genau so iste, Datenschutz beachten
Beiträge von tommygm
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aja, und wie verhält es sich im Betrieb, bei uns Baustellenkoordinatoren und Meister die Baustellen betreuen, werden trotz Freisprecheinrichtung während des Fahrens durchs Telefonieren abgelenkt.....
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gut zu wissen, bin im Nov 2 Tage in Düsseldorf
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eine Schulungspflicht ergibt sich zunächst aus der Gefährdungsbeurteilung mit den dort festgelegten Maßnahmen, d.h. für Beschäftgte die als Monteure zu Ihren Arbeitsplätzen fahren.
Für reine Transporteure müßte man mal in die entsprechenden Regelwerke und Verordnungen schaun
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gerade bei Auszubildenden ist die Unterweisung beim Betrieb von Arbeitmitteln besonders wichtig
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Zitat
Original von harmi
Unterweisung, egal welches Thema:10 Mann im Schulungsraum, vorzugsweise nachmittags um 14:00 Uhr. Fenster geschlossen wegen Lärm,, Kälte, Gestank. Der Dozent ist fachlich ein Ass, kann aber keine drei Worte geradeaus sprechen, geschweige denn Vorträge halten.
Also Powerpoint - Karaoke. 45 Minuten sollten reichen, um 30 völlig überladene, mit Comicfigueren gespickte Folien in den unterschiedlichsten Effekten einfliegen zu lassen. Lesen kann der Dozent, vorlesen, was an der Wand steht auch.
Nach zehn Minuten pennt die Hälfte, vier anderen fällt dauernd der Kopf runter. Nur der ehrgeizige Streber, der nochmal Meisterschule machen möchte, schreibt eifrig mit und bittet am Schluss, ihm die Powerpoint bitte als PDF zu senden.
Alle unterschreiben artig den Unterweisungsnachweis und fertig.
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Warum nicht eine lockere Diskussionsrunde mit Fragen des Dozenten an die Teilnehmer? Aufmerksamkeit erreichen, Aufgaben stellen, Beispiele bringen. Und nicht gebetsmühlenartig die fünf Sicherheitsregeln runterbeten.
naja, bei einer Unterweisung oder auch Schulung ist es wie bei einem BG Seminar, das rein fachliche Wissen ist nicht entscheidend, man muß sich schon vorher Gedanken machen wer da vor einem Sitzt, und aus welchen Beweggründen/Anspruch, davon muß man die Gestaltung der Veranstaltung abhängig machen. Positive Bedingungen, wie Raum, Beleuchtung, Klima usw. sind Grundvoraussetzungen
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auch von mir ein Hallo, und herzlich Willkommen bei uns
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....das liest sich sehr gut, da habe auch ich einige Anregungen gefunden....
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die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen sind hierbei zu beachten, auch wenn es langweilig wird: die 5 Sicherheitsregeln gehören unbedingt dazu
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Zitat
Original von TommyB
Hallo mangomueller,
natürlich kannst du von der SIFA Tätigkeit zurück treten.
Auf der anderen Seite solltest du dir nicht jeden Schuh anziehen.
Ich weiß, eine SIFA die ihren Job ernst nimmt tut das.
Bedenke, du bist als SIFA nur beratend tätig, für die Umsetzung deiner Vorschläge ist die Geschäftsleitung zuständig.
So lange du das was du tust dokumentierst, kann dir nichts passieren.
Um bestimmte Sachen durchzusetzen könnte eine Einladung an den TAB zielführend sein, auch die Gewerbeaufsicht schaut gerne mal vorbei.
Diese Telefonate kann man natürlich auch mit der Bitte um Anonymität tätigen.
Gruß Tommyauch ich denke, es ist ein guter Ansatz, seine Tätigkeit und Aktivitäten zu dokumentieren, und wenn so grundlegende Dinge wie Bestellung von Sicherheitsbeaftragten, ASA-Sitzungen und ect. nicht funktionieren, dann könnten sich auch wirklich externe Kontrollbehörden dafür interessieren
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die BG wird auch als erstes fragen: "was steht denn in Ihrer Gefährdungsbeurteilung"...........
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naja, eine Grundqualifikation als Ing., Meister oder Techniker ist ja schon erforderlich, Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel
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Beratungsassistent und beratungsresistent liegen ja begrifflich nicht weit auseinander
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der Arbeitgeber ist verpflichtet die gesundheitliche Eignung seiner Mitarbeiter bei bestimmten Tätigkeiten festzustellen, da kann die G25 das Werkzeug sein, nach ArbMedV Verordnung ist diese dort allerdings nicht als Pflichtuntersuchung ausgewiesen, d.h. der Arbeitgeber bekommt das Untersuchungsergebnis nicht automatisch mitgeteilt, der Arzt muß sich von jedem Untersuchten das Einverständnis zur Weitergabe abholen, oder Ag und BR schließen eine Betriebsvereinbarung ab, in der die G25 zur Untersuchung der Eignung festgelegt wird
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Zitat
Original von toni
hallo,wir haben es bei uns im betrieb so geregelt das es mit zur aufgaben der führungskräfte gehört und sie entsprechend die führerscheine ihrer mitarbeiter kontrollieren müssen.
alles andere würde für mich keinen sinn machen bei über 500 mitarbeiter und das verstreut im ganzen ruhrgebiet.genau so ist es bei uns auch, die Terminverfolgung wird durch die jeweiligen Vorgesetzten sichergestellt
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Hi,
Auch von mir ein herzliches willkommen. Ich denke Du wirst Dich in der Sifa Gemeinschaft sauwohl fühlen
gruß
tom. -
es handelt sich um die hier schon öfters diskutierte CD3, praxisgerechte Lösungen der BGETE mit Muster gefährdungskatalogen, aus deren Bausteinen man seine eigene Gef.Beurteilung zusammenbaut
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wenn man jedoch Mitgliedsunternehmen der jeweiligen BG ist, empfiehlt es sich ja schon deren angebotenen Musterlösungen/Vorgaben zu verwenden
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tja, das ist schon lange her, und wenn es um die Hausaufgabe geht die nach der 2. Präsenzphase bearbeitet werden soll, die gibt es wohl nicht bei jeder BG
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es ging mir auch eher darum, das selbst BG Musterlösungen diese Bewertungen nicht unbedingt enthalten