Beiträge von Ralph-HF

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    handelt es sich um unser Lager an flüssigen, R10 bis R12-Stoffen, um eine Ex-Schutzzone 2.

    Da hast du dir die Antwort doch schon selbst gegeben, besteht die Möglichkeit eine Explosiven Atmosphäre musst du ein Ex-Dokument erstellen.

    Die Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
    Gruß Ralph

    Hallo FraPo,

    du als Produktionsleiter hast nach dem Gesetzt, und sicherlich auch auf Grund deines Arbeitsvertrages/Pflichtenübertragung, die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz für deinen Zuständigkeitsbereich. Das du 2 SB's hast ist doch schon mal was, wie aber nutzt du die beiden? Wie nutzt du die externe SiFa und den BA? Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung (Meister(falls vorhanden) mit SB, SiFa und BA?)?
    Das du ein SB-Seminar besucht hast ist zwar nicht schlecht, in deiner Position aber nicht das richtige. Es gibt bei der BG Seminare für höhere Führungskräfte (Teil1; Teil2; Rechtsfragen; Arbeitsschutzmanagment, usw.) die sicherlich angebrachter wären und dir so manche Frage beantworten würden.
    Deine Aufgabe wird es eher sein den Arbeitsschutz zu koordinieren, deine MA auf die Füße zu treten und das Geld für Maßnahmen locker zu machen.

    Gruß Ralph

    Ist auch nicht ernst gemeint gewesen. Man muss aber eine gewisse Hartnäckigkeit, bei SiFas ja nicht unbekannt, an den Tag legen um die Betroffenen zum abändern der Situation zu bewegen. Wenn dies nicht funktioniert sollte man im Falle eines Falles besser wirklich den Mund halten.

    Gruß Ralph

    Wir haben uns mit Excel zwei Tool gebastelt:

    Ein Tool "Übersicht Arbeitsplätze" Dort werden je Abteilung (je Abteilung eine Mappe) die Arbeitsplätze aufgelistet und die dazugehörigen GB und BA's verlinkt, ein Kontrolldatum eingegeben welches wenn es überschritten ist mit der Farbe ROT hinterlegt wird. Außerdem gibt es eine Gesamtübersicht um den Gesamtstand auf einen Blick zu sehen.

    Ein weiteres Tool (je Abteilung) "Übersicht Unterweisung" . Dort werden die Arbeitsplätze je Abteilung aufgelistet, die vorhandenen Dokumente per Hyperlink angegeben und die Mitarbeiter welche dort unterwiesen werden müssen(rot) bzw. sind(grün). Beim ändern der Farbe und betätigen den Button "Checken" wird unten der Stand der Unterweisungen angezeigt.

    Habe mal eine etwas gekürzte Form angehängt, Beim Auditor ist das sehr gut angekommen ;)

    Gruß Ralph

    Weka kommt mir nicht mehr ins Haus!!!

    Bsp. eine ungesicherte Ladung erschlug zwei Insassen eines Pkw. Die Ermittlungen ergaben u.a., dass ein Betriebsschlosser des Verladers, der gefragt wurde, ob die Fracht ungesichert transportiert werden kann, sinngemäß geantwortet hat: "Das Teil ist so schwer, dass Du zweimal um die Erde fahren kannst, ohne dass etwas passiert." ... Für diese flapsige Bemerkung wurde der Schlosser wegen zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt.


    Eine vergleichbare flapsige Bemerkung wäre beinahe einem unserer Meister auch zum Verhängnis geworden:
    Innerhalb eine Produktionshalle würde eine Bühne gebaut auf der verschiedene Büros hin sollten. In der Bauphase gab es natürlich noch keine Treppe, so wurde nur eine Anlegeleiter verwendet. Als dann mal der Architekt, recht unter dem Arm einen Stapel Ordner, links unterm Arm eine Tasche, die Leiter hinauf wollte hat einer unserer Meister ihn angesprochen das die Leiter nicht sicher steht und er doch vor dem Besteigen diese richtig anlegen und am oberen Ende befestigen lassen solle. Architekt mein nur "ja, ja", Meister ging weiter und hörte kurz danach ein Poltern. Der Architekt war natürlich so die Leiter hoch, fast oben angekommen rutschte sie wer und er fiel nach runter, auf dem Weg nach unten hat er dann noch die DoppelTträger mit seinem Gesicht geküsst und am Boden dann einen Arm gebrochen (sah nicht lustig aus). Die Polizei war im Haus, nahm die Daten auf wie auch die Aussage des Meisters "das habe ich ihm gerade noch gesagt". Eine Woche später bekam der Meister eine Vorladung und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung. Gerichtsverhandlung ist aber glücklicherweise so verlaufen das der Richter der Meinung war das der Architekt auf Grund seiner Ausbildung die Gefährdung selbst richtig einschätzen müsste, der Meister konnte nach einem mahnenden Wort wieder unbehelligt seines Weges gehen, wäre es ein Handwerker gewesen bzw. beim nächsten Mal würde er nicht so glimpflich abkommen.

    Was lernen wir daraus: Augen zu und das Maul halten!
    So handhabt das jetzt bei uns jeder im Haus!

    Gruß Ralph

    Es ist ja leider so das viele Fahrer der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder sein wollen. Wenn ein Fahrer uneinsichtig ist rufen wir die Polizei an, die machen dem Fahrer schon klar was Sache ist. Bei uns wird kein LKW vom Hof gelassen bei dem wir einen Mangel, egal ob Ladungssicherung oder am Fahrzeug selbst, festgestellt haben!

    Hier noch ein schönen Onlinetool zur Ladungssicherung:
    http://ladungssicherung.lasiprofi.de/de/niederzurren.html

    Gruß Ralph

    Die Frage hatten wir hier auch mal. Die Antwort war aber auch da sehr schwierig. Erst müsste die Frage beantwortet werden, lagert ihr überhaupt? D.h. befindet sich am Arbeitsplatz mehr als der Tagesbedarf muss er vorschriftsmäßig gelagert werden.
    Bei brennbaren Flüssigkeiten die TRBF20 (Läger) incl. Anhang L (Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen (Sicherheitsschränke) Anhang L) beachten. (ist die überhaupt noch gültig???)

    Seit der Umsetzung haben wir in einigen Bereichen Sicherheitsschränke mit einer Absaugung (wegen Ex-Zone - siehe Trbf20 Anhang L)installiert. In keiner Werkbank oder Spind oder.... sind noch irgendwelche Sprühdosen.

    Welchen Sicherheitsschrank ihr benötigt kann euch der Lieferant schon sagen, wichtig ist das ihr wisst was dort gelagert werden soll und was nicht. An jedem unserer Sicherheitsschränke haben wir ein Inhaltsverzeichnis mit den Stoffen die dort gelagert werden dürfen, andere Sachen haben dort nichts zu suchen.

    Gruß Ralph

    Hier mal meine Aufstellung nach DGUV V2!
    Ich betreue eine Unternehmensgruppe mit insgesamt 441 MA aufgeteilt in 5 Unternehmen
    Gefährdungsbeurteilung ist nach Ansicht des "Verantwortlichen" ganz allein meine Sache! TRBS1111 und Arbeitsschutzgesetz interessieren nicht. (Gibt's in Frankreich ja auch nicht!)

    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.01) 0,3h/MA 39 =11,7 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.02) 1,1h/MA 212 =233,2 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.03) 1,1h/MA 77 =84,7 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.04) 1,1h/MA 92 =101,2 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.05) 0,3h/MA 21 =6,3 h/a
    Zwischensumme Grundbetreuung =437,1 h/a

    Gesamtsumme (betriebsspezifische Betreuung) (nach Checkliste) =840 h/a

    SUMME BETREUUNG =1277,1 h/a

    Fahrten/Schulungen/ usw. (keine Einsatzzeit) =85 h/a
    Brandschutzbeauftragter =70 h/a
    SUMME GESAMT =1432,1 h/a

    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.02) 150 Stck * 14Std =2100 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.03) H. xxxxxx =0 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.02a) 20 Stck * 21 Std =420 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.04) 20 Stck * 14 Std =280 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.01) ??? =28 h/a
    SUMME über ALLES =4260,1 h/a

    Verfügbare Stunden 225Tg a 7h =1575 h/a
    -2685,1 h/a

    Verwechselt hier nicht schulen mit unterweisen.

    Unterweisen muss man mind. 1x Jährlich oder bei Veränderungen! Ein neuer Stapler oder ein neuer Kran wäre eine solcher Veränderung, heißt dann muss man ihn/sie auch wenn das Jahr noch nicht um ist unterweisen.

    Man muss ja bei einem PKW-Wechsel ja den PKW Führerschein auch nicht neu machen! ;)

    Gruß Ralph

    Ich habe schon einige Wegeunfälle bearbeiten dürfen, hier im Unternehmen interessiert es keinen da die nicht in unsere Statistik rein kommen. Die BG, auch wenn er nicht anzeigepflichtig war (also zu geringe Ausfallzeit), hat aber dann immer noch einen Fragebogen uns zukommen lassen.
    Wichtig war dabei: Wer war noch in den Unfall verwickelt, wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen (AktZeichen), wurde der direkte Weg eingehalten.
    Wenn es ein anzeigepflichtiger Unfall war schicke ich gleich alles mit ;)

    Gruß Ralph

    Hallo Pfülli,

    der Fragebogen ist schon das was mir in etwa vorschwebte, vielen Dank!
    Er ist einfach gehalten, ich würde aber gerne mehr auf den Inhalt und Nutzen des Seminars eingehen ;)

    Gruß Ralph

    Hallo Leute,

    nach langer Zeit bin ich auch mal wieder da, natürlich weil ich was suche ;)

    Alle die schon mal ein BG-Seminar mitgemacht haben wissen das am Ende eines Seminars ein Fragebogen ausgefüllt werden muss und genau diesen Fragebogen suche ich!

    Wir wollen in unseren Unternehmen für alle MA die ein Seminar besucht haben ebenfalls einen Fragebogen einführen um besser beurteilen zu können ob dieses Seminar von unseren MA weiter besucht werden soll oder nicht, dabei spielt es aber keine Rolle ob das Essen geschmeckt hat oder nicht :D

    Auf die Seminarinhalte soll es ankommen!

    Oder hat man schon bei euch so etwas eingeführt und kann mir mal den Fragebogen zukommen lassen?

    Gruß Ralph

    beraten verwechseln alle, überhaupt wenn sie ihr Unvermögen betrachten, mit "der macht"

    in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111 steht wer für die GB und wer für die Beurteilung verantwortlich ist! Er kann wenn er nicht selbst über die Fachkunde verfügt sich beraten lassen (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte) was empfohlen wird!

    Ich sehe schon, überall der selbe sch.... :cursing:

    Gruß Ralph (der mittlerweile auch zur PseudoFasi mutiert ist!) :wacko:

    Bei uns im Betrieb ist jetzt jemand auf die Idee gekommen die Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen wie auch die Verfahrensanweisungen usw. auf ein Touchpad zu laden die neben dem Arbeitsplatz, an dem heute dies morgen was anderes gefertigt wird, anzubringen.
    Nach seiner Meinung wäre dann die Wand nicht "volltapeziert" bzw, die Fächerhalter, in denen so oder so keiner rumblättert und nur voll stauben wären über.
    Der Pflegeaufwand wäre ebenfalls, dank Wlan, erheblich einfacher. Neue Anweisungen könnten so einfach hochgeladen werden und könnten vom Mitarbeiter abgerufen werden.
    Ich habe nichts gefunden was dieser Form widersprechen könnte, genauso wenig über die Größe die dann notwendig wäre. Zur zeit sind ja die Betriebsanweisungen in A4, müsste dann das Touchpad auch mind. A4 sein?

    Ist bei euch auch schon jemand auf solch eine Idee gekommen, bzw. was haltet ihr davon?

    Gruß Ralph (der auch mal wieder zeit findet hier rein zuschauen :rolleyes: )

    Kenne da noch was besseres: "Das Chinesische Pressenwerk" oder so ähnlich.
    Dort sitzen glaube ich 6 MA unter/in einer Presse und legen die gezogenen Teile von Hand von einer Form in die nächste. Wenn der Bär runter kommt müssen die die Köpfe einziehen und die Finger wieder aus den Formen.

    Muss mal suche ob ich ihn noch finde!

    Gruß Ralph

    Gegen den BR ist immer schlecht, der kann einem das Leben schwer machen. Mach es so das du ihn mit Infos und Einladungen überschüttest, dann verliert er schon bald die Lust und kommt nur zu den wichtigen Veranstaltungen.
    Bei der Untersuchung von Unfällen habe ich den sogar gerne mit im Boot. Wenn dann Maßnahmen umgesetzt werden müssen die angeblich die MA behindern, das ist meistens so, habe ich den BR auf meiner Seite. Da können dann die MA oder Meister sich bei dem ausheulen wie sie wollen, nutzt nichts da er die Maßnahme mich ausgedacht hat ;)

    Gruß Ralph

    Hallo Ralf,

    herzlich willkommen auf dem Sifaboard.

    Diese Stühle kenne ich auch nicht, wenn aber ein MA vom Integrationsamt diesen vorschlägt musste er doch einen Grund haben, z.B. einen behinderten MA!

    Wenn das der Fall ist könnte es sein das das Integrationsamt oder die Rentenstelle diesen Stuhl bezuschusst.
    Wenn du aber schreibst "diese Stühle" verstehe ich nicht wie der dazu kommt. Bei Stuhlangelegenheiten hole ich mir immer Rat von unseren Betriebsarzt, was sagt euer dazu?

    Gruß Ralph