Leiterprüfung im ambulanten Pflegedienst

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,


    meine Frage geht ein bisschen in Richtung Verantwortlichkeit. Folgende Situation: Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich auch um hauswirtschaftliche Aufgaben. Dabei werden Leitern benutzt, die in den jeweiligen Häuslichkeiten vorhanden sind, weil es logistisch einfach besser zu händeln ist. Wie verhält sich das jetzt mit den Prüfungen für diese Leitern? Muss der Pflegedienst die Leitern, die dort benutzt werden prüfen lassen?

    Wie seht ihr das? Was würdet ihr vorschlagen?

  • ANZEIGE
  • ...das darf er gar nicht, also prüfen, da die Gerätschaften ihm nicht gehören und er damit keine Verfügungsgewalt darüber hat.


    Also aus Arbeitgebersicht muss die Nutzung privater Gerätschaften untersagt werden.


    Ist aber in der häuslichen Pflege sicher differenziert zu betrachten. Also was ist wenn der Pflegedienst kocht, Waschwasser mit dem im Haus vorhandenen Durchlauferhitzer (ungeprüft natürlich!) erhitzt etc.pp.?!?


    Ich kann also leider nicht abschliessend ein Urteil fällen, da nicht wirklich mein Fachgebiet...


    In diesem Sinne

    Det Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...sag ich ja, das ist knifflig. Einerseits muss der Arbeitgeber für sichere Arbeitsmittel sorgen, z.B. eben geprüfte Leitern, andererseits werden hier private Gerätschaften verwendet.

    Vielleicht ist das Untersagen der Benutzung derselben tatsächlich die sicherste Lösung. Mal schauen, wie sich das in der Praxis umsetzen lässt. Es würde ja bedeuten, dass die Mitarbeiten dann passende (geprüfte) Leitern aus Firmeneigentum mitführen müssten. Spannend...


    Vielen Dank!

  • Das ist echt eine knifflige Kiste. Wir haben das in der Vergangenheit so gelöst in Verbindung mit einer GBU, das wir unsere Mitarbeiter qualifiziert haben damit diese einschätzen können ob die Leitern, Tritte sicher sind.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

  • Muss der Pflegedienst die Leitern, die dort benutzt werden prüfen lassen?

    Der Arbeitgeber der Mitarbeiter des Pflegedienstes ist für deren Sicherheit zuständig. Er darf ihnen somit nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Jetzt ein Blick in die EN 131, oh es gibt einen Unterschied von Leitern für den professionellen Einsatz und den Privatgebrauch. Daraus ergibt sich für mich zunächst, dass man hier eine entsprechende Leiter mitbringen muss, sofern vor Ort keine vorhanden ist. Als Vereinfachung könnte ich auch eine durch den Haushalt gestellte Leiter akzeptieren, dann müssen aber die Beschäftigten des Pflegedienstes in der Lage sein diese Leiter vor Einsatz zumindest grob zu prüfen. Da wäre eine entsprechende Checkliste recht hilfreich. Es gibt ja so Haushaltsleitern bei denen man sich wundert, dass die überhaupt stehen und nicht von selbst zusammenbrechen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Danke für eure Anregungen. Ich habe so das Gefühl, dass der Gesetzgeber genau solche Fälle geflissentlich übersehen hat. Gleiches gilt ja dann auch, wie von MichaelD kurz ins Spiel gebracht, für Elektrogeräte... mal einen Tee machen mit dem vorhandenen (ungeprüften) Wasserkocher aus dem Supermarkt.?


    Da bleibt wohl wieder nur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung...

  • Und wenn ihr alle die im ambulanten Pfelgedienst zu "Leiternprüfern" ausbildet? Oder ihnen eine Unterweisung verpasst, wie man eine Leiter entsprechend anschaut (kurze Sichtprüfung, die jeder Arbeitnehmer sowieso machen muss) und dann noch eine "Verpflichtung rausgebt NUR Leitern zu nutzen die in Ordnung sind?


    Gruss

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Wie Kollegas sagen - mal zusammengefasst:


    1. Gefährdungsbeurteilung (Ausgangspunkt "gute Leitern, schlechte Leitern")

    2. Arbeitsmittelprüfung vor ersten Einsatz am Arbeitstag (ohnehin erforderlich) - Befähigung fehlt?

    3. Befähigung herstellen

    4. Arbeitsmittel prüfen

    5. Wenn Prüfung bestanden: nutzen (Plakette mitgeben - evtl. sinnvoll bei abwechselnder Betreuung).

    6. Jährliche Wiederholungsunterweisung


    Leiterkataster? Würde wohl zu weit gehen... IMO.... Kundenkataster mit Leitern wäre vielleicht noch das Sahnehäubchen.



    ...das wäre MEIN Lösungsvorschlag.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • ...in meinen Augen ist dies mal wieder eine der Situationen in der man erkennen muss, dass man leider nicht alles regeln kann - Ohgott, ohgott,ohgott 🙀🙀🙀


    Von diesem Gedanken sollte man sich an dieser Stelle auch einmal lösen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • 5. Wenn Prüfung bestanden: nutzen (Plakette mitgeben - evtl. sinnvoll bei abwechselnder Betreuung).

    Würde ich nicht machen.

    Eine einfache Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Verwendung dürfte obligatorisch sein. Die Plakette könnte dazu verleiten dies zu "vergessen".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Personal unterweisen, damit die Mitarbeitenden vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchführen können und gut ist !

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Ich habe so das Gefühl, dass der Gesetzgeber genau solche Fälle geflissentlich übersehen hat.

    Das muss dieser auch gar nicht. Ich bin zu einer Zeit im Arbeitsschutz und so groß geworden, da haben sich die AG darüber beschwert, dass der Staat alles vorgibt. Jetzt hat er sich rausgezogen und durch eine Gefährdungsbeurteilung ersetzt, wollen plötzlich wieder alle, dass der Staat hilft.

    Der Staat kann nicht alles regeln. Dafür gibt es zu viele Einzelfälle.

    Aus meiner Sicht, hätte jede Mitarbeiterin (m/w/d) einen Tritt im Fahrzeug, den dann die Reinigungs- oder Pflegefachkraft nutzen kann.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ja, Leiter mitnehmen wird hier wohl am ehesten funktionieren.


    Betriebsanweisung und Unterweisung nach "Verarbeitung" des Themas in der Gefährdungsbeurteilung versteht sich von selbst. Steht natürlich auf der To-Do -Liste. Damit bekommt man die Mitarbeiter auch für eine ernsthafte Sichtprüfung vor (gelegentlicher) Benutzung der "Klientenleitern" sensibilisiert. Dann haben wir schon viel gewonnen.


    Besten Dank und einen schönen Feierabend!

  • ANZEIGE
  • Das ist doch ganz einfach: die MA des Pflegedienstes sind Arbeitnehmer. Daher gilt des ArbschG und damit auch die BetrSichV.

    1. Zunächst ist zu prüfen, ob es nicht sicherere Arbeitsmittel gibt, als Leitern (das TOP Prinzip ist in der TRBS 2121 ja explizit nochmal verankert).

    2. Es dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die der AG geprüft und zur Verfügung gestellt hat. Einfach vorhandene Leitern nutzen ist also unzulässig.


    Mein Vorschlag: einen Fundus geeigneter Aufstiegshilfen (besser Tritte als Leitern) anschaffen und für die Dauer der Betreuung bei den Kunden deponieren.

    Damit ist auch die regelmäßige Prüfung problemlos durchführbar.

    Klar, kostet ein paar Euro, aber dafür hat man ein professionelle und rechtskonforme Lösung.

  • ...bei wie vielen Kunden willst du denn Leitern deponieren, diese zwischen Kunden hin und her fahren etc.pp.?!?!?!


    Ich glaube an solche Dinge muss man pragmatischer und praxisnah herangehen. Ich glaube auch nicht, dass ein AN hier im Falle eines Falles mit wirklichen Problemen bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls hätte.


    Aber...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Es gibt doch so Oktav-Heftchen für Gerüstprüfung...kenn ich aus der BASF.

    Da trägt jeder Nutzer die Nummer des Gerüstes und die Mängel oder i.O. ein.

    Sowas geht doch auch im Pflegedienst:

    Kleines Heft und dann zu jeder Leiter kurz Name (Haushalt), Adresse (Ort dürfte reichen), Datum und kurzer Vermerk über den Zustand

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • ANZEIGE
  • Die Frage, die mich beim Lesen hier umtreibt, lautet:

    "Inventarisiert ihr jetzt Privateigentum?"

    Erhebt ihr die Person des Privathaushaltes in den Stand eines Arbeitgebers?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die Frage, die mich beim Lesen hier umtreibt, lautet:

    "Inventarisiert ihr jetzt Privateigentum?"

    Erhebt ihr die Person des Privathaushaltes in den Stand eines Arbeitgebers?

    Nein. Das ist genau das Problem, welches der Kollege hat.

    Seine Kolleginnen ((m/d) reinigen bei den zu Pflegenden, nutzen dabei die Chemikalien die sie dafür in der Whg. finden. Also privates Reinigungsmittel und benutzen dabei auch die hauseigene Steighilfe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ist das nicht das klassische "haushaltsüblicher Umgang"? Die MA machen ja auch bei sich zuhause keine GB für ihre Mittelchen. Natürlich kann mal ein Gefäß auftauchen, das man noch nie gesehen hat, aber in der Regel dürfte hier Frosch un Co vorherrschen. Und mit der Kenntnis, eine schadhafte leiter zu identifizieren, sollte auch diese Nutzung oder eben Meidung machbar sein,

    Der Dienstleister will hier ja nicht dem Beispiel "Tele-Arbeit" folgen und die Bewohner mit dem notwendigen ausstatten...

    Somit sind die Möglichkeiten aufgezeigt. Wer alles geregelt haben möchte, gibt den Personen ihr "Köfferchen" und ne Leiter an die Hand, oder versetzt sie in die Lage, vor Ort beurteilen zu können.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller