.... muss ich diesen trotzdem in das Gefahrstoffkataster eintragen?
Wenn es den Kriterien von §2 Abs.1 GefStoffV entspricht. Dort steht: "
(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind
1.gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,
2.Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
3.Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
4.Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
5.alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist."
Besonders Satz 4 ist hier relevant, denn der kann auch auf nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe usw. zutreffen. Feuchtarbeit ist hier das klassische Beispiel.
Bei Deinen Ölen und Fetten kommt es somit auf deren Einsatz an. Habe ich häufiger Hautkontakt oder inhaliere ich Dämpfe oder Aerosole würde ich es mit aufnehmen. In der Regel liefert die Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Informationen.
Ich persönlich führe kein reines Gefahrstoffverzeichnis, sondern ein Arbeitsstoffverzeichnis. Da wird dann im Zweifelsfalle alles gelistet und bei den nicht kritischen Stoffen ist ein Vermerk "kein Gefahrstoff" oder ähnliches. Das hat den Vorteil, bei der nächsten Begehung vor Ort genügt ein Blick in das für den Bereich erstellte Verzeichnis um festzustellen, ob der Stoff gelistet und bewertet wurde. Gerade die Umstellung auf CLP hat ja einige "neue" Gefahrstoffe hervor gebracht, oft aufgrund ihrer augenreizenden Wirkung. Manche davon fallen unter die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, bei vielen kommt man in den Bereich geringe Exposition, geringe Gefährdung. Das kann man im Verzeichnis kenntlich machen und schon ist es erledigt, bis zur nächsten Überprüfung.