Beiträge von SIFABSB

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    Für alle boarduser,
    nachstehend die aktuellen Installationsbestimmungen für Deckenleuchten, Niedervolt etc..........Ausserdem gelten immer noch die Normen des DIN/VDE
    Bestell-Nr.: Vds 2341
    Bestell-Nr.: VdS 2025 : 2008-01 (05) Leuchten, Richtlinien zur Schadenverhütung
    Bestell-Nr.: VdS 2005, Ausgabe: 2001-11, Hrsg.: GDV, Preisgruppe: A, 3.70 € Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme, Richtlinien zur Schadenverhütung B
    Bestell-Nr.: VdS 2324, Ausgabe: 1998-09, Hrsg.: GDV, Preisgruppe: A, 3.70 € Elektrowärmegeräte ...
    Bestell-Nr.: Vds 2573 Richtlinien zur Schadenverhütung Elektrische Leitungsanlagen, Richtlinien zur Schadenverhütung Leuchten, Richtlinien zur Schadenverhütung Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme,
    :thumbup:
    Grüße
    Thomas

    Guten Morgen Zusammen,
    erinnert Ihr Euch noch an die halogenschreibtischleuchte eine namhaften schwed. Hauses.
    Bei der ersten Serie der leuchte fehlte das Schutzglas.
    Diverse leuchten haben so überhitzt, dass das leuchtmittel geplatzt ist und einige Zimmerbrände ausgelöst hat.
    Wer sich unbedingt einen Deckenfluter oder andere halogenleuchten kaufen möchte, achtet bitte auch die Schutzgläser um das leuchtmittel. SONST FINGER WEG
    Hochvolt- oder Halogenbeleuchtung gehört nicht ins Kinderzimmer.....

    Einbau und Sicherheit

    Vor dem Einbau von Downlights sind Sicherheitshinweise zu beachten und einzuhalten.
    In erster Linie geht es um die entstehende Wärme der Leuchten.
    Bei Gebrauch der Leuchten entsteht Hitze, die abgeführt werden muss und keine angrenzenden Baustoffe entzünden darf.
    Dafür müssen zusätzlich zu den Leuchtenabmessungen bei der Planung Sicherheitsabstände umlaufend um die Leuchte berücksichtigt werden.
    Bei Niedervolt-Leuchtmitteln erwärmen sich auch die Transformatoren.
    Auch hier sollte man auf eine Kühlung achten.

    Welche Beschaffenheit hat die Decke, in der die Downlights eingebaut werden sollen?
    ■Betondecken stellen keine Problem dar. Der Baustoff ist nicht entflammbar und hat genügend thermische Kapazität um die Wärme abzuleiten.
    ■Bei einem freien Hohlraum zwischen abgehängter Decke und Rohdecke kann die Wärme der Leuchte optimal abgeleitet werden.
    ■Bei Dämmmaterial in der Zwischendecke, muss das Material um die Leuchte entfernt werden. Die Leuchte braucht oberhalb und umlaufend mindestens 5 cm Luft. Gleiches gilt für den Trafo.
    ■Folien, wie z.B. Dampfbremsen oder Luftdichtigkeitsfolien, in der Zwischendecke dürfen nicht beschädigt werden und nicht auf dem Leuchtenkörper aufliegen. Ein zusätzlicher Einbautopf muss vor der Deckenfertigstellung mit geplant werden.
    ■Bei Holzdecken muss ein 5 cm großer Sicherheitsabstand zwischen Leuchte und Rohdecke bestehen.
    ■Bei brennbaren Baustoffen (Reet) ist kein Einbau möglich.

    Bei Leuchten mit F-Zeichen kann der obere Abstand zu Holz entfallen, nicht aber der umlaufende Abstand. Leuchten die das MM-Zeichen führen können ohne Sicherheitsabstand eingebaut werden.


    Betse Grüße aus dem Rheinland äh Regenland
    Thomas

    Moin Nico1311,
    habe nachstehende Infos für Dich gefunden. Weiteres unter ergonomiercampus. Fußstützen engen die Beinfreiheit ein, die Fußstützen werden so lange genutzt, bis sich eine Person daran stößt besonders bei offenem Schuhwerk im Sommer, dann findet man diese im Schrank wieder. Prüfe bitte vor dem Einsatz oder Anschaffung von Fußstützen, erst einmal die Stuhl und Tischeinstellungen der Mitarbeiter. Zur Beschaffung der Fußstützen solltest Du am besten auch mal den Hersteller der bei Euch eingestzten Schreibstische anfragen.
    Kleines Beispiel am Rande:
    Wir hatten in unseren Häusern immer wieder Probleme mit den Mitarbeitern betreffend Körperhaltungen und Rückenbeschwerden bei der Schreibtischarbeit. Alles optimal eingestellt, alles angepasst, den Mitarbeiter miteinbezogen, kein Erfolg. Dann die Idee, wir beschaffen für einen Mitarbeiter einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch, Ausstattung blieb gleich, der Stuhl auch und sausdiebraus, die Beschwerden waren weg.????!!!!


    Recherche:

    weiter zum Blog Sifa-lernt-von-Sifa

    Bildschirmarbeit | Normen und Gesetze

    Normen und Gesetze zum Ergonomischen Zubehör
    ◦Fußstütze
    ◦Vorlagenhalter
    ◦Ständer für Bildschirmgerät
    ◦Sonstiges ergonomisches Zubehör - Bildschirmfilter
    --------------------------------------------------------------------------------
    Fußstütze

    "Für eilige Leserinnen und Leser"
    Grundsätzlich sollte der Einsatz von Fußstützen vermieden werden, wenn nicht eine andere Anpassung der Arbeitsmittel auf den jeweiligen Benutzer möglich ist. Wenn eine Fußstütze zur Höhenanpassung erforderlich, dann muß sie ausreichend breit, leicht verstellbar und in der Höhe variierbar sein.
    ◦Bildschirmarbeitsverordnung - Anhang Nr. 13
    ◦BGI 650 - Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften
    ◦Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
    ◦Bildschirmarbeit - Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise
    ◦Normen und Standards
    ◦Beschaffungspraxis
    ◦Kurz - Check: Fußstütze
    --------------------------------------------------------------------------------
    Fußstütze: Bildschirmarbeitsverordnung - Anhang Nr. 13
    ◦Eine Fußstütze ist zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch einwandfreie Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann.

    Die ergonomisch günstige Arbeitshaltung

    Ergonomisch günstig ist eine Arbeitshaltung dann, wenn zur Erbringung einer Arbeitsaufgabe die Abstimmung zwischen
    ◦ Person,
    ◦ Arbeitsmitteln,
    ◦ Arbeitsumgebung und
    ◦ der Software harmonisch ist, so daß keine körperlichen Beschwerden auftreten können.

    Dies gelingt bei auf die Körpergrösse des jeweiligen Benutzers angepassten Arbeitsmitteln und bei wechselnder geistiger und körperlicher Be- und Entlastung.
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    Fußstütze: BGI 650 - Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften
    ◦An Bildschirm-Arbeitsplätzen müssen höhenverstellbare Drehstühle und Drehsessel sowie erforderlichenfalls Fußstützen - zum Höhenausgleich, damit die Füße ganz aufsetzen können - eingesetzt werden.
    --------------------------------------------------------------------------------
    Fußstütze: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
    ◦Dem Einsatz der Fußstütze ist in jedem Fall ein höhenverstellbarer Tisch vorzuziehen. Fußstützen sind nur ein ungünstiger Ersatz für höhenverstellbare Arbeitstische.
    ◦Zu kleine Fußstützen schränken entlastende Fußbewegungen ein. Sie müssen mindestens 450 mm breit und 350 mm tief sein.
    ◦Die Fußplatte muß in Höhe und Neigungswinkel leicht verstellbar sein.
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    Fußstütze: Bildschirmarbeit - Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise
    ◦Eine Fußstütze ist ausreichend groß, wenn die Füße ganzflächig aufgestellt werden können.
    ◦Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Fußstütze ist auch eine rutschhemmende Ausführung der Stellfläche für die Füße und der Aufstellflächen der Fußstütze auf dem Fußboden.
    ◦An Sitzarbeitsplätzen mit Arbeitsmitteln, die eine Steuerung über Fußschalter erfordern, sollten Fußstützen eingesetzt werden, die für die Aufnahme der Fußschalter geeignet sind.
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    Fußstütze: Normen und Standards
    ◦ DIN 4556,
    ◦ BGI 650,
    ◦ ZH1/535
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    Fußstütze: Beschaffungspraxis

    Die Beschaffung von Fußstützen ist grundsätzlich unproblematisch. Ärger tritt auf, wenn die Fußstütze erst "umständlich" zusammengebaut werden muß oder sie zu klein ist. Kritisch ist die praktische Nutzung dann, wenn am unmittelbaren Bildschirmarbeitsplatz und am Schreibtisch jeweils eine Fußstütze stehen müßte, da die Arbeitsflächen insgesamt zu hoch sind.
    Dann stellt sich aus wirtschaftlichen Gründen die Fragen, ob die Neubeschaffung einer höheneinstellbaren Arbeitsplatte oder die Verkürzung der Tischbeine nicht sinnvoller wäre.
    --------------------------------------------------------------------------------
    Kurz - Check: Fußstütze

    Merkmale
    ◦Ausreichend groß
    ◦Rutschfest und stabil
    ◦Höhe und Neigung verstellbar
    ◦Höhe ausgleichend


    Beste Grüße aus dem Rheinland
    Thomas

    Liebe Leut,
    war heute wieder auf der bfarm-seite unsterwegs und habe die nachstehenden Hinweise entdeckt. das es sich um den betrieblichen Arbeitsschutz und den Brandschutz handelt, sehe ich dies als wichtig, Euch jenes mitzuteilen.
    beste Grüße
    Thomas


    Hinweis der MHRA bezüglich der Gefahr von Rauchen im Bett beim Einsatz von Antidekubitussystemen6072/13
    Der britischen "Medicines and Healthcare products Regulatory Agency" (MHRA) sind Fälle bekannt, bei denen es in Privathaushalten durch Zigaretten ausgelöst zu Bränden des Bettzeugs gekommen ist, die durch die Anwesenheit von Antidekubitussystemen noch zusätzlich angefacht wurden.

    Dem BfArM ist ein Fall aus 2002 bekannt, bei dem ein Wohnungsbrand mit tödlicher Folge vermutlich durch eine Zigarette in einem Bett mit Antidekubitusmatratze ausgelöst wurde. Matratze und Bett konnten als Ursache ausgeschlossen werden.

    Die MHRA-Mitteilung http://www.mhra.gov.uk/Publications/S…lerts/CON322754 wendet sich an Versorger und Bereitsteller von Antidekubitussystemen für die Anwendung in Privathaushalten und regt die Identifizierung betroffener Produkte, die Berücksichtigung von Brandgeschehen durch Rauchen in der Risikobewertung und den Bereitstellungsverfahren, die Berücksichtigung von Versorgungsalternativen und schwer entflammbarem Bettzeug sowie die Sensibilisierung der Patienten bezüglich der Gefahren durch Rauchen im Bett an.

    Die Mitteilung beschreibt eine generelle Problematik und bezieht sich nicht auf konkrete Produktmängel bestimmter Hersteller oder Modelle. Vor diesem Hintergrund haben wir die Mitteilung der MHRA hier zusammenfassend übersetzt.

    Den BfArM sind aus der Vergangenheit schwere Fälle mit Brandgeschehen durch Rauchen im Bett bekannt, auch ohne dass der Einsatz von Antidekubitussystemen hierbei belegt wäre:
    http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_D…publicationFile.
    In Zusammenhang mit der Nutzung von Sauerstoffkonzentratoren haben wir eine vergleichbare Problematik bewertet:
    http://www.bfarm.de/DE/Medizinprod…ren_update.html

    In Deutschland ist das Betreiben von Medizinprodukten in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt und unterliegt der Überwachung durch die Landesbehörden.
    Stand 28.10.2013
    nach oben

    [b]Schweißnahtkontrolle an der Hubsäule des Patientenlifter Omnilift G2[/b]BfArM-Ref.: 2450/12
    Zu dem Patientenlifter Omnilift G2 des ehemaligen Herstellers Weiner Innovative Medizintechnik liegen uns drei Fälle mit einem Bruch der Schweißnaht am Anschweißpunkt zur Quertraverse der Hubsäule vor. Betroffen sind Lifter, die vor dem Jahr 2006 gefertigt wurden.
    Nach Auffassung des BfArM sollte an der Schweißnaht eine regelmäßige Sichtkontrolle durchgeführt werden, um beginnende Schäden frühzeitig zu entdecken. Der Hersteller Weiner Innovative Medizintechnik ist nicht mehr existent. Das BfArM informiert daher auf diesem Wege über den Sachverhalt.
    Fragen, die sich auf das Betreiben konkret betroffener Produkte beziehen, sind an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde des Betreibers zu richten.
    Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    Abteilung Medizinprodukte
    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
    53175 Bonn
    Telefax: (0228) 207 - 5300
    E-Mail: medprod@bfarm.de
    Telefon: (0228) 207 - 5384 (Aktive Medizinprodukte und Medizintechnik)
    Telefon: (0228) 207 - 5382 (Nichtaktive Medizinprodukte)
    Telefon: (0228) 207 - 5360 (In-vitro-Diagnostika)

    Liebe Leut,
    habe Euch allen mal die Bilder vom Feuerwehreinsatz im Seniorenheim remscheid beigefügt. Die Fotos sind zwar nicht highqualitiy, aber das Ausmaß ist erkennbar.
    ursache hierbei war das ladegerät der Akkus vom Patientenlifter. achtet auf die baulichen Begebenheiten. Stationswagen im Flubereich, Fluchtwegbeleuchtung............
    das Thema Rauchmelder über ladesstation im Flur, da war doch mal ein Thema

    Beste Grüße
    Thomas

    Liebe Leut,
    habe vor kurzem meinen Hinweis zum Betriebssport auf sifapage zum durchstöbern reingestellt.
    Ich habe gestern meine Power Point Vorlage als Einzeldatei gefunden, welche Ihr vielleicht auch nutzen könntet, wenn Ihr Betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen wollt und das Rad nicht neu erfinden möchtet!
    Sollte sich diese in der anderen Mail bereits versteckt haben, so entschludigt dies bitte.

    Immer daran denken, die SIAF muss alles ausprobieren, damit sie weisß, wovon sie spricht.
    Beste GRüße
    Thomas

    Hallo Rplf,
    ich bin nochmals. Hatte gerade dden Gedanken betreffend des Betriebs.
    Ihr müßtet eine Betriebsgenehmigung in der Größe haben!!!!!!????????
    Sollte Ihr im Industriellen Maße fertigen, könnte sogar die Industriebaurichtlinie greifen.
    habt Ihr eine Bauabteilung oder so etwas ähnliches, die könnten Dir auch nach SonderbauVO die TechPrüfVO kopieren
    Was ist mit notwendigen Prüfungen nach DIN und den Rl`n, siehe hierzu meinen Beitrag "Prüfungs-Wartungs- nach TechprüfVo

    hast eine Anlage mit verschiedenen bauabschnitten und Bauvorhaben, hast Du mehrere Brandschutzkonzepte, diese sollten ineinander greifen.....

    Beste Grüße
    Thomas

    Guten Morgen Schwarber,
    meine persönliches Vorgeghen wäre wie folgt:
    Brandschutzordnung nutzen, wenn diese aktuell
    Kontakt zum VB=Feuerschutzhilfegesetz/Rettungsgesetz
    Suchbegriff im @= Vorsorgeplanung zur Sicherstellung
    Checkliste für Krisenmanagement ist im Anhang
    Kontakt zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe=http://www.bbk-bund.de, die haben diverse Pläne etc......

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo,

    [quote='SIFABSB','index.php?page=Thread&postID=72968#post72968'
    geschulter Ablauf
    ich begebe mich in den Raum zu Anleiterpunkt, lasse das fenster geschlossen, dichtet die Tür wegen den rauchgasen ab, andere Personen werden am Zugang gehindert,Straftattbestand=Außerkraft Setzenvon Sicherheitseinrichtungen[/quote]

    Straftatbestand...diese Ansicht in diesem Zusammenhang teile ich nicht.
    So was kann man sagen, wenn zum Beispiel Rauch- und Brandschutztüren
    im Brandfalle geöffnet und im offenen Zustand verriegelt werden....so Meinst Du damit wenn Türen offen stehen oder geschlossen sind und dann verriegelt werden??
    dass es zu einer unkontrollierten Brand- und/oder Rauchausbreitung
    kommen kann. Ferner, selbst wenn eine Türe mit einem nassen Handtuch etc.
    abgedichtet wird, kann man diese Türe immer noch problemlos öffnen.

    Schon mal ausprobiert? ein gestopftes Handtuchzu umgehen, bis zu einem gewissen Alter möge das funktionieren. In der Brandschutzordnung "Verhalten im Brandfall" steht nichts von zusätzlichen Maßnahmen wie abdichten von Türen, wie lange dauert die Hilfeleistung,dass Rauch durch die Türe kommt. Siehe Simulationsversuche HEAT-Center- Amsterdam

    Schöne Wochenend-Grüße Thomas
    [quote='SimonSchmeisser','index.php?page=Thread&postID=72971#post72971']Gruß
    Simon Schmeisser[/quote]

    Hallo Ihr Alle,
    für Euch entdeckt, da ich selbst auf der Suche war.

    Info ist aus der LMU München, Universitätsverwaltung. Ist sehr übersichtlich gehalten und klar ausgedrückt.
    Rechtsfolgen und Haftung


    Kommen die Inhaber von Leitungsfunktionen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, müssen sie mit Rechtsfolgen rechnen.

    Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften und die Nichtbeachtung von Anordnungen von Aufsichtspersonen der Bayerischen Landesunfallkasse (LUK) können mit Bußgeld bis zu 10.000.- EUR geahndet werden (§209 SGB VII).

    Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 25.000.- EUR belegt werden können (§25 ArbSchG).

    Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes sind in verschiedenen Verordnungen ordnungswidrige Handlungen definiert. Beispielhaft seien folgende Punkte genannt:

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

    • keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung erstellt,
      eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen aufnehmen lässt, bevor eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind,
      Betriebsanweisungen nicht oder nicht in einer den Beschäftigten verständlichen Sprache erstellt,
      Beschäftigte nicht, nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht in einer den Beschäftigten verständlichen Sprache unterweist,
      erforderliche persönliche Schutzausrüstung nicht bereitstellt,
      persönliche Schutzausrüstungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig desinfiziert, reinigt, ausbessert, austauscht oder vernichtet,
      Mittel oder Einrichtungen zur Ersten Hilfe nicht zur Verfügung stellt,
      ein Gefahrstoffverzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
      Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt,
      Sicherheitseinrichtungen nicht ordnungsgemäß warten oder prüfen lässt,
      überwachungsbedürftige Anlagen nicht ordnungsgemäß betreibt und nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt,
      bei unmittelbarer erheblicher Gefahr die Arbeit nicht sofort einstellen lässt,
      Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freihält,
      keine Vorkehrungen trifft, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können,


    Einschlägige Vorschriften sind z.B. §9 Arbeitsstättenverordnung, §22 Gefahrstoffverordnung, §18 Biostoffverordnung, , §20 Gentechnik-Sicherheitsverordnung, §25 Betriebssicherheits-verordnung, §116 Strahlenschutzverordnung, §11 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.

    Strafbar handelt, wer durch vorsätzlich durchgeführte ordnungswidrige Handlungen (z.B. außer Kraft setzen von Sicherheitseinrichtungen) das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet. Hier droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße (§26 ArbSchG).

    Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung und Entschädigung von unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Sie kann jedoch Verantwortliche bei Vorliegen von grob fahrlässigem Verhalten in Regress nehmen.

    Bei Arbeitsunfällen mit schwerer Verletzungsfolge wird von der Rettungsleitstelle die zuständige Strafverfolgungsbehörde verständigt. Diese prüft, ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand (z.B. Körperverletzung) und schuldhaftes rechtswidriges Handeln vorliegt. In diesem Zusammenhang wird immer geprüft, ob die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes eingehalten wurden und ggf. ob ein Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen Arbeitsschutzrecht und dem Arbeitsunfall besteht.


    Beste Grüße

    Thomas

    tach zusammen,
    wenn ich mich in einen Raum begebe, weil der erste RettWeg blockiert ist und in diesem Raum der notwendige zweite Rettweg über ein Fenster mit Anleiterpunkt baulich sichergestellt ist, dann ist baurechtlich die Raumtür mindestens als rauchschutz (dreiseitige Dichtung und absenkbarer Bodendichtung) versehen. Diese Türe ist zu kennzeichnen dito der Anleiterpunkt hinter der Türe. Aber diese Türe darf mittels Schließzylinder nicht abschließbar sein, es sei denn, die Tür ist mit einer elkrtischen Fluchttürsteuerung versehen. Die Anleiterpunkte sind von aussen sichtbar zu kennzeichnen

    Soviel zum lalalalala

    geschulter Ablauf
    ich begebe mich in den Raum zu Anleiterpunkt, lasse das fenster geschlossen, dichtet die Tür wegen den rauchgasen ab, andere Personen werden am Zugang gehindert,Straftattbestand=Außerkraft Setzenvon Sicherheitseinrichtungen

    idealer Ablauf:
    ich begebe mich in den Raum zum Anleiterpunkt, die RS Türe schließt automatisch, ich öffne das Fnster, mache auf mich aufmerksam, andere Personen folgen dem rettungsweg und befinden sich auch in diesem Raum

    Frage an den Dozenten: Im notwendigen Fluchttreppenhaus, würde er bestimmt die Fenster öffnen, damit die Flüchtenden ausreichend Sauerstoff haben. Fangfrage, woll simon

    Beste Grße aus dem Rheinland
    Thomas

    Guten Morgen Zusammen,
    habe zum Thema „Desinfektion und Dekontaminieren“ bescheidene Fragen ?( :

    Unser externes Gebäudedienstunternehmen hatte angefragt, ob im Bereich Düsseldorf-Wuppertal die Möglichkeit besteht, mit deren Desinfektoren unter Anleitung folgendes Szenario durchzuspielen:

    • Desinfizierung bei Vollschutzanzug
    • Dekontamination von Personen, Patienten und Fahrzeugen
    • Schleusenauf- und Abbau
    • Ablaufverfahren unter Vollschutz und Schleusennutzung

    Ich weiß, dass ist eine Hausnummer an sich, wer Infos oder Tipps hat, bitte Info an mich. DANKE

    Ich dachte an TEP der Bundeswehr oder Feuerwehr oder THW oder Bayer oder Henkel :?:

    Beste Grüße aus dem Rheinland

    Thomas

    Guten Morgen Zusammen,
    man war das eine Info. fragestellung war: Kommunalrecht oder Landesrecht oder Bundesrecht

    Eindeutig landesrecht in Anlehung an die DIN 14090, Recherchieren!!! Dauerhafte Kennzeichnung Feuerwehrflächen

    Habe einige beispiele kopiert und in die Anhänge verpackt.
    Bayern
    Niedersachen
    Hessen

    Feuerwehrzufahrt-Flächen für die Feuerwehr
    (Art. 5 Bay BO, RL über Flächen für die Feuerwehr ggf. Sonderbauvorschriften)
    Im BS-Nachweis sind folgende Angaben darzulegen:
    • Lage der Zu- oder Durchgänge (bei Gebäuden geringer Höhe oder bei Gebäuden, welche von der Straße angeleitert werden können) bzw. Zufahrten, Durchfahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen, Wendemöglichkeiten, Umfahrmöglichkeiten für Drehleitern oder Löschfahrzeuge; diese können im Freiflächengestaltungsplan oder in einem Plan - Flächen für die Feuerwehr - dargestellt werden (Anlage zum BS-Nachweis).
    • Die Abstände von den Aufstellflächen der Löschfahrzeuge zu den Treppenräumen und die Abstände von den Aufstellflächen der Hubrettungsfahrzeuge zu den Anleiterstellen müssen erkennbar sein bzw. dürfen festgelegte Maße nicht überschreiten.
    • Bei Führung der Feuerwehrzufahrt über andere Grundstücke ist ein Hinweis über die dauerhafte Sicherung erforderlich (z.B. Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Landeshauptstadt München).
    • Zugänglichkeit der Grundstücke, Öffnungsmöglichkeiten von Absperrungen der Zufahrten
    • Sicherung gegen Zweckentfremdung der Flächen für die Feuerwehr (ständiges Freihalten von parkenden Fahrzeugen)
    • Beschilderung der Feuerwehrzufahrt, Lageplan bei unübersichtlichen Grundstücken
    • Bordsteinabsenkung
    • Tragfähigkeit der Flächen für die Feuerwehr (Festigkeit des Belages, Garagen- oder Kellerdecken berücksichtigen)
    • Sicherung der Befahrbarkeit der Flächen für die Feuerwehr bei jeder Witterung (kein Schotterrasen ohne Zusatzmaßnahmen, Abgrenzung bzw. Markierung durch Pfähle)
    • Freihalten der Flächen für die Feuerwehr (Räumung von Unrat oder Schnee, Entfernung von Gewächs wie Rasen oder Sträuchern)
    Nicht alle vorgenannten Angaben müssen in Textform sein. Es empfiehlt sich, einen Lageplan mit den Flächen für die Feuerwehr als Anlage zum BS-Nachweis anzufertigen.
    Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr müssen eine auch im Winter deutlich sichtbare Randbegrenzung erhalten (z.B. Pfähle 50 cm weiß gestrichen mit schwarzem oberem Ende, Büsche oder dergleichen) und müssen jederzeit von der Feuerwehr benutzbar sein.


    simon hat Recht: eine klare einheitliche Definition, über die Tragfähigkiet der Untergründe für die verschiedenen Fz der Fw ist noch nicht erfolgt. Im Umkehrschluß wird wohl die Tragfähigkeit der Feuerwehrflächen angehoben werden. Man bedenke die Amtshilfe, wenn Höhenrettungsgerät in den Nachbarort mit FFw gerufen wird.........


    Ich wünschen Allen fürs kommende Wochenende Entspannung und den BIKERN, immer eine Handbreit Sprit im Tank, die Welt möge zu einer Kurve werden.....

    Grüße aus dem Rheinland
    Thomas

    Mahlzeit zusammen
    Einige Anfrage hatte ich bezüglich der kennzeichnung der Ränder der Feuerwehrzufahrten, diese bezieht sich auf die Tragfähigkeit des Untregrundes. Nun ich habe ein PDF der Feuerwehr Düsseldorf, mit allen notwendigen Angaben und Forderungen für Düsseldorf. Weitere Bundesländer sind aus den Gestzlichen Grundlagen abzuleiten und zu finden.
    Beachtet Punkt 3.9

    Viel Spass Euch Allen und danke für die Anfragen

    Grüße aus dem Rheinland
    Thomas

    hallo becci,
    bin es nochmal. in Deiner Frage ist nicht genau beschrieben, ob sich diese auch in den rettungsegen befinden oder sich diese auch als Brandabschnitttor formulieren lassen. da diese Schnelllautore eölektirsch angesteuert sind, müssen diese bei Stromausfall auch eine SV-Versorgung aufweisen, in Abhängigkeit um welches Objekt es sich handelt.

    Beispiel:
    Schnelllauftor im rettungsweg, müsste dann automatisch schließen (Rauchschutz im Rettungsweg), wenn Gefahr, also angesteuert durch BMA,
    Die eingesetzte Türe würde dann der Durchgang sein im Sinne des Rettungsweges.
    Siehe elektrische Verriegelungen in Türen und Toren, dann SV-versorgung, ergo TechPrüfVO.
    Prüfung durch einen SV alle 3 Jahre..............

    Im Anhang habe ich Dir die TechPrüfVO NRW eingefügt, vielleicht hilfts Dir weiter.
    Tipp, schaue Dir denn Rettungswegplan mal an, danach den Objektplan der Feuerwehr, dort sind die KurzInfos drin.
    Alternativ, wenn eine BMA vorhanden ist, das wartungsunternehmen abfragaben nach dem Steuerungs-und Laufplan der Meldergruppen.

    Beste Grüße
    Thomas

    ich sehe und handhabe es genauso wie awen.
    keine Zusammenlagerung.
    Denke bitte an die VbF bei den Desi-Mitteln, über 21°C Flammpunkt, sind alle Behälter richtig geschlossen??
    habt Ihr schon mal die Mengen bestimmt, ist der Raum ab einer gewissen lagermenge auch von aussen gekennzeichnet..........
    Wir haben diese Artikel räumlich getrennt, verschiedene Räume......
    Wenn es sich um Mineralwasserflaschen handelt, gilt hier auch noch das Lebensmittelgesetz.

    juristische Definition für un­mit­tel­bar
    Bedeutungen
    a.nicht mittelbar, nicht durch etwas Drittes, durch einen Dritten vermittelt; direkt
    b.durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt
    c.direkt; geradewegs [durchgehend]

    Grüße aus dem Rheinland:D
    Thomas

    Guten Morgen Rolf,
    meine Rundgänge beginnen immer am Eingang zum Objekt und dann im Uhrzeigersinn. Hierzu nehme ich mir noch eine Kopie vom objektplan, somit wedren die Pläne automatisch mit den baulichen Begebenheiten kontrolliert.
    Anfangs habe ich immer alles einzeln aufgeschrieben Punkt für Punkt und die enrsprechenden Diskussionen.......
    Nun habe meine methode wie folgt gefunden:
    Die Begeghungen melde ich an
    dann nur mit Digitalkamera und Notizblock los
    Jeder Mangel oder jedes Sicherheitsdefizit ist ein Foto
    Danach Exceltabelle 1 bis.................., bei mehreren gleichen Mängel kannst Du kopieren hilft sehr
    Textbausteine und GRundlagen drunter, Fertig.
    Die Fotodokumentation separat zum Protokoll an den Bereichsleiter senden. Ganz wichtig: Bei Gefahr in Verzug......... und Fristen setzen........
    ich sehe den Vorteil darin, dass mann pro geschriebenen Mangel auch gleichzeitig in der Exceltabelle die Erklärung samt Ergänzungen hat.
    Im ersten Zuge ist eine Anfertigung der Tabelle/Checkliste, dann nur noch ganz fluffig
    Im Anhang ist ein Begehungsbericht in Excel, der ist nicht geschützt.
    Vielleicht hlft es Dir und auch anderen SIFAs

    Grüße aus dem Rheinland
    Thomas