Hallo Elena,
mit der Abweichung aus dem Lot bist du aber hartnäckig;
wenn ich meine erstem Beitrag dazu noch mal querlese, komme ich - für mich - zu dem
Ergebnis, dass die Frage bereits wie folgt beantwortet war:
"..Demnach ist die Abweichung in der Lotrechtigkeit nicht über's Farbschema zu bewerten...."
mfg
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Hallo Uwe,
ein paar Antworten habe ich ja schon bekommen. Da hast du recht. ...
- verbogene Traversen ähnlich "normalen" Schäden mit Farbschema bewerten
- Abweichung Lotrechtigkeit ins Protokoll aufnehmen, logisch
Soweit klar.
Was mir fehlt (und inzwischen habe ich das Gefühl, ich bin mit meinen Fragen hier falsch) ist eine Hilfe für eine Handlungsempfehlung für den Betreiber. Wenn die Stütze schief steht, grenzwertig mit 5mm oder eben mehr als erlaubt, kommt von dem immer die Frage: Muss ich das ausrichten oder was?
Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug ausgedrückt. Den Inhalt der DIN kenne ich. Das reicht mir aber nicht. Ich möchte den Betreiber mit den "Befunden" nicht im Regen stehen lassen. In Sachen Lotrechtigkeit finde ich nirgens dazu einen Hinweis und hoffte hier erfahrenere Kolleginnen und Kollegen und damit Antworten zu finden.
Freuen würde ich mich über Beispiele: Wann wurde in welcher Situation, wie entschieden? Ignoriere ich Schiefstellung von 10 mm/m, wenn das Richtung Wand geht? Muss immer ausgerichtet werden, wenn 5mm erreicht, oder erst, wenn sie überschritten sind? Ab welcher Abweichung empfehlt ihr eine sofortige Entlastung des Regals und Korrektur?
Insofern her mit euren Erfahrungen, wenn ihr bereit seid, sie zu teilen... gerne auch über PN
VG und noch eine schöne Woche!