....Was mir auffällt ist, dass es unzählige Definitionen für dieses Register/Kataster gibt. Ins Gefahrstoffkataster gehören Gefahrstoffe rein, klar.
Ich glaube aber, die meisten von uns führen ein Kataster in dem "alle" Chemikalien gelistet werden, ob Gefahrstoff oder nicht. ...
Die Bezeichnungen Kataster, Verzeichnis oder auch Register kann man hier als Synonym verwenden. Früher wurde es einmal als Kataster definiert, inzwischen findet man in §6 GefStoffV den Begriff Verzeichnis.
Los geht es ja schon mit dem Begriff Gefahrstoff, der vielen nicht so recht geläufig ist und der oft mit gefährlichen Stoffen verwechselt wird. Gefährliche Stoffe sind nach §3 GefStoffV definiert und das sind in der Regel die kennzeichnungspflichtigen Stoffe. Diese nimmt eigentlich jeder in sein Gefahrstoffverzeichnis auf. Allerdings ist der Begriff Gefahrstoff noch weiter gefasst, siehe §2 GefStoffV und somit sind noch weitere Stoffe als Gefahrstoff anzusehen. Da dies oft auch vom Umgang abhängig ist, werden hier also noch einige Stoffe als Gefahrstoff zu händeln sein, die nicht kennzeichnungspflichtig sind oder z.B. erst beim Umgang entstehen (z.B. Abgase, Zersetzungsprodukte usw.). Da man in der Regel das Verzeichnis erstellt und dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt, unter Zuhilfenahme diverser Daten z.B. des SDB und der Verwendungsbedingungen, ist zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht eindeutig sicher, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Daher werden im Verzeichnis auch Arbeitsstoffe geführt. Gut wer jetzt ein Feld hat, wo er festlegen kann, ob ein Stoff Gefahrstoff ist oder nicht. Denn die Behörde darf sich nur für die Gefahrstoffe interessieren, der Rest geht sie nichts an. Ein gutes Beispiel für einen Gefahrstoff, der aber kein gefährlicher Stoff ist, ist Wasser, das ja bei entsprechend langem Umgang (Stichwort Feuchtarbeit) die entsprechende Gefahr entwickelt.
....Wie schafft ihr das mit JEDEM Stoff und JEDEM SDB????
Um möglichst jeden Stoff entsprechend zu erfassen bietet sich ein Freigabesystem an. Nur Stoffe die durch eine entsprechend benannte Stelle (oder mehrere Stellen) freigegeben wurde, darf in den Betrieb. Dazu gehören alle Beschaffungsstellen entsprechend informiert. Also die Einkaufsabteilung und alle anderen Bereiche die z.B. Kleinmengen irgendwo "besorgen" oder "Muster" annehmen. In kleinen überschaubaren Betrieben dürfte sich so eine Struktur relativ einfach aufbauen lassen, in größeren Betrieben wird man hier mit großer Wahrscheinlichkeit immer gewisse Lücken haben, die man dann nach und nach angehen muss. Im Zweifelsfall mit entsprechendem Druck. Wird ein Stoff ohne Freigabe vorgefunden, hat der entsprechende Abteilungsleiter die notwendigen Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist zu beschaffen und eine entsprechende Anfrage zur Freigabe zu stellen. Erfolgt dies nicht, wird der Stoff auf Kosten des Bereiches entsorgt.
...Bei uns geht alles (Gefahrstoffe, Betriebsstoffe) über meinen Tisch dazu gibt es bei uns eine Anweisung der Geschäftsführung die auch von unseren Ing,s eingehalten wird trotz Sammelwut. Wenn ein Vertreter einen Stoff mitbringt so muss er das beim Entwickler und mir anmelden und muss das Technische Datenblatt sowie das SDB dabei haben. Ohne die beiden Datensätze und meinen Ok bleibt bei uns nichts im Unternehmen.
Somit ein Freigabesystem, ähnlich wie ich es oben beschrieben habe.
...Die SDB schaue ich mir alle zwei Jahre an und fordere wenn nötig neue an. Wir haben zur Zeit 150 Gefahrstoffe in kleinen Gebinden im Gefahrstoffkataster aufgelistet das ist natürlich überschaubar,....
Eigentlich muss ja der Lieferant geänderte SDB unaufgefordert liefern, an alle Kunden, die den Stoff im letzten Jahr bekommen haben. Viele Hersteller scheuen diesen Aufwand und stellen ihre SDB im Internet zum Download zur Verfügung. Die entsprechenden Verbände leisten hier auch gewaltige Lobbyarbeit, so dass man in Zukunft als Kunde wohl die SDB beim Lieferanten "abholen" muss. Die 2 Jahre Grenze findet man ja immer wieder, sie ist aber nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben.
...Bei uns gibt es ca. 800 Stoffe einschließlich der Datenblätter. Das aktuell zu halten funktioniert vielleicht 1 Woche.
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Dann muss man eben Prioritäten setzen. Große Mengen und hohe Gefährdungspotentiale müssen häufiger auf Aktualität überprüft werden, niedrigere Gefährdungspotentiale entsprechend seltener.
Mitte 2015 wird es dann richtig "lustig". Schon mal versucht, heute ein SDB eines Reinigers nach GHS bzw. CLP zu bekommen? Alle großen Reinigungsmittelhersteller werden wohl erst zum letzten Stichtag 1.6.2015 umstellen, aus gutem Grund.