Beiträge von KaIh

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    ...sag ich ja, das ist knifflig. Einerseits muss der Arbeitgeber für sichere Arbeitsmittel sorgen, z.B. eben geprüfte Leitern, andererseits werden hier private Gerätschaften verwendet.

    Vielleicht ist das Untersagen der Benutzung derselben tatsächlich die sicherste Lösung. Mal schauen, wie sich das in der Praxis umsetzen lässt. Es würde ja bedeuten, dass die Mitarbeiten dann passende (geprüfte) Leitern aus Firmeneigentum mitführen müssten. Spannend...

    Vielen Dank!

    Hallo,

    bei folgender Frage bin ich unschlüssig und freue mich über sachdienliche "Ideen":

    Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes übernehmen Reinigungsarbeiten in Häuslichkeiten. Hier werden (in jedem Haushalt andere) vorhandene Reinigungsmittel verwendet. Nun gibt es ja die Pflicht gelagerte und verwendete Arbeits- und Gefahrstoffe in einem Kataster ausfzulisten, hier die Gefahren zu beurteilen etc.. Da es ein ganzer Sack voll Haushalte ist, wäre das hier nicht zu leisten.

    Wie geht ihr in dieser Situation vor? Was ratet ihr der Pflegedienstleitung? Wie kann man den Pflegedienst rechtlich auf die sicher Seite stellen?

    Hallo,

    meine Frage geht ein bisschen in Richtung Verantwortlichkeit. Folgende Situation: Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich auch um hauswirtschaftliche Aufgaben. Dabei werden Leitern benutzt, die in den jeweiligen Häuslichkeiten vorhanden sind, weil es logistisch einfach besser zu händeln ist. Wie verhält sich das jetzt mit den Prüfungen für diese Leitern? Muss der Pflegedienst die Leitern, die dort benutzt werden prüfen lassen?

    Wie seht ihr das? Was würdet ihr vorschlagen?

    Hallo,

    gestern war ich zu einer Sicherheitsbegehung in einem touristischen Standort. Dort gibt es einen Aussichtsturm aus Holz, der schon etwas bedenklich aussieht. Nun wissen wir ja, dass bspw. Spielplatzgeräte (aus Holz) mindestens jährlich von einer befähigten Person zu prüfen sind. Gehört habe ich auch, dass gleichfalls Kanzeln/Ansitze für die Jäger im Wald zu prüfen sind. Das wäre ähnlich, nur ein anderes Format.

    Wie sieht es nun bei oben genannten Konstrukt aus? Habe mir die Finger wund gesucht nach Anhaltspunkten. Wo steht das? ...konnte mir das Web nicht beantworten.

    Was meint ihr? Wer hat einen ähnlichen Fall und schon Erfahrungen dazu, die er teilen möchte?

    Für kurzfristige Hilfe wäre ich sehr dankbar. ... "Das klärt sich in der Gefährdungsbeurteilung!" meine ich hier nicht ;)

    Ich habe mich für ein Headset von Logitech entschieden. Eigentlich für Gamer und ganz schön groß, aber sehr bequem. Ich find es auch viel entspannter bei Videokonferenzen, als wenn man nur den Lautsprecher vom Laptop hat. Die Leute sind einfach besser zu verstehen. ...und ich kann es auch privat gut nutzen zum Musikhören ;) ... G432 (7.1 Surround Gaming Headset)

    Drauf achten sollte man bei der Wahl, für welches Betriebssystem das Ding ausgelegt ist.

    ...dann drücke ich mal kräftig die Daumen, dass Saalfeld und Umgebung in vier Wochen auch noch unter der Marke 50 liegt und wir uns tatsächlich treffen können. Das wäre Klasse :D

    Hinsichtlich Catering habe ich echt Hochachtung vor deinem Ehrgeiz. 10,-€ pro Nase halte ich aber für vollkommen in Ordnung falls sich kein Sponsor findet.

    Bis bald hoffentlich...

    Weiter denke ich, dass du um eine Messung nicht herumkommst, die Beleuchtungsstärke ist ja in der ASR 3.4 Anhang 1 klar definiert. Kleiner Tipp, mache die Messung nicht im Hochsommer mitten am Tag, diese Lichtverhälniße sind keine Referenz. Ist ungefähr so als würde man morgens eine VB für ein Filmset machen und sich dann wundern wenn man Mittags dreht und die Lichtverhältnisse dann anders sind 8|:D.

    Ich habe mal gelernt: Lichtmessungen, wenn möglich dann, wenn es draußen dunkel ist. Es geht ja um die Beleuchtung, die an der Decke angebracht ist. Die muss immer reichen. Das natürliche Tageslicht schwankt erheblich nach Wetterlage und Jahreszeit. Da hast du recht. Deshalb Konzentration auf die künstliche Beleuchtung und das Tageslich als willkommene Zugabe quasi ;)

    Hallo Uwe,

    ein paar Antworten habe ich ja schon bekommen. Da hast du recht. ...

    - verbogene Traversen ähnlich "normalen" Schäden mit Farbschema bewerten

    - Abweichung Lotrechtigkeit ins Protokoll aufnehmen, logisch

    Soweit klar.

    Was mir fehlt (und inzwischen habe ich das Gefühl, ich bin mit meinen Fragen hier falsch) ist eine Hilfe für eine Handlungsempfehlung für den Betreiber. Wenn die Stütze schief steht, grenzwertig mit 5mm oder eben mehr als erlaubt, kommt von dem immer die Frage: Muss ich das ausrichten oder was?

    Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug ausgedrückt. Den Inhalt der DIN kenne ich. Das reicht mir aber nicht. Ich möchte den Betreiber mit den "Befunden" nicht im Regen stehen lassen. In Sachen Lotrechtigkeit finde ich nirgens dazu einen Hinweis und hoffte hier erfahrenere Kolleginnen und Kollegen und damit Antworten zu finden.

    Freuen würde ich mich über Beispiele: Wann wurde in welcher Situation, wie entschieden? Ignoriere ich Schiefstellung von 10 mm/m, wenn das Richtung Wand geht? Muss immer ausgerichtet werden, wenn 5mm erreicht, oder erst, wenn sie überschritten sind? Ab welcher Abweichung empfehlt ihr eine sofortige Entlastung des Regals und Korrektur?

    Insofern her mit euren Erfahrungen, wenn ihr bereit seid, sie zu teilen... gerne auch über PN :)


    VG und noch eine schöne Woche!

    Hallo Waldmann,

    Hilfe zur Selbsthilfe ist gar nicht schlecht. Danke!

    Ich lasse das Thema weiter offen. Vielleicht findet sich ja hier noch ein aktiver Regalprüfer, der bereit ist aus seiner eigenen Praxis zu berichten. So komme ich evtl. doch noch zu der Beantwortung meiner restlichen ursprünglichen Frage ;)

    ...Wie geht ihr mit Erreichung der 5mm/m Abweichung im Lot sowie mit Überschreitungen um? Ab wann sperrt ihr das Regal zur Benutzung?

    Schönen Sonntag noch!

    Hallo,

    vielleicht noch eine Ergänzung zu den (Quer-)Traversen:

    Ist die Abweichung statisch oder dynamisch?

    Will heissen, geht die Krümmung nach Entlastung zurück oder bleibt sie?

    Auf jeden Fall die Punkte dokumentieren. Eine gute Hilfe für kritische Stellen ist eine Magnetwasserwaage. Man kann dann auf einem Foto die Krümmung unter der Wasserwaage gut sehen.

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf das beladene Fach.

    Magnetwasserwaage nehme ich regulär auch, Differenzen messe ich mit einer Prüflehre und für jeden Mangel gibt es ein Foto. Da bin ich auf der sicheren Seite, denke ich.

    Auch hier die Frage: Was empfehlt ihr bei Überschreitung der zulässigen Maximalabweichung? Wann spätestens wird das Regal gesperrt?

    VG Elena

    Hallo Kiter, also Abweichungen in der Lotrechtigkeit protokolliere ich immer ab 3mm in letzter Zeit grafisch, gleich mit Richtungspfleil auf dem Regalstellplan. Die Frage bleibt noch, wie dringlich (doch vielleicht Farbe?) mache ich Handlungsempfehlungen bei Abweichungen ab 5mm? Ich hatte tatsächlich "Befunde" von 10 und sogar 20mm. Ab 8 mm gibt es bei mir einen Aufkleber "nicht betriebssicher". Ist das übertrieben? Was meint ihr?

    Einen schönen Guten Abend!

    nach ausführlicher erfolgloser Forschung in den bereits diskutierten Themen zu Regalprüfungen mache ich hier mal ein neues auf:

    Frage: Wie bewertet ihr Abweichungen von der Lotrechtigkeit bei (einfachen) verstellbaren Palettenregalen?

    Die DIN EN 15635 und entsprechend die DGUV I 208-043 (ehemals BGI/GUV-I 5166) gibt ja eine klare Einstufung bei Schäden an Regalen mit genauen Maßen, folglich grün, orange, rot. In Sachen Lotrechtigkeit ist ein Maximalwert von 5mm/m Abweichung genannt. Aber eben nichts weiter dazu ausgeführt. Wie sind dann also 3mm oder 7...10... mm zu bewerten? Ist bei euch 5mm rot, weil Grenzwert erreicht? Wird bei 10mm das Regal gesperrt? Wie ordnet ihr das ein?

    Ähnlich geht es mir bei dem Thema Durchbiegung: analog 5mm/m Maximum. Ich finde beispielsweise eine Traverse, die 3 oder tatsächlich 5mm durchgebogen ist, mehr vielleicht. Kennzeichne ich die 3mm dann mit orange oder kümmert mich das nicht, weil es ja noch unter dem Limit ist?

    Ich tu mich da ein bisschen schwer und wäre für eure Erfahrungen aus der Praxis sehr dankbar.

    Ich danke allen für die rege Teilnahme an der Diskussion!

    Eine recht umfangreiche GBU für die Küche gibt es. Dort sind selbsverständlich auch Regeln bzw. Maßnahmen zu Hygiene und Abfallbehandlung vermerkt.

    Mein Fazit: Ich werde (zusätzlich zu bereits bestehenden BAs zu Gefahrstoffen, Maschinen und Tätigkeiten) noch eine Betriebanweisung zu Hygieneregeln (Personalhygiene, Schädlingskontrolle, Küchenhygiene, Wareneingangskontrolle...) erstellen, die zur Unterweisung der Beschäftigten taugt. Das sollte genügen.

    Vielen Dank also und ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße!

    Vielen Dank für die Links! Das habe ich soweit schon recherchiert und daraus eben Betriebsanweisungen für den Bereich Gala erstellt. Alles gut soweit.

    In der Biostoffverordnung und diversen Hygieneempfehlungen bzw. Vorschriften habe ich nichts Konkretes zur Küche hinsichtlich spezieller BA gefunden. Daher meine Frage an die Experten aus der Praxis.

    Hallo,

    hoffe, es geht allen soweit gut in diesen wilden Zeiten...

    Nach leider erfolgloser Recherchen im Netz, frage ich hier mal in die Runde:

    Brauche ich für den Betrieb von Küchen, hier in einer Werkstatt für behinderte Menschen, die teilweise selbst kochen, eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung? Wenn ja, wäre ich für ein Muster sehr dankbar.

    Biete bei Bedarf ein Muster für den Bereich Gartenbau ;)

    Viele Grüße!

    Habe zwei von meinen Kunden auch die GBU über das Tool von der BGHW empfohlen. Ist ziemlich aufgebläht mit einem Sack voll Fragen. Aber immerhin... das können die Unternehmer selbst machen. Beim Einrichten zu helfen, ist ja kein Ding. Was glaube ich fehlt, ist eine Risikoeinschätzung. Man kann mehrere Benutzer anlegen und ihnen dann zum Beispiel Bereiche zum Bearbeiten zuweisen.

    Vorteil: wenn dann Kontrolle kommt, kann keiner was daran rumnörgeln... und... man findet in den Fragestellungen teilweise eine Bestätigung dessen, was man dem Unternehmer eh schon auf den Zettel geschrieben hat und was sonst nicht wirklich ernst genommen wird. Habe ich erlebt bei der BGW-online-GBU in einem Frisörbetrieb ;)

    Die BGHM hat übrigens seit diesem Sommer auch was ähnliches.