit <0,8m/s)
    Wichtung Körperhaltung: 2 (Rumpf leicht vorgeneigt und oder leicht verdreht (einseitiges Ziehen))
    Wichtung Ausführungsbedingungen: 0 (gut)

    Ergibt nach meinem mathematischen Verständnis:

    (1,5 + 1 + 2 + 0) * 1 = 4,5 Punkte

    Im multiplen Lastentool komme ich auf die gleiche Punktzahl, wenn ich als Gesamttagesweg 140m eingebe.
    Bei einem Gesamttagesweg von 290m komme ich auf eine Punktzahl von 6,5 Punkten.
    Bei einem Gesamttagesweg von 100m komme ich auf eine Punktzahl von 4,0 Punkten.

    Im multiplen Lastentool werden auch die Transportmittel nicht mehr unterschieden.

    Würde ich die 160kg auf einer Sackkarre transportieren, wäre dies nach der Leitmerkmalmethode im grauen (kritischen) Bereich und ein Punktwert von 2. Auf einem Transportkarren würde nach der Leitmerkmalmethode ein Wert von 1,5 zu Buche stehen. Das Multiple-Lasten-Tool berücksichtigt dafür Wegestrecken und Lastgewichte nicht nur in definierten Bereichen mit einem fest zugeordneten Punktwert, sondern rechnet in diesen Bereichen mit, so dass zwischen 140kg und 160kg und/oder z.B. einer Wegstrecke von 110m und 170m ein unterschiedlicher Punktwert errechnet wird, was bei der Leitmerkmalmethode nicht stattfindet. Somit ist das Multiple-Lasten-Tool etwas genauer in manchen Bereichen, berücksichtigt aber keine Transportmittel ausser der Info Bochrollen ja/nein. Das für alle diejenigen zur Info, die sich gerade mit der Bewertung von Lasthandhabungen herumschlagen.

    Gruß Frank

    Moin,

    deswegen tendiere ich ja zum Kumulieren, denn ansonsten macht es doch keinen Sinn. Dann würde der Grenzwert bei meinen Kollegen nie erreicht (ist ja auch nicht das Ziel, aber es sollte ein stimmiges Ergebnis sein) wenn ich die einzelnen Tätigkeiten isoliert betrachte.

    Gruß Frank

    Die Tabelle habe ich - Danke sehr. Zum Thema Aufaddieren hat die BAuA auch eine Meinung.

    Zitat von BAuA

    Zusammenfassende Bewertungen bei mehreren Teiltätigkeiten sind problematisch, da sie über die Aussagefähigkeit dieser orientierenden Analyse hinausgehen. Sie erfordern in der Regel weitergehende arbeitsanalytische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.


    Das klingt ja eher nicht nach aufaddieren. ?(

    Gruß Frank

    Moin,

    die Forensuche hat mir leider nicht weitergeholfen. Ich bin gerade dabei, in einem Bereich anhand der Leitmerkmalmethode die Belastungen beim Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten zu ermitteln. Die Kollegen dort verrichten unterschiedlichste Tätigkeiten und diese unterschiedlich häufig. Sie sind so etwas wie unser interner Logistikdienstleister

    Beispiele:

    Jeden Tag wuchten die Kollegen zehn bis zwazig Postkisten von 5kg bis 15kg durch die Gegend, bringen diese mit Sackkarren zu ihren Fahrzeugen laden dort die Kisten ein und an definierten Abladestellen wieder aus.

    Mehrmals in der Woche bauen die Kollegen eine Tischkonferenzanlage auf- und wieder ab. der Transport der Tischplatten erfolgt mittels eines geeigneten Transportwagens mit Bockrollen (ca. 150kg). Die Tischplatten werden vom Wagen gehoben und gehalten, bis ein Kollege die Tischbeine angeschraubt hat (umständlich aber aufgrund fehlender Lagerkapazitäten nicht anders lösbar und auch vom Hersteller so vorgesehen).

    Ein- bis x-mal im Monat müssen die Kollegen für Sitzungen, Empfänge etc. Stühle, Tische, Rednerpult etc. in verschiedensten Gebäuden auf und wieder abbauen. (Lastgewichte bis zu 30kg) Manchmal sind dreißig Stühle zu stellen, manchmal vierhundert.

    Die Beurteilung der einzelnen Tätigkeiten ist klar. Die Postkisten fallen jeden Tag an und werden sowohl mit der Sackkarre geschoben als auch manuell gehoben und verladen. So weit kein Problem. Jetzt zu meinen Fragen: Wie gehe ich mit den Tätigkeiten um, die nicht jeden Tag anfallen? Breche ich die runter auf einen Tag? Wenn in einer Woche die Tischkonferenzanlage fünfmal auf- und abgebaut wird, trage ich dann ein Mittel von zweimal pro Tag ein (1 x Aufbau 1 x Abbau)?

    Ich bewerte die einzelnen Tätigkeiten anhand der Leitmerkmalmethode. Muss ich das ganze dann in irgendeiner Form kumulieren, da die Kollegen sowohl die Postkisten schleppen als auch die Möbel durch die Gegend wuchten und Getrnkekisten zu den tagungen bringen etc.? Wenn kumulieren = ja --> Wie?

    Gruß Frank

    Zitat von Kalima

    Bei Erfassen eines Menschen wären schwerste bis tödliche Verletzungen durch Scheren oder Quetschen zu erwarten.


    Den Ball spiele ich mal zurück. Was dann?

    Zitat von §16 ArbSchG

    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.


    Da wäre doch eine Beratung der Beschäftigten und die Einbeziehung der Personalvertretung gefragt.

    Gruß Frank

    Moin,

    warum kündigen? Ich dachte bislang, eine SiFa hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in einem Betrieb zu unterstützen und zu fördern. Gerade in einem solchen betrieb sollte man am Ball bleiben, um etwas für die Beschäftigten zu erreichen. Leichter verdient man natürlich sein Geld mit einer Ansammlung von Schreibtischtätern, die regelmäßig Betriebssport machen, immer schön den Handlauf benutzen, an allen Gesundheitstagen teilnehmen und selbst das kleinste Nasenbluten ins Verbandbuch eintragen. :whistling:

    Sehenden Auges vor einem solchen Missstand "wegzulaufen" halte ich für den absolut falschen Weg.

    Zitat von DGUV 2

    Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei derArbeit...
    Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten...
    Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften...
    Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern...

    Gruß Frank