... Für Bruchglas will ich einen staubdichten Behälter einkaufen lassen, die ST sollen beim Aufkehren im Auto "P2 Masken" tragen. Gibt es von eurer Seite weitere Schwerpunkte, an die ich denken sollte? ...
Hinweis: Meine Frage geht nicht in Richtung "Gefahrgut"- Recht. Wir sind ADR befreit, weil wir im Rahmen handwerkerübliche Gebinde bleiben, wie jeder kleine bis mittlerer Handwerksbetrieb auch.
Die P2 Maske schützt vor Partikeln, aber nicht vor Quecksilberdämpfen. Aufkehren ist auch nicht ideal, da dabei große Staubmengen aufgewirbelt werden und evt. anhaftendes Quecksilber dann in den Atembereich kommen kann.
Ich würde trotzdem eine P2 Maske verwenden (wenn man unbedingt eine Maske benötigt), allerdings eine mit Aktivkohleeinlage. Durch die Aktivkohle wird (zumindest in der Theorie) das Quecksilber gebunden.
Nette Info in der Osram Broschüre
Zitat von Osram Leuchten
Osram schrieb:
- Schneiden Sie sich nicht an den Glasscherben. Tipp: Ziehen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe an.
- Sammeln oder kehren Sie die Lampenreste z.B. mit einem steifen Karton auf.
- Nutzen Sie ein angefeuchtetes Einweg-Haushaltstuch, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen.
Einweg- oder Haushaltshandschuhe sind nicht besonders schnittfest, als Staubschutz kann man sie verwenden.
Das mit dem steifen Karton ist eine Idee, ich würde noch erwähnen, dass Aufkehren eher nicht so gut ist, da dabei Staub aufgewirbelt wird. Das Einweg Haushaltstuch ist dann wieder eine gute Idee, also immer eine Küchenrolle ins Auto, dazu eine Blumenspritze mit Wasser. Hinterher Auto gut auslüften.
Gefahrgutrechtlich sehe ich auch weniger Probleme, die Handwerkerregelung dürfte hier ebenso greifen, solange Ihr nicht Lampenbruch bei Kunden einsammelt. Lampenbruch darf formal nicht in den Hausmüll. Somit ist separate Entsorgung erforderlich.