Moin,
Einfach mal in Ruhe lesen, dann sollte einiges klarer sein.
Gruß Frank
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
Einfach mal in Ruhe lesen, dann sollte einiges klarer sein.
Gruß Frank
Inwieweit behält eine im Jahr 2011 abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (also Sifa 1.0) ihre Gültigkeit, wenn seitdem keine Fortbildungen absolviert wurden und die Person auch seit dem nicht als FAS tätig war?
noch gültig, wenn jemand z.B seit 2004 durchgehend als FASI gearbeitet und Fortbildungen besucht hat.
Schlussfolgerung?
Gruß Frank
Moin,
ich würde mal einen Blick in die DGUV Voreschrift 2 werfen und dabei dem §6 (2) DGUV 2 nähere Beachtung schenken.
Gruß Frank
Hhhhmmmm,
auf der einen Seite lese ich hier immer wieder das "Gejammer", dass SiFas Gefährdungsbeurteilungen schreiben sollen, Unterweisungen durchführen sollen, Betriebsanweisungen schreiben sollen, wofür sie doch eigentlich gar nicht zuständig sind. Auf der anderen Seite erlebe ich es genau so oft, dass sich SiFas ellenlang in Themen wie Versicherungsschutz etc. austoben.
Wenn ich ein Becken in meinem Betrieb habe, in dem Beschäftigte in ihrer Freizeit schwimmen gehen, ist das für die Schwimmer eine Privatveranstaltung. Wer der seit längerem vermisste Karl Napp plötzlich beim nächsten Rescue-Training wieder auftaucht , wird wahrscheinlich dann ein Mensch in einer Robe irgendwann der Geschäftsführung den Sachverhalt rechtlich erläutern.
So lange SiFas zum Teil auftreten wie Volljuristen, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie mit allem möglichen Sch..... belästigt werden. Dieses Thema ist kein Thema für eine SiFa - ferddisch aus. Das soll jetzt keine Ansprache an den Threadersteller sein, sondern eine allgemeine Feststellung eines Menschen ohne Jurastudium und Ingenieurtitel.
Gruß Frank
Moin,
z.B. das Video aus Beitrag #5
Gruß Frank
Moin,
nachdem sich der Zuspruch hier im Thread in Grenzen hält, bin ich selbst über einen schönen Film gestolpert. Da ich diesen Film richtig gut gemacht finde, teile ich natürlich gerne.
Gruß Frank
Moin,
die TRGS 430 in Verbindung mit der TRGS 402 liefern die Antworten.
Zitat von TRGS 430 Abschnitt 5Die Exposition gegenüber Isocyanaten in der Atemluft ist zu ermitteln. Dies geschieht durch Arbeitsplatzmessungen oder gleichwertige Beurteilungsverfahren wie Expositionsbeschreibungen.
Gruß Frank
und die Gedanken reichen von offiziell oben anklopfen,
Moin Marco,
wenn Du mangelnde Kommunikation bemängelst, solltest Du genau das tun - kommunizieren. Es gilt der alte Grundsatz: "Reden hilft". Falls das nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst Du immer noch andere Wege einschlagen. Schneide das Thema, direkt, offen und freundlich an und biete Deine Unterstützung an.
Gruß Frank
Moin,
aus meiner Sicht reine Geldmacherei. genau so wie die lustigen Kinderpflaster mit Sternchen und Dinos, die diese Firma auch so gerne in solchen Einrichtungen auf munitioniert. Zusätzlich zu den Mückenstichstiften, Jet-Gels für Brandverletzungen etc.
Gruß Frank
Wer immer in den Fußstapfen seiner Vorbilder wandelt, wird niemals etwas Neues entdecken!
Heute im Angebot - Der Aristoteles-Burger
Moin Andre,
ist zwar aus dem Bereich der Kurierfahrer, aber habe ich selbst schon für andere Bereiche genutzt. Das kann man einiges rausziehen. Ansonsten hat der "Rinderjongleur" recht "Bei dem Gemischtwarenladen an Tätigkeiten solltest Du diese in sinnvolle Bereiche gleidern und einzeln abarbeiten.
Gruß Frank
Moin,
nachdem sich auf unser Angebot für die Ausbildung zum Ersthelfer extrem viele Menschen gemeldet haben, wollen wir die Gunst der Stunde nutzen und bei den Sicherheitsbeauftragten nachlegen. Um den Kolleginnen und Kollegen das Thema näherzubringen (unter einem Ersthelfer kann sich jeder etwas vorstellen unter einem Sicherheitsbeauftragten eher nicht), wollen wir einen kurzen knackigen Workshop anbieten, in dem wir zeigen, was ein Sicherheitsbeauftragter eigentlich macht und warum er so wichtig ist.
Es soll ein bunter Mix aus Gespräch, Video und einer kleinen Präsentation werden. Die Präsentation soll nicht trocken ablaufen, indem man die Rechtsgrundlage für die Erforderlichkeit von SiBe benennt und dann den Aufgabenkatalog zeilenweise durchrauschen lässt, sondern mit etwas Humor das Thema den Leuten näherbringen.
Vielleicht hat jemand von Euch schon etwas in die Richtung entwickelt und wäre bereit, es zu teilen oder hat Ideen, was man in so eine Präsentation als Gimmick oder Hingucker oder Humorbombe oder oder oder einbauen könnte.
Wichtige Info: Wir sind eine Kommunalverwaltung. Mit dem Gabelstapler Klaus oder den Top 10 Fotos von waghalsigen Baustellen erreiche ich die Menschen nicht so, wie ich es gerne möchte.
Gruß Frank
Hallo Matthias,
off-topic = ON
Wenn Deine Fälle noch akut sind: Der Betriebsarzt sollte noch die Unterlagen der Vorsorge haben. Das könnte helfen.
off-topic = OFF
Gruß Frank
Moin,
ich bin mir eigentlich relativ sicher, die Antwort auf meine Fragen schon einmal hier gefunden zu haben, aber trotz intensiver Suche, habe ich keine Treffer erzielt.
Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Jahresberichte gemäß $5 DGUV Vorschrift 2 bzw. welche Aufbewahrungsfrist wird empfohlen?
Gruß Frank
Stets bemüht
Im Vorstellungsportal gibt es meines Wissens keine Punkte.
Gruß Frank
Zitat von FBPSA-008Im November 2019, 3 Jahre nach Beginn der Gültigkeit der PSA-Verordnung[1], wurde Stechschutzbekleidung, die gegen bleibende oder tödliche Verletzungen beim gewerblichen Gebrauch von Handmessern schützen soll - wie Schürzen, Boleros, Hosen und Hemden aus Metallringgeflecht oder Metallplättchen - in die Kategorie III aufgenommen (bisher Kategorie II).
Sicherheitsmensch: "Legen Sie das Messer weg"
Böser Mensch: "Alder, ich mach' disch platt"
Sicherheitsmensch: "Bist Du ein Berufskiller?"
Böser Mensch:
Sicherheitsmensch: "Ob Du das beruflich machst, andere Menschen mit dem Messer anzugreifen?"
Böser Mensch: "Alder bist Du bescheuert?"
Sicherheitsmensch: "Wenn Du das gewerblich machst, muss ich meine stichsichere Weste anlegen."
Böser Mensch: "Was bist Du den für ein Irrer?" (Steckt das Messer ein und zieht mit den Worten "Der ist ja gemeingefährlich" von dannen)
Gruß Frank
P.S. Was das jetzt mit dem Thread zu tun hat? Nix dagegen, wenn man helfen möchte, aber ich glaube nicht, dass die bisherigen Antworten dem Fragesteller auch nur ein µ weitergeholfen haben.
Moin Michael,
was willst Du denn in der Betriebsanweisung regeln?
Gruß Frank
Und wenn die Frist auf ein Wochenende fällt: wer Samstags zwischen 12.00 Uhr und 23.00 Uhr Mails schreiben kann, kann auch ein Protokoll lesen
Moin Axel,
ich habe ja auch nichts dagegen, wenn man einen Passus aufnimmt "Anregungen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche etc. bitte innerhalb einer Woche an mich, damit wir das Dokument finalisieren können".
Wer ein Dokument erstellt, schreibt das, wie er glaubt, den Sachverhalt verstanden zu haben. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit, würde ich einen Satz wie von Bavariandragon nicht sehen.
Gruß Frank
"Kein schriftlicher Widerspruch zum Inhalt innerhalb von 72 Std nach Versenden der Mail führt zur Bestätigung des Inhaltes"
Moin,
nicht persönlich nehmen, aber das ist einer der dämlichsten Sätze, die ich jemals gelesen habe. Wenn ich Dir nicht innerhalb von 72 Stunden antworte, führt das dazu, dass ich Deinem Elaborat zustimme? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht für mich anders aus.
Deiner Methode folgend, würde ich kritisch Sachverhalte zweimal im Jahr verschicken. Einmal nachmittags am Gründonnerstag und einmal nachmittags am 23.12..
Wie würdest Du denn reagieren, wenn ich Dir ein Protokoll einer gemeinsamen Begehung schicke, in dem dieser Passus aufgeführt ist?
Ist mir doch egal, ob Du auf Fortbildung warst. Da musst Du halt Deine Mails lesen. Du hattest 72 Stunden Zeit, jetzt ist das so, wie es im protokoll steht, und Du hast durch verfristung zugestimmt.
Gruß Frank