Beiträge von AxelS

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    ...Wir verarbeiten in 95% der Fälle PVC. ...


    Dann würde ich mir auch Gedanken zur Reinigung des Maschineninneren machen, denn bei PVC wird korrosive Salzsäure frei, und Dioxine, sowie ploycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, letztere allerdings nur in geringen Spuren. Diese dürften sich, neben Russ im inneren der Maschine ablagern und einen entsprechenden "Schmutzfilm" bilden.

    ...suche ich Infos über das Verhalten von Menschen in Paniksituationen (Brand, Bombendrohung, etc.).

    ...


    Einige machen genau das, was man bei "gesundem Menschenverstand" nicht machen würde.

    Meine praktischen Erfahrungen:

    • An einer Tür steht auf einem Schild "Zutritt verboten, Lebensgefahr." mit den entsprechenden Piktogrammen. Das Schild ist so angebracht, dass es die Türklinke abdeckt, somit auch nicht übersehen werden kann. Einige Personen gehen trotzdem durch die Tür, denn dahinter ist der Umkleideraum, es ist Feierabend und die S-Bahn wartet nicht.
    • Es wird die Aufforderung zur umgehenden Räumung erteilt, trotzdem meinen einige, ihre Arbeit noch beenden zu können.
    • Es wird die Aufforderung zur umgehenden Räumung erteilt, die betroffenen Personen räumen auch, dann stellen einzelne fest, sie haben ja noch ihr iPhone (oder beliebiges anderes Technikspielzeug) im geräumten Bereich vergessen, also gehen sie wieder hinein.
    • Es erfolgt ein automatischer Gasalarm mit Hupe und Blitzleuchte. Einige im Bereich wissen nicht, was das zu bedeuten hat, anderen ist die Bedeutung bekannt, aber wegen zuvor öfter aufgetretener Fehlalarme, wird der Alarm nicht ernst genommen und ignoriert.
    • Im Labor wird die Räumung angeordnet, alle verlassen den Raum und auch der Strom wird zentral unterbrochen, ohne darauf zu achten, dass dadurch die Kühlung einer Anlage unterbleibt in der eine exotherme chemische Reaktion stattfindet. => in manchen Bereichen gehören Regelungen erdacht, wie man den Bereich in einen sicheren Zustand bringt, bevor man ihn verlässt.

    ....Was mir auffällt ist, dass es unzählige Definitionen für dieses Register/Kataster gibt. Ins Gefahrstoffkataster gehören Gefahrstoffe rein, klar.
    Ich glaube aber, die meisten von uns führen ein Kataster in dem "alle" Chemikalien gelistet werden, ob Gefahrstoff oder nicht. ...

    Die Bezeichnungen Kataster, Verzeichnis oder auch Register kann man hier als Synonym verwenden. Früher wurde es einmal als Kataster definiert, inzwischen findet man in §6 GefStoffV den Begriff Verzeichnis.
    Los geht es ja schon mit dem Begriff Gefahrstoff, der vielen nicht so recht geläufig ist und der oft mit gefährlichen Stoffen verwechselt wird. Gefährliche Stoffe sind nach §3 GefStoffV definiert und das sind in der Regel die kennzeichnungspflichtigen Stoffe. Diese nimmt eigentlich jeder in sein Gefahrstoffverzeichnis auf. Allerdings ist der Begriff Gefahrstoff noch weiter gefasst, siehe §2 GefStoffV und somit sind noch weitere Stoffe als Gefahrstoff anzusehen. Da dies oft auch vom Umgang abhängig ist, werden hier also noch einige Stoffe als Gefahrstoff zu händeln sein, die nicht kennzeichnungspflichtig sind oder z.B. erst beim Umgang entstehen (z.B. Abgase, Zersetzungsprodukte usw.). Da man in der Regel das Verzeichnis erstellt und dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt, unter Zuhilfenahme diverser Daten z.B. des SDB und der Verwendungsbedingungen, ist zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht eindeutig sicher, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Daher werden im Verzeichnis auch Arbeitsstoffe geführt. Gut wer jetzt ein Feld hat, wo er festlegen kann, ob ein Stoff Gefahrstoff ist oder nicht. Denn die Behörde darf sich nur für die Gefahrstoffe interessieren, der Rest geht sie nichts an. Ein gutes Beispiel für einen Gefahrstoff, der aber kein gefährlicher Stoff ist, ist Wasser, das ja bei entsprechend langem Umgang (Stichwort Feuchtarbeit) die entsprechende Gefahr entwickelt.

    ....Wie schafft ihr das mit JEDEM Stoff und JEDEM SDB????


    Um möglichst jeden Stoff entsprechend zu erfassen bietet sich ein Freigabesystem an. Nur Stoffe die durch eine entsprechend benannte Stelle (oder mehrere Stellen) freigegeben wurde, darf in den Betrieb. Dazu gehören alle Beschaffungsstellen entsprechend informiert. Also die Einkaufsabteilung und alle anderen Bereiche die z.B. Kleinmengen irgendwo "besorgen" oder "Muster" annehmen. In kleinen überschaubaren Betrieben dürfte sich so eine Struktur relativ einfach aufbauen lassen, in größeren Betrieben wird man hier mit großer Wahrscheinlichkeit immer gewisse Lücken haben, die man dann nach und nach angehen muss. Im Zweifelsfall mit entsprechendem Druck. Wird ein Stoff ohne Freigabe vorgefunden, hat der entsprechende Abteilungsleiter die notwendigen Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist zu beschaffen und eine entsprechende Anfrage zur Freigabe zu stellen. Erfolgt dies nicht, wird der Stoff auf Kosten des Bereiches entsorgt.

    ...Bei uns geht alles (Gefahrstoffe, Betriebsstoffe) über meinen Tisch dazu gibt es bei uns eine Anweisung der Geschäftsführung die auch von unseren Ing,s eingehalten wird trotz Sammelwut. Wenn ein Vertreter einen Stoff mitbringt so muss er das beim Entwickler und mir anmelden und muss das Technische Datenblatt sowie das SDB dabei haben. Ohne die beiden Datensätze und meinen Ok bleibt bei uns nichts im Unternehmen.


    Somit ein Freigabesystem, ähnlich wie ich es oben beschrieben habe.

    ...Die SDB schaue ich mir alle zwei Jahre an und fordere wenn nötig neue an. Wir haben zur Zeit 150 Gefahrstoffe in kleinen Gebinden im Gefahrstoffkataster aufgelistet das ist natürlich überschaubar,....


    Eigentlich muss ja der Lieferant geänderte SDB unaufgefordert liefern, an alle Kunden, die den Stoff im letzten Jahr bekommen haben. Viele Hersteller scheuen diesen Aufwand und stellen ihre SDB im Internet zum Download zur Verfügung. Die entsprechenden Verbände leisten hier auch gewaltige Lobbyarbeit, so dass man in Zukunft als Kunde wohl die SDB beim Lieferanten "abholen" muss. Die 2 Jahre Grenze findet man ja immer wieder, sie ist aber nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben.

    ...Bei uns gibt es ca. 800 Stoffe einschließlich der Datenblätter. Das aktuell zu halten funktioniert vielleicht 1 Woche.
    ...


    Dann muss man eben Prioritäten setzen. Große Mengen und hohe Gefährdungspotentiale müssen häufiger auf Aktualität überprüft werden, niedrigere Gefährdungspotentiale entsprechend seltener.
    Mitte 2015 wird es dann richtig "lustig". Schon mal versucht, heute ein SDB eines Reinigers nach GHS bzw. CLP zu bekommen? Alle großen Reinigungsmittelhersteller werden wohl erst zum letzten Stichtag 1.6.2015 umstellen, aus gutem Grund.

    ..."Die Vielfältigkeit der freigesetzten Stoffe ist zu groß, eine Raumluftanalyse macht keinen Sinn"...


    Die Aussage hättest Du wahrscheinlich von mir auch bekommen.
    Zunächst einmal ist zu klären, um was für ein "Plastik" es sich handelt. Es gibt ja eine Unzahl an Kunststoffen, die bei thermischer Bearbeitung eine noch viel umfangreichere Palette an Produkten freisetzen. Also, was wird da mit dem Laser bearbeitet? Ist dieser Kunststoff homogen, oder ein Mischkunststoff z.B. mit Oberflächenbeschichtung?
    Mit großer Wahrscheinlichkeit raucht es gewaltig, wenn man mit dem Laser auf den Kunststoff bruzzelt. => Feinstaub mit allerlei angelagerter Chemie. Dürfte für die Lunge ähnlich nett sein wie Tabakrauch. Sofern chlorierte Verbindungen gelasert werden (z.B. PVC), gehe ich auch von der Bildung von Dioxinen aus, natürlich in minimalsten Mengen, aber sie sind da. Bei Polystyrol (Handelsname Styropor), gibt es z.B. Styrol als Monomer, auch nett für den Körper. Bei anderen Kunststoffen dürften allerlei Crackprodukte z.B. Formaldehyd entstehen (entsteht auch beim Lasern von Holz), was Augen- und Schleimhautreizungen hervorrufen kann.

    Meiner Meinung nach muss die Absaugung so erfolgen, dass nichts in die Raumluft gelangt, hier sollte man ansetzen, ohne nach chemischen Stoffen zu suchen.
    Sind die Maschinen voll geschlossen oder teilweise offen? Wenn voll geschlossen, stellt sich mir die Frage nach der Zuluft. Wo und wieviel. Bei der teilweisen offenen Maschine ebenso. An den Zuluftöffnungen der Maschine würde ich einmal eine Luftströmungsmessung durchführen. Aus dem Bauch heraus würde ich eine Einströmgeschwindigkeit von um die 0,5 m/s als Mindestmaß ansetzen, darunter ist mit Stoffausbruch zu rechnen.

    ...Bis jetzt haben die in jeder Abteilung an jedem Arbeitsbereich die BA und das Sicherheitsdatenblatt aufgehängt....


    Zu viel Platz an den Wänden oder kein Geld für eine Tapete?

    BA müssen vor Ort und für die Mitarbeiter zugänglich sein, SDB nicht. Siehe §14 GefStoffV.
    Der Zugang zu Sicherheitsdatenblättern ist geregelt über Artikel 35 der REACH Verordnung 1907/2006. Dort steht nichts davon, dass man jederzeit Zugang zu den SDB hat und auch nichts davon, dass dies vor Ort am Arbeitsplatz sein muss. Dies macht auch wenig Sinn, den SDB sind nicht für Laien geschrieben, diese lesen daraus garantiert die falschen Dinge. Bei uns werden die SDB zentral bei mir geführt und können dort auch zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Dies macht durchaus Sinn, wie man an Deinem Beispiel sehen kann. Durch diese zentrale Führung, gelten nur die bei mir geführten SDB als offizielle Versionen. Klar dürfte in den Bereichen so manch eine Kopie irgendwo im Ordner schlummern, diese sind aber somit nicht offiziell.
    Nach Artikel 36 der REACH Verordnung gilt für diese Daten eine Archivpflicht von 10 Jahren nach letzter Verwendung des Produktes. Für CMR Stoffe gilt nach §14 GefStoffV eine Archivpflicht von 40 Jahren nach Ende der Exposition. Solche Daten sollte man nach Möglichkeit zentral archivieren.

    Zunächst einmal sollte man sich Gedanken darüber machen, zu was das Gefahrstoffverzeichnis dient? Daraus ergeben sich dann einige Rahmenbedingungen.
    Bei uns wird das Gefahrstoffverzeichnis bereichsbezogen geführt, was bedeutet, dass für definierte Arbeitsbereiche ein Verzeichnis angelegt wird. Dieses Verzeichnis wird dann im Gesamtverzeichnis für den Betrieb als übergeordnetem Bereich fortgeführt. Bei uns in Form einer Datenbank. Dadurch lässt sich sowohl feststellen, wo im Betrieb welcher Stoff in welcher Menge eingesetzt ist, als auch welche Stoffe im Bereich xy zum Einsatz kommen.

    Für die Unterweisungen und Betriebsanweisungen (BA) gibt es ein unteres Abschnittskriterium, zu finden in der TRGS 555


    Um die Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können müssen somit weitere Stoffdaten vorliegen => SDB erforderlich.
    Bei uns wurde dann intern festgelegt, dass Büromengen und andere Kleinstmengen nicht beachtet werden => einzelne Klebstofftube, wird weder im Verzeichnis geführt, noch eine BA erstellt.
    Größere Mengen im Lager oder auch Umgang, bei welcher man nicht auf geringe Menge, Dauer und Exposition kommt, werden dann wieder aufgenommen.
    In speziellen Bereichen werden dann die Betriebsanweisungen auch zusammengefasst oder für ähnliche Produkte Sammelbetriebsanweisungen gestaltet. Dies trifft z.B. Laborbereiche, wo entsprechend ausgebildetes Fachpersonal tätig ist, aber auch technische Bereiche. Da ist es völlig unerheblich, ob das Ölspray von Firma x oder y kommt, die Gefährdung ist bei beiden Produkten weitgehend identisch => Sammel BA Ölsprays. So kann man noch viele weitere Produkte in Form von Sammel BA abdecken, allerdings gehört in das Gefahrstoffverzeichnis zu dem Produkt dann ein entsprechender Verweis auf die BA.

    ...Vorgaben zur regelmäßigen Fortbildung sind derzeit nicht gesetzlich geregelt.

    Das sehe ich ein wenig anders. Im WHG wird auf §55 BImSchG verwiesen und dort wird im Absatz 2 die Fachkunde angesprochen, sowie die Ermächtigung zur entsprechenden Verordnung gegeben. Diese Verordnung ist die 5.BImSchV und dort ist in §9 eine entsprechende Fortbildung mindestens alle 2 Jahre festgelegt. Klingt kompliziert und ein wenig wirr, ist es auch, denn der Gesetzgeber hat hier schon seit Jahren sich selbst gewaltig verrannt. Ursprünglich sollte es für Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Abfall-, (Strahlenschutz-) Beauftragte ähnliche Regelungen geben mit entsprechenden Verordnungen. Beim Immissionsschutz und Abfall gab es auch die speziellen Verordnungen beim Wasserrecht hat man die Verweistechnik angewandt. Im Zuge des Umweltgesetzbuches sollte dies alles dann vereinheitlicht werden, allerdings ist das Umweltgesetzbuch dann an EU Rahmenvorgaben gescheitert, obwohl es fast fertig war. Daher heute wieder der Stand von vor grob 20 Jahren, mit wenig Änderungen/Korrekturen in Aussicht.

    ...Wenn ich mich entschließen sollte es zu machen, muss dann eine schriftliche Beauftragung vorliegen für einen bestimmten Zeitraum? Wie schaut der Rechtliche Aspekt aus? ich ahne da nämlich schon einiges.


    Schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde ist erforderlich und auch Du musst eine entsprechende Beauftragung bekommen. Allerdings entsteht für Dich auch ein Vorteil, nämlich der Kündigungsschutz nach §58 BImSchG.

    ...Beispiel: 3,6 Mio (!) gefahrene km / a ohne Unfall - so, und jetzt kommst Du.
    ...


    Erhöhe die Zahl der gefahrenen Kilometer und der Unfall wird eintreten.
    Beim Wunsch, 0 Unfälle handelt es sich um eine Grenzfunktion, in der Mathematik oft mit lim angegeben. Hierbei nähert man sich der 0 an, erreicht sie allerdings faktisch nie, zumindest dann nicht wenn man die Anzahl der Fälle in Richtung unendlich laufen lässt.

    Die These zu vertreten 0 Unfälle ist nicht erreichbar heißt ja auf keinen Fall, dass mit der Aussage tödliche Unfälle toleriert werden sollen.


    Sehe ich auch so.


    0 tödliche Unfälle bzw. Unfälle mit dauerhafter Behinderung / Arbeitsunfähigkeit o.ä. muß immer erreichbar sein! ...


    Dies ist ein Widerspruch zu Deinem ersten Satz und kann so auch nicht funktionieren.
    Beispiel: Ein Autofahrer hält sich an alle Regeln, berücksichtigt auch die Umgebungsbedingungen usw. trotzdem kann ja ein anderer Verkehrsteilnehmer sich nicht daran halten und für einen entsprechenden Unfall sorgen, den der erste Autofahrer nicht abwenden kann, aber daran beteiligt ist. Dieser Unfall kann durchaus tödlich sein. Wie oft schon wurden Autofahrer am Stauende von einem herrannahenden und den Stau nicht bemerkenden Lkw zermalmt?
    Weiteres Beispiel: Wieder der Autofahrer, der alle Regeln berücksichtigt usw. Er ist körperlich und geistig fit, aber plötzlich und unvorhersehbar erleidet er während der Fahrt einen Schwächeanfall, der so schnell kommt, dass er nicht mehr rechtzeitig reagieren und sein Fahrzeug sicher zum Stillstand bringen kann.
    Beides sind recht konstruierte Beispiele, die aber deutschlandweit betrachtet mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich vorkommen.

    In einem reinen administrativen Bereich (z.B. ein IT-Unternehmen in dem nur Programmierer und Verwaltungsmitarbeiter sitzen) sind 0 Unfälle definitiv als Ziel realistisch und machbar.


    Schon mal nachgefragt, wie oft sich Verwaltungsmitarbeiter an so einfachen Dingen wie einem Blatt Papier geschnitten haben? Ja das kommt vor und gar nicht so selten. Abhilfe wäre vielleicht das papierlose Büro, wenn es denn irgendwann einmal kommen sollte, was ich eher nicht so sehe.

    was sind denn "unerreichbare" bzw. "erreichbare" Ziele im Arbeitsschutz? ...Allerdings MUSS das Kernziel "Null Unfaelle" immer stehen und ich muss davon ueberzeugt sein, dieses Ziel erreichen zu koennen....


    Genau das von Dir aufgezeigte Ziel ist nicht zu erreichen. Du wirst Dich der 0 nähern können, sie aber nicht erreichen.

    ....Was bei mir ankommt wäre die Konsequenz, dass wir mit den 3000 Verkehrstoten "leben" :cursing: müssen, weil wir ja auch ebensoviele tote Passivraucher haben?

    ich denke, so meinst du das wohl nicht?...


    Beim Straßenverkehr bemüht man STOP um Unfälle bzw. deren Folgen zu vermeiden. Beim Tabakrauch verzichtet man weitgehend darauf, obwohl die Folgen deutlich drastischer sind. Wären nur die Raucher die "Opfer" könnte man ja noch mit persönlicher Selbstbestimmung argumentieren, da allerdings auch eine nicht unerhebliche Zahl an Nichtrauchern betroffen sind, stelle ich für mich fest, da wird nicht mit gleichem Maß herangegangen.

    ...Warum nur im Straßenverkehr? Diesen Traum gibt es auch im Arbeitsschutz.
    Und die Logik erschließt sich mir nicht.


    Welchen Sinn machen unerreichbare Ziele?
    Man wird versuchen das Ziel zu erreichen und freut sich auf jedem Zwischenschritt, allerdings kann es auch sein, dass man irgendwann einsieht, das Ziel ist nicht zu erreichen und dann könnte es dazu kommen, dass man jegliche Aktivität in diese Richtung einstellt. Das Ziel wird somit erst recht nicht erreicht. Man kennt dieses Verhalten ja z.B. aus den Vorsätzen die man zu Silvester gefasst hat.
    Wäre es da nicht besser, sich erreichbare Ziele zu setzen und wenn diese erreicht waren, weitere Zielvorgaben zu machen? Auch das wird gemacht und nennt sich dann z.B. kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Ein meiner Meinung nach besserer Ansatz, als unrealistische Ziele vorzugeben.

    ...Was haben Raucher mit dem Straßenverkehr zu tun? Außer dass viele Raucher auch Auto fahren?


    Schon mal die Zahl der Toten verglichen? Im Straßenverkehr haben wir hier in Deutschland um die 3000 Verkehrstote und eine ähnliche Zahl an Passivrauchern die auf Grund des Rauchs sterben, jährlich. Allerdings haben wir dann noch 100000 Tote in Deutschland jährlich, die an den indirekten Folgen des Rauchens sterben.

    ...Dr. Rupprich spricht hier von Risiken und nicht von Unfällen. Das sind zwei verschiedenen Dinge bzw. Ansätze.


    Klar sind das 2 unterschiedliche Dinge, die aber im Zusammenhang stehen.

    Durch einen entsprechend großen Datenpool kann man natürlich Risiken erkennen und evt. bevor es zum Unfall kommt durch entsprechende Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflussen. Allerdings muss auch hier die Frage nach Aufwand und Nutzen erlaubt sein, denn die personellen Resourcen sind nicht unbegrenzt vorhanden, da kommen schnell betriebswirtschaftliche Aspekte ins Spiel. Ich kann mir auch schlecht vorstellen dass jeder Mitarbeiter jede "Unachtsamkeit" dokumentiert um den Datenpool zu füllen. Sollte dies bei Euch so sein, gut, allerdings habe ich den subjektiven Eindruck, dass man hiervon in vielen Betrieben (auch bei uns) noch weit entfernt ist.

    ...Und ganz ehrlich: Wenn ich diese Kultur verkaufen will, und das wollen insbesondere wir als "Sicherheitsfuzzies" kann ich das nicht ohne selbst eine entsprechende Einstellung zu haben. Also, ueberlegt euch Aussagen wie "Irgendwie erscheint mir das nicht realistisch."oder "Ich denke [...] wird hier nicht noetig sein." nochmal. ;)
    ...


    Ich habe das Gefühl, ich werde hier deutlich missverstanden.
    Was mir bei der internen Meldung der Beinaheunfälle fehlt, ist ein unteres Abschnittskriterium. Ich hatte ja Stolpern auf dem Gang zum Kopierer bewusst gewählt, denn das ist für mich ein Vorgang der meiner Meinung nach unter dieses Kriterium fällt.
    Sollte in einem Betrieb schon alles super sicher funktionieren, so kann man sich auch gerne an diese Dinge heranwagen, allerdings bin ich der Meinung es gibt in vielen Betrieben noch einige wichtigere Baustellen. Auch fällt mir dazu noch das passende Zitat ein

    Zitat von Rupprich

    Wir wenden allzu gerne den Blick von sehr hohen Risiken ab,um mit Engagement über die weitere Reduzierung von sehr niedrigen Risiken zu debattieren.
    (Dr. Rupprich, Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin.)


    Genau dies sehe ich bei der Auflistung von solchen Beinaheunfällen.
    Während man im Straßenverkehr von der Vision Zero träumt, obwohl bekannt ist, dass die 0 nicht zu erreichen ist, lässt man auf der anderen Seite die Raucher weitgehend unbehelligt, obwohl diese für eine ähnlich hohe Zahl an Toten sorgen, die nie geraucht haben (Passivraucher) und eine ca. 30 fach höhere Todesrate bei den Rauchern, im Vergleich zu den Verkehrstoten. Dies wird toleriert, obwohl rauchen eigentlich keinerlei Nutzen hat, während der Straßenverkehr, zumindest gelegentlich, durchaus sinnvoll ist.

    ...das "Stolpern ueber die eigenen Beine auf dem Weg zum Kopierer" IST als Beinaheunfall anzusehen!!! ...


    Wieviele Meldungen kommen denn da so pro Mitarbeiter und Jahr zusammen? 5, 10 oder noch mehr?
    Wenn ich mal von der recht geringen Zahl von 5 ausgehe würde dies in unserem Betrieb ca 33000 Meldungen/Jahr ergeben. Werden diese von einem Sachbearbeiter bearbeitet, hätte er ca. 150 Fälle/Arbeitstag zu erledigen, also grob 3 Minuten Zeit, den Fall ausführlich auszuwerten und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Irgendwie erscheint mir dies nicht sonderlich realistisch.

    ...Und ich kann bestätigen, dass nach ein paar Stunden Besprechungen am Tag eine Firmensauna richtig gut tut. ;)


    Ich persönlich bin kein Sauna Fan und mit einigen Personen in unserem Betrieb möchte ich mich auch nicht in der Sauna treffen. ;)

    Es geht ja auch nicht um die Meldung an sich. Sondern um die Konsequenzen und Auswertungen, und das möglichst systematisch und nachhaltig.
    Aber wer schon nicht mal die Meldungen systematisch erfassen will, hat keine Chance. Schade.


    Es geht ja schon mit der Begriffsdefinition los. Was ist denn ein Beinaheunfall konkret? Es könnte ja auch das stolpern über die eigenen Beine auf dem Weg zum Kopierer als Beinaheunfall angesehen werden. Immerhin könnte ich ja zu Fall kommen und Stolpern und Stürzen sind ja durchaus häufige Unfallursachen. Oder geht es eher um technische bzw. organisatorische Mängel, die dann zu einem Unfall führen können? In diesem Fall halte ich eine systematische Auswertung für durchaus sinnvoll, natürlich neben der Beseitigung der potentiellen Gefahrenquelle.

    wie willst du Schaumstoff erden? Es gibt zwar für den Anlagenbau und in der Reinraumtechnik den Einsatz bedingt leitfähiger Kunststoffe, aber für Schaumstoffe ist mir das bisher nicht bekannt.


    Die Schaumstoffteile werden über gegen Erde geschaltete Ableitflächen geführt z.B. "Lametta", welches über die Oberfläche der Schaumstoffteile streicht und somit die Ladung abführt oder entsprechende Bürsten.
    Leitfähige Schaumstoffe gibt es schon Jahrzehnte, siehe z.B. die Schaumstoffe zum Transport von ICs.



    Hier mal den Gebäudereiniger fragen, es gibt ableitfähige Beschichtungen die man nachträglich auftragen kann.


    Manch Gebäudereiniger schafft es auch einen eigentlich ableitfähigen Fußboden so zu bearbeiten, dass dieser eine Isolationsschicht bekommt und damit seiner Funktion nicht mehr gerecht werden kann.

    ...Das mit dem Armband wird schlecht funktionieren, da die Mitarbeiter einen Bewegungsradius brauchen und in Konflikt mit Kabeln oder Druckluftschläuchen kommen könnten. ...


    Es ging bei meinem Vorschlag ja nur um den Test, ob der Mitarbeiter hier aufgeladen ist, oder die Schaumstoffteile. War es der Mitarbeiter, dürfte es mit dem Armband zu keiner Entladung kommen. War es der Kunststoff, gibt es weiterhin eine Entladung.
    Ich habe die Vermutung, die Ergomatten führen zu einer Isolation und der Mitarbeiter ist aufgeladen. Während die Schaumstoffteile inzwischen ja wohl geerdet sind, hat man somit eine Potentialdifferenz und es erfolgt Entladung.
    Nur die Schaumstoffteile zu erden, ohne gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter auch auf diesem Potential liegen führt nicht zum gewünschten Ziel.

    ...das Problem liegt sicherlich nicht bei den Mitarbeitern, deren Schuhe oder der Ausführung des Fußbodens. Offensichtlich laden sich die Schaumstoffteile bei der Herstellung oder beim Transport auf den Förderbändern elektrostatisch auf. ...


    Ach, warum bist Du Dir da so sicher?
    Henry hat doch erwähnt

    ...Da wir das Problem kennen haben wir schon verschiedene Dinge ausprobiert. Wir haben die Teile mit Wasser besprüht, sie unter Kupferlitzen welche geerdet sind herlaufen lassen. Firmen gefragt, welche sich mit Entladungstechnik beschäftigen! Aber alles ohne Erfolg.


    Wenn somit die Fachfirmen für eine entsprechende Entladung der bewegten Schaumstoffteile gesorgt haben bleibt eigentlich nur noch eine Quelle übrig und das sind die Mitarbeiter. Solange diese nicht auf dem gleichen Potential gehalten werden wie die Schaumstoffteile, kann es zu den beschriebenen Problemen kommen.
    Man könnte ja einen Test mit entsprechenden Antistatik Armbändern durchführen, dann sieht man für relativ wenig Geld, ob es daran gelegen hat.