Bewertung von Prüfergebnissen bei verstellbaren Palettenregalen

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  • Einen schönen Guten Abend!


    nach ausführlicher erfolgloser Forschung in den bereits diskutierten Themen zu Regalprüfungen mache ich hier mal ein neues auf:


    Frage: Wie bewertet ihr Abweichungen von der Lotrechtigkeit bei (einfachen) verstellbaren Palettenregalen?


    Die DIN EN 15635 und entsprechend die DGUV I 208-043 (ehemals BGI/GUV-I 5166) gibt ja eine klare Einstufung bei Schäden an Regalen mit genauen Maßen, folglich grün, orange, rot. In Sachen Lotrechtigkeit ist ein Maximalwert von 5mm/m Abweichung genannt. Aber eben nichts weiter dazu ausgeführt. Wie sind dann also 3mm oder 7...10... mm zu bewerten? Ist bei euch 5mm rot, weil Grenzwert erreicht? Wird bei 10mm das Regal gesperrt? Wie ordnet ihr das ein?


    Ähnlich geht es mir bei dem Thema Durchbiegung: analog 5mm/m Maximum. Ich finde beispielsweise eine Traverse, die 3 oder tatsächlich 5mm durchgebogen ist, mehr vielleicht. Kennzeichne ich die 3mm dann mit orange oder kümmert mich das nicht, weil es ja noch unter dem Limit ist?


    Ich tu mich da ein bisschen schwer und wäre für eure Erfahrungen aus der Praxis sehr dankbar.

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  • Hallo Elena,

    in der angeführten DIN EN stehen im Abschnitt 9,5 "Regeln zur Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen".

    Demnach ist die Abweichung in der Lotrechtigkeit nicht über's Farbschema zu bewerten - da kein Schaden, sondern Abweichung von Betriebsanleitung, die durchaus weniger als 5 mm/m sein kann.

    Entsprechenden Vermerk im Prüfprotokoll erstellen - ich habe dann auch den Sollwert - wenn in der Betriebsanleitung angegeben - vermerkt.


    Bei den Traversen Bewertung nach Farbschema - Grenzwert eingehalten = grün; Grenzwert bis zum 2fachen überschritten 0 orange; ...



    mfg.

    Uwe

  • Hallo,


    vielleicht noch eine Ergänzung zu den (Quer-)Traversen:


    Ist die Abweichung statisch oder dynamisch?

    Will heissen, geht die Krümmung nach Entlastung zurück oder bleibt sie?


    Auf jeden Fall die Punkte dokumentieren. Eine gute Hilfe für kritische Stellen ist eine Magnetwasserwaage. Man kann dann auf einem Foto die Krümmung unter der Wasserwaage gut sehen.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Kiter, also Abweichungen in der Lotrechtigkeit protokolliere ich immer ab 3mm in letzter Zeit grafisch, gleich mit Richtungspfleil auf dem Regalstellplan. Die Frage bleibt noch, wie dringlich (doch vielleicht Farbe?) mache ich Handlungsempfehlungen bei Abweichungen ab 5mm? Ich hatte tatsächlich "Befunde" von 10 und sogar 20mm. Ab 8 mm gibt es bei mir einen Aufkleber "nicht betriebssicher". Ist das übertrieben? Was meint ihr?

  • Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf das beladene Fach.


    Magnetwasserwaage nehme ich regulär auch, Differenzen messe ich mit einer Prüflehre und für jeden Mangel gibt es ein Foto. Da bin ich auf der sicheren Seite, denke ich.


    Auch hier die Frage: Was empfehlt ihr bei Überschreitung der zulässigen Maximalabweichung? Wann spätestens wird das Regal gesperrt?


    VG Elena

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  • Auch hier die Frage: Was empfehlt ihr bei Überschreitung der zulässigen Maximalabweichung? Wann spätestens wird das Regal gesperrt?


    VG Elena

    Moin Elena,


    die Antwort gibst du dir doch schon selber:

    Bis zur Grenze = ok und toleriert, ab der Grenze = Nein.


    Du kannst dich nur an diesen Werten orientieren. Das vermerkst du ja auch als Sperre in deinem Protokoll, das der Betreiber gegen Unterschrift bekommt.


    Wenn der sich nicht daran hält, dann hast du darauf keinen Einfluß mehr. Aber: du hast deinen Job gemacht.


    Was sagt jetzt dein Gewissen?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,


    Hilfe zur Selbsthilfe ist gar nicht schlecht. Danke!


    Ich lasse das Thema weiter offen. Vielleicht findet sich ja hier noch ein aktiver Regalprüfer, der bereit ist aus seiner eigenen Praxis zu berichten. So komme ich evtl. doch noch zu der Beantwortung meiner restlichen ursprünglichen Frage ;)

    ...Wie geht ihr mit Erreichung der 5mm/m Abweichung im Lot sowie mit Überschreitungen um? Ab wann sperrt ihr das Regal zur Benutzung?


    Schönen Sonntag noch!

  • Ich kann Dir höchstens von unserem Regalprüfer berichten.


    Fehlende Durchschubsicherung: Regal nicht gesperrt (dabei wäre es einfach, hinter dem Regal den Zugang zu sperren, ohne eine Betriebsstörung zu verursachen).


    Ich denke, Du musst Dich um 5 mm nicht sorgen, INSBESONDERE, wenn das Regal an der Wand ordentlich festgenagelt ist. Wenn es nur ein Holm ist, die Anderen aber gerade sind, würde ich die 5 mm auch nicht überbewerten. Ich würde als SIFa nur rot erwarten, wenn tatsächlich Lebensgefahr (Einsturzgefahr) wegen der Abweichung vorliegen würde.

  • Hallo Elena,


    mit der Abweichung aus dem Lot bist du aber hartnäckig:);

    wenn ich meine erstem Beitrag dazu noch mal querlese, komme ich - für mich - zu dem

    Ergebnis, dass die Frage bereits wie folgt beantwortet war:

    "..Demnach ist die Abweichung in der Lotrechtigkeit nicht über's Farbschema zu bewerten...."


    mfg

    Uwe

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  • Hallo Uwe,


    ein paar Antworten habe ich ja schon bekommen. Da hast du recht. ...

    - verbogene Traversen ähnlich "normalen" Schäden mit Farbschema bewerten

    - Abweichung Lotrechtigkeit ins Protokoll aufnehmen, logisch


    Soweit klar.


    Was mir fehlt (und inzwischen habe ich das Gefühl, ich bin mit meinen Fragen hier falsch) ist eine Hilfe für eine Handlungsempfehlung für den Betreiber. Wenn die Stütze schief steht, grenzwertig mit 5mm oder eben mehr als erlaubt, kommt von dem immer die Frage: Muss ich das ausrichten oder was?


    Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug ausgedrückt. Den Inhalt der DIN kenne ich. Das reicht mir aber nicht. Ich möchte den Betreiber mit den "Befunden" nicht im Regen stehen lassen. In Sachen Lotrechtigkeit finde ich nirgens dazu einen Hinweis und hoffte hier erfahrenere Kolleginnen und Kollegen und damit Antworten zu finden.


    Freuen würde ich mich über Beispiele: Wann wurde in welcher Situation, wie entschieden? Ignoriere ich Schiefstellung von 10 mm/m, wenn das Richtung Wand geht? Muss immer ausgerichtet werden, wenn 5mm erreicht, oder erst, wenn sie überschritten sind? Ab welcher Abweichung empfehlt ihr eine sofortige Entlastung des Regals und Korrektur?


    Insofern her mit euren Erfahrungen, wenn ihr bereit seid, sie zu teilen... gerne auch über PN :)



    VG und noch eine schöne Woche!

  • Hallo Elena,

    es handelt sich bei diesem Regal um ein Palettenregal. Es wird mit somit auch von Flurförderzeugen beladen. Kannst Du dem Betreiber mit gutem Gewissen eine Freigabe für ein Regal erteilen, das lotrechte Abweichungen, grenzwertig schief stehende Stützen, Schiefstellungen >10mm/m in Richtung Wand hat und dann auch noch mit Stapler beladen wird?

    Würde ich nicht machen...

    Lass den Betreiber nicht im Regen stehen, dafür passieren in den Lägern zu viele Unfälle.

    Der Betreiber sollte die Regale nach Dringlichkeit sukzessive in Stand setzen und vor allem den /die Stapler Fahrenden schulen.

    Der Arbeitgeber ist doch dazu verpflichtet die Arbeitsplätze so sicher zu machen wie es ihm möglich ist.