Moin Leute,
...kleine Anmerkung am Rande:
Der Grundsatz "G 37, Bildschirm-Arbeitsplatz" der gewerblichen Berufsgenossenschaften besagt, daß Mitarbeiter ohne weiteres für die Aufgabe (Bildschirmarbeit) geeignet sind, die auf beiden Augen 0.8 der normalen Sehschärfe erreichen. (Als normale Sehschärfe bezeichnet man den Wert 1.0 beiderseits.)
Zeigt sich beim sog. Siebtest, daß die vorgeschriebene Sehschärfe nicht erreicht wird, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. In den meisten Fällen kann die Fehlsichtigkeit mit einer entsprechenden Brille korrigiert werden.
Der Begriff "Bildschirmbrille" wird dabei häufig missverstanden und vielen Kolleginnen und Kollegen erhalten letztendlich nicht mehr und nicht weniger als eine stinknormale Brille in Ihrer Sehstärke. Grundsätzlich ist der besondere, immer individuell zubetrachtende Sehabstand (50 - 70 cm) zu berücksichtigen.
Bevor die Akkomodation (natürliche Naheinstellung) nachläßt, ist die normale Brille auch für die Sehanforderung am Bildschirm geeignet. Das gleiche gilt für Kontaktlinsen.
Bei fortgeschrittener Presbyopie (alterbedingter sogenannter Weitsichtigkeit) kommt man mit einer "Lesebrille" oder mit Zweistärkengläsern, die im unteren Bereich die zum Lesen erforderliche Sehschärfe vermitteln, nicht mehr aus, weil die Distanz vom Auge zum Bildschirm oder zur Textvorlage eine andere als beim Lesen von Schriftstücken ist. Je weniger sich das Auge auf Entfernungsunterschiede einstellen kann, je geringer also die Akkomodationsbreite wird, um so mehr kommt es darauf an, daß die Korrektionswerte der Gläser exakt auf die für die Arbeit am Bildschirm erforderlichen Sehdistanzen abgestimmt sind. Da sich die Sehschärfe mit zunehmendem Alter weiter verändert, muß sie regelmäßig vom Augenarzt überpüft und die Brillenkorrektur entsprechend angepaßt werden.
Lange Rede kurzer Sinn: Wird vom Arzt tatsächlich eine spezielle Bildschirmbrille verschrieben, werden sich die Betroffenen wundern, dass sie damit, ausser bei der Arbeit, ziemlich wenig sehen können!! Achtet mal auf solche Phänomene.
Kann diese Bildschirmbrille jedoch auch problemlos im "Tagesgeschäft" oder privaten Bereich vom MA getragen werden, ist die Investition seitens des AG in den meisten Fällen überflüssig - auch 200 € max. sind schließlich eine Stange Geld...
MFG
Der Michael