Guten Morgen,
das ist doch schon mal was - danke!
Gruß ins "Schwabenland"
Rüssel
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Neues Benutzerkonto erstellenGuten Morgen,
das ist doch schon mal was - danke!
Gruß ins "Schwabenland"
Rüssel
Hallo zusammen,
wir betreiben einen Lichtbogenofen zum schmelzen von Industriekeramik. Für diese Tätigkeit möchte ich gerne die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Gefährdungen bestehen sicherlich insbesondere durch Hitze (Strahlungswärme) und Stäube. Leider bin ich bei meinen Recherchen zum Lichtbogenofen selbst nicht fündig geworden. Eine Bedienungsasnleitung oder sonst etwas verwertbares ist leider auch nicht mehr greifbar.
Könnt ihr mir eine Rechtsgrundlage für den Lichtbogeofen etc. nennen.
Vielen Dank.
Grüße Rüssel
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für eure Meinungen.
Axel S. hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht. Formal betrachtet muss man unterweisen, die Sinnhaftigkeit geht jedoch verloren, wenn alle BA unterwiesen werden.
Der Gedanke von dir Torsten, mit dem verteilen über das ganze Jahr ist schon richtig. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts an der Unterweisung. Wenn ich dann alle 14 Tage mit zwei neuen BA komme, die inhaltlich mehr oder weniger identisch mit den anderen sind, erreiche ich aus meiner Sicht auch nur "oha, jetzt kommt der schon wieder". Der Vorteil liegt sicherlich in der stetigen Präsenz.
@leachim - bin mal gespannt, was die BG noch dazu sagt
@Waldmann - Gedanke ist gut. Unsere Instandhaltung ist in der Produktion jedoch auch mit den ganzen Gefahrstoffen in Kontakt. Ich will damit sagen, dass bei uns die Gruppierung schwiergig werden könnte.
Allen nochmals Danke für den Gedankenaustausch.
Grüße
Rüssel
Hallo zusammen,
wir haben in unserem Betrieb eine beachtliche Anzahl an Gefahrstoffen. Die notwendigen Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe habe ich nach folgendem Schema erstellt:
So komme ich auf eine Anzahl von insgesamt ca. 50 Stück Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe. Ansonsten wären es ca. 500 BA, wenn ich für jeden Gefahrstoff eine eigene BA erstellen würde.
Erste Frage: Wie ist eure Meinung, ist dies eine praktikable und vertretbare Vorgehensweise?
Nun kann es vorkommen, dass in einer Abteilung durchaus alle 50 Stück BA relevant sind. Unser externer Auditor ist nun der Meinung, dass dann alle Mitarbeiter dieser Abteilung einmal jährlich in allen 50 BA unterwiesen werden müssen. Damit bin ich nun nicht wirklich einverstanden, da mir der Sinn der Unterweisung dann verloren zu gehen scheint. Die Unterweisung dauert dadurch viel zu lange, Inhalte wiederholen sich unerträglich oft, da sich die BA ja nicht wirklich groß unterscheiden. Die Unterweisung wird langatmig, langweilig und ineffizient. Im Schlimmsten Fall schläft der eine oder andere ein. Ich vertrete daher die Meinung, dass ich die Mitarbeiter bei den jährlichen Gefahrstoffschulungen soweit schule und sensibilisiere, dass sie bereits beim lesen des Etiketts (Kennzeichnung des Gefahrstoffes) in der Lage sind, die Schutzmaßnahmen nach T-O-P abzuleiten und umzusetzen. Ich gehe dann zusätzlich bei der Unterweisung immer nur auf eine BA exemplarisch ein und verweise auf die vorhandenen BA, wo sie zu finden sind und wie ich mir dort bei Bedarf weitere Informationen zu vorhandenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen einholen kann.
Zweite Frage: Wie sind hier eure Erfahrungen, bzw. wie handhabt ihr das in euren Betrieben?
Freue mich auf euren Input und wünsche dann ein schönes Wochenende.
Grüße
Rüssel
Danke dir. Ein interessanter Ansatz, den ich mir näher überdenke. Nur mit dem "Stuhlkreis" tue ich mich noch etwas schwer - ich glaube da bin ich nicht der richtige Typ
Hallo zusammen,
ich darf nun auch einige Kindergärten einer Kommune betreuen und möchte hier die Jahresunterweisung der Erzieherinnen durchführen.
In die Jahresunterweisung wird sicherlich ein Teil der Gefährdungeburteilung einfließen. Es gibt ja aber auch weitere allgemeine Themen zu unterweisen.
Hier will ich das Rad nicht neu erfinden und frage deshalb höflich nach, ob jemand aus dem Forum bereit ist Material zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße
Rüssel
Hallo,
es gibt keine mir bekannte Forderung, dass eine BA direkt am Arbeitsplatz ausgehängt werden muss, was bei komplexen Anlagen jedoch sicherlich sinnvoll sein kann.
Die BA für diesen speziellen Gefahrstoff würde ich auch am Schrank anbringen, da dort der Stoff ja auch "gelagert" und zur Verfügung gestellt wird.
Ansonsten halten wir es bei uns im Betrieb so, wie Zündappraider es schon beschrieben hat. Die meisten BA sind in einem Ordner bzw. in Klapprahmen zur Verfügung gestellt. Die Mitarebier sind in der BA unterwiesen und wissen wo sie zu finden sind um sich zu informieren.
Gruß
Rüssel
Hallo Joschm,
Tragezeitbegrenzung ist durchaus gegeben. Bei Halbmasken mit Ventil meine ich sind es 120 min. - musst im Anhag der DGUV kucken.
Letzendlich geht aber auch die Tragezeit immer wieder über die GB.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf
Zum anderen kann ich dir leider nicht viel sagen. Da müsste man die Örtlichkeiten besser kennen.
Grüße
Rüssel
Morgen Michael,
kuck mal hier, evtl. hilft dir das weiter.
http://www.computer-fuer-behinderte.de/produkte/0-mausersatz.htm
Gruß, Rüssel
Hallo zusammen,
irgendwie muss ich jetzt doch auch noch an dieser Diskussion teilnehmen.
Aus meiner Sicht ist dieses Thema eigentlich ganz eindeutig in der AltholzV geregelt. Dort steht unter § 9 Beseitigung von Altholz:
"Die nach § 1 Abs. 2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zweck der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen."
§ 1 Abs. 2 gilt u.a. für alle Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer
Eine zugelassene thermische Behandlungsanlage ist aus meiner Sicht eine z.B. Verbrennungsanlage nach BImSchG. Diese BImschG-Genehmigung dürfte bei haushaltüblichen Heizungen nicht vorliegen. Demzufolge sehe ich eine nicht rechtskonforme Abfallbeseitigung, wenn Paletten an Privatpersonen als Heizholz abgegeben werden.
Auch wenn ich persönlich die Auslegung dieses § 9 bei Altholz der Kategorie AI für "bescheuert" halte.
Gruß
Rüssel
Hallo,
ich sehe das auch wie meine Kollegen mit der Kleidung. Bei Stahlbaubetrieb fallen mir aber Gefahren durch schwere Lasten, Kranbetrieb etc. ein. Wie geht ihr mit diesem Thema und dem Tragen von Schutzschuhen bei euch um?
Grüße
Rüssel
Pflichtvorsorge zahlt der Arbeitgeber und Angebotsvorsorge die BG
Hallo Kelte,
das ist ein interessanter Hinweis, den ich so nicht kenne. Woher nimmst du diese Aussage?
Gruß und Danke
Rüssel
Hallo Horst,
wie NewWave bereits sagte, keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Ich habe dies bei uns dann so gelöst. Evtl. hilft es dir weiter.
Einen Mitarbeiter haben wir für die Prüfung beauftragt (Schlosser, Elektriker, Leitern- und Regalprüfer ....)
Gruß
Rüssel
Hallo Moritz,
falls eine Aluminium-Steigleiter eingebaut werden sollte, würde ich beim Explosionsschutz sicherlich noch den folgenden Link berücksichtigen:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&did=5805
Grüße
Rüssel
Okay, danke euch allen für euren "unermüdlichen" Einsatz.
@ Waldmann - extra Dank für den Link
Euch einen schönen Abend
Rüssel
Hallo zusammen,
kennt jemand von euch einen Anbieter, der eine Ausbildung (Seminar) für die im Betreff genannte Qualifikation anbietet?
Grüße und Danke
Rüssel
Tach auch,
da gibt es noch zwei mit den 3 Buchstaben
BAD und IAS
Gruß
Rüssel
Hallo,
ich war 5 Tage auf einem TÜV-Seminar und darf mich jetzt "Fachkraft für Explosionsschutz - ExFa(R)" schelten.
Das Seminar war sehr gut, da auch der Referent ein enormes Wissen hatte.
Fakt jedoch ist, dass man nach 5 Tagen Seminar ganz sicher noch kein "Ex-Profi" ist. Da werden lediglich Grundlagen vermittelt.
Um zum "Besserwisser" zu werden gehört viel Arbeit und Wissen bei den Erfahren einzuholen.
Grüße
Rüssel