Beiträge von MichaelD

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    zwar kann sich jede Sicherheitsfachkraft mit einem, wie auch immer gearteten Ingenieursstudium, "Sicherheitsingenieur" schimpfen. Es gibt allerdings auch einen reinen Studiengang "Sicherheitstechnik" an der Uni Wuppertal.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ..., direkt bei mir um die Ecke, den Fahradhändler meines Vertrauens - klein, fein und sehr kompetent. Gar kein Vergleich mit "Fahradsupermärkten" oder Versandhändlern. Ich habe den in einem ähnlichen Fall einfach mal um Unterstützung gebeten und bin auf unglaubliche Hilfs- und Auskunftsbereitschaft gestoßen. Nebenbei bemerkt kann ein solcher Händler auch preislich durchaus mit anderen Anbietern mithalten. Den Service gibt's dann meistens gratis.

    Leider ist, wie die "superschlaue" Antwort des ADFC zeigt, der Umgang mit der neuen Freiheit für viele noch ein schwieriges Stück Arbeit und sie sind immer noch auf der Suche nach: "Wo steht das?", "Wie find ich das?", "Woher hat der das?" Diese Zeiten sind mehr und mehr vorbei und wir müssen nun einmal, ob uns das gefällt oder nicht, selbst Verantwortung für unser Tun übernehmen. Ich für meinen Teil halte das für sinnvoll und wünschenswert.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...dann geht es hier also um das sog. "Freimessen" von Behältern zur Arbeitsfreigabe, richtig?


    Also: Dann hast Du mit dem Immissionsschutz oder Genehmigungsauflagen wahrscheinlich weniger zu tun. Hier ist dann wohl eher die BGR 117-1 "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" von Bedeutung. Der Abschntt 4.2.5 beschäftigt sich mit der Freimessung und fordert u.a. in 4.5.2.3:

    Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Mitarbeiter beauftragen, die

    über die erforderliche Sachkunde verfügen.

    Die Sachkunde bezieht sich auf

    die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren,

    die zu messenden Gefahrstoffe, [...]

    Also: Wenn Freimessung, dann Sachkunde.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    In diesem Sinne

    Der Michael


    "Als persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Richtlinie gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden können."


    ...ist PSA zwar "personenbezogen" aber keinesfalls "personalisiert". Dementsprechend kann ein Gurt durchaus von mehreren Personen getragen werden, wenn die Rahmenbedingungen, beispielsweise Größe, Passform etc. stimmen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...eine interessante Fragestellung die bei genauer Betrachtung wieder einmal nich so einfach zu beantworten ist, da das Leben nun einmal nicht schwarz - weiss ist.

    Selbst wenn ein MA gegen bestehende Anweisungen verstoesst ist damit die Frage der Verantwortung, boese Zungen wuerden jetzt sagen: "Der Schuld!", nicht klar. Anweisen heisst auch immer zu pruefen, ob diese Anwesiungen auch verstanden wurden. Ebenso gehoehrt eine regelmaessige Pruefung der Einhaltung bestehender Anweisungen dazu - aber das kennt ihr ja alles :-).

    Grundsaetzlich stoert moch hier allerdings der Grundtenor der Fargestellung an sich: Eine Gefaehrdungsbeurteilung, JSA, Risokoanalyse etc. dient nun einmal mitnichten primaer dazu, seinen A... an die Wand zu bekommen und jemand anderen dran zu kriegen. Zuallererst soll ein solches Verfahren praeventiv sicherstellen, dass nichts passiert. Hier sind dann allerdings alle Beteiligten gefordert und alle sollten sich dieser Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung auch bewusst sein.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    (...hach wie ich es liebe so anzufangen...) :)

    Der Aufbau einer Stabstselle AS ist sicher separiert von den eigendlichen Aufgaben einer SiFa zu sehen. Hier sind eher Organisations- und Führungsqualitäten gefordert. Diese lernst Du aber i.d.R. in anderen Ausbildungsgängen und sogar in Studien auch nicht. Von einem gerade fertigen Maschinenbauingenieur ist sicherlich auch nicht zu erwarten, dass er frei von F ehlern aus dem Nichts eine Maschinenfabrik aus dem Boden stampft, oder? Das mit dem kalten Wasser trifft nun mal sehr häufig auf viele Funktionen zu.

    Kann man aber auch eher positiv sehen - wenn vorher nix war, muss man sich auch nicht mit "Altlasten" 'rumschlagen. Und da der Blinde unter den Einäugigen bekanntlich der König ist - und alle anderen wahrscheinlich noch weniger Ahnung von AS haben - hau rein; alle Möglichkeiten liegen bei Dir!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...siehe § 2 Abs. 2 der aufgefuehrten Verordnung. Super, nä?!?

    Also, mal wieder im Ernst. Ziel der Verordnung ist hier der Arbeitsplatz und nicht das Arbeitsgeraet. Wenn ich mit dem Rechner unterwegs bin, dann habe ich keinen Arbeitsplatz im Sinne dieser Verordnung. Ist ein MA also beispielsweise Vertreter, der ausschließlich bei Kunden auftritt und dort seinen Rechner nutzt, so wird er von dieser Verordnung gar nicht tangiert (!). Und jetzt kommt mir nicht mit "Das kann doch gar nicht sein!", "Die armen Leute. Muessen ungeschuetzt arbeiten!" etc. Doch, genau so ist es - rein faktisch wohl gemerkt! (Und das ganze selbstverstaendlich ausschließlich gem. meiner eigenen Interpretation. Ihr wisst schon, keine Rechtsberatung und so!)

    In meinem Fall ist es so, daß ich einen Laptop habe und mobil bin, aber auch einen festen Büroarbeitsplatz besitze. Da ich also regelmaeßig an einem festen Arbeitsplatz arbeite, falle ich hier unter den Geltungsbereich. Dementsprechen habe ich eine Docking Station, einen großen Bildschirm, bin nach G 37 untersucht etc. etc.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...juckt es mich doch schon wieder. Was hat denn, Amaranth, eine solche Liste mit einer Gefährdungsbeurteilung zu tun?? Also, auch wenn das wieder mal etwas ignorant klingen mag, aber ein solcher Zettel hat für mich mit einer GB so gar nichts zu tun. Eine solche Checkliste ist sinnvoll im Bereich Prüfpflichten und Managementsystemen, aber sonst...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...ich hier mal wieder was, aber: Gefährdungsbeurteilung Aufzug?!?!?

    Also, man könnte:

    - abstürzen -iss klaa!

    - stecken bleiben - auch klaa!

    - von einem Mitfahrer/-in angefallen werden - naja, nich so klaa!

    ...und weiter fällt mir jetzt nicht viel ein???


    Also nee, mal Spass bei Seite Lutz: Was willst Du denn damit? Und was könntest Du tun, was der Hersteller nicht schon getan hat? Klär mich doch mal etwas genauer auf.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...wäre ich hier vorsichtig, wenn es um einen Austausch der E-Motoren geht. Die Rechtslage scheint klar zu sein, aber mal ehrlich: Wer von euch gibt sich denn der Illusion hin, dass solche Geräte bei namhaften Herstellern am Band ausschliesslich durch Elektrofachkräfte produziert werden?????


    Nichtsdestotrotz, schwierige Frage. Ich glaube das ein Austausch eines Motors hier anders zu bewerten ist als klassische Reparaturen an elektrischen Teilen. Ein Austausch könnte sicher auch von einer "Unterwiesenen Person" durchgeführt werden.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...steht das im SDB, aber...

    Schon mal aus einem 5 l Lösemittelkanister Lösemittel in eine 1 l Laborflasche abgefüllt? Und dabei versucht die Mimik zu erden? Habt ihr entsprechendes Equipment gefunden? Und last but not least - euch die Frage gestellt ob eine solche Vorgehensweise, auch unter Berücksichtigung des SDB, notwendig und klug ist? Der Aufbau eines entsprechenden Spannungspotentials ist m.E. bei einem solchen Vorgang nicht wirklich ein Risiko.

    Hab' ich hierfür theoretische Nachweise? - Nein, hab ich nicht. Hab' ich hierfür praktische Erfahrungswerte? - Ja, hab ich nach einigen Jahrzehnten im Labor.

    Also, TobiTX81, ich sehe hier die Gefahr als gering an und würde dies auch in meiner GB so dokumentieren.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...hat die Verantwortung des Auftraggebers Grenzen. Einen entscheidenden Satz hast Du ja bereits gesagt: "[...] wenn er wusste, dass der AN seinen Arbeitgeberpflichten nicht nach kommt [...]". Jetzt bin ich wieder ketzerisch und sage: "Was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss."

    Nee, aber mal im Ernst. Wenn Gefahr im Verzug ist oder sehr eindeutig zu erkennen ist, dass gegen Arbeitsschutzvorschriften verstossen wird, kann sich auch dein Chef nicht umdrehen und die Augen zu machen. Wenn er allerdings eine Fachfirma beauftragt, beispielsweise die Reiniger, dann kann er erwarten, dass hier z.B. erforderliche Unterweisungen durchgeführt sind. Selbstverständlich kann ich die Einhaltung bestehender Vorschriften noch einmal explizit in der Auftragsvergabe oder meinen allg. Geschäftsbedingungen erwähnen. Eine Pflicht zur Prüfung durch euer Unternehmen sehe ich hier nicht.

    Wenn Du allerdings ein 100%iges Argument für deinen Chef suchst - dann wirst Du bitterlich enttäuscht werden. Ein solches wirst Du aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Einzelfälle und -situationen nicht bekommen. Diese Tatsache sollte Dich aber keinesfalls frustrieren.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...solltest Du Dir die TRGS 402 mal zu Gemüte führen. Grundsätzlich ist hier allerdings immer ein erstes Gespräch mit der Berufsgenossenschaft bzw. dem zuständigen Messtechnischen Dienst angeraten. In der Regel kannst Du hier gemeinsam mit den Profis eine Arbeitsplatzanalyse mit einer Orientierungsmessungen kostenfrei durchführen. Vom Ergebnis ist dann ein evtl. erforderlicher Meßplan abhängig - aber auch hier wird Dich die BG ausreichend und gut beraten.

    Also, bevor Du Dir selbst das Hirn zermarterst frag jemanden der Ahnung hat und hol' Dir mal was für Deine Beiträge zurück ;-).


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...Arbeitnehmerüberlassung nichts anderes geregelt ist trägt die Verantwortung und Weisungsbefugnis immer der Unternehmer - in diesem Fall die beauftragte Reinigungsfirma. Selbstverständlich müsst ihr sie in eurem Betrieb auf betriebsspezifische Gegebenheiten hinweisen (Was sich bei Fensterputzern in einer Behörde als nicht so sehr schwierig herausstellen sollte :) ). Ebenfalls seit ihr immer Weisungsbefugt sobald gefahr im Verzug ist. Ansonsten habt ihr nichts mit diesen Kollegen zu tun.

    Zum Thema: "Wo steht das?" Die erstgenannte Ausnahme solltest Du im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz finden. Für den zweiten, hier wahrscheinlich zutreffenden Fall: Such Dir einfach was aus: BGV, ArbSchutzG, div. EG Richtlinien, BetrSicherheitsV,...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Ist es wirklich so, dass ich eine natürliche Person bestellen muss wenn ich eine solche Dienstleistung einkaufe?? Ich glaube (!) ja, dass ich als einkaufendes Unternehmen durchaus auch eine juristische Person beauftragen kann, beispielsweise das Dienstleistungsunternehmen "SifaService123". Dieses muss dann vertragsgemäss eine Dienstleistung unter Beachtung entsprechender Regularien, bsp. Arbeitssicherheitsgesetz, BGV...etc. erbringen. Ob ich das als Unternehmen will steht wieder auf einem anderen Blatt.

    Na, was sagen eure grauen Zellen dazu?!?


    In diesem Sinne

    Der Michael