Beiträge von Flügelschraube

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    Neulich sah ich im Krankenhaus Herford (ca. 10 Etagen, zwei Treppenhäuser, viele Patienten mit zumindest temporärer Gehbehinderung) die Flucht- und Rettungswege.
    Es gibt 6 Fahrstühle, aber die nützen im Brandfall bekanntlich nix.
    Nach gesundem Menschenverstand müssten die Treppenhäuser mindestens raucharm sein. Liege ich da richtig?
    Um es vorweg zu nehmen: Für ein derartiges Gebäude existiert kein Bestandschutz für Brandschutzeinrichtungen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Waldmann, dir kann ich zum Teil folgen, auch wenn ich nicht restlos überzeugt bin.
    Zum einen gibt es genügend Untersuchungen, die feststellen, dass Strafen wenig abschreckend wirken. (Negativbeispiele sind die enorm hohen Tötungsraten in den USA).
    Zum anderen höre ich z.B. in meinem betreuten Tiefbohrunternehmen immer wieder, dass großes Geschrei gemacht wird, von Seiten der USA-Kontakte, aber sehr wenig wirklich umgesetzt.
    Vielleicht kann ich gegenteiliges hören? Ich muss leider mein Wissen aus Drittquellen speisen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Ich hab da noch einen Vorschlag:
    Für unter 10 Euro gibt es Steckdosentester, die die korrekte Beschaltung einer Steckdose überprüfen.
    Wenn man den Prüfstecker in die Steckdose steckt, weiß man, ob der Schutzleiter tatsächlich durchgeführt und angeschlossen ist.

    Natürlich muss vor jeder Benutzung, das benutzte Gerät einer Sichtprüfung unterzogen werden.
    Das geschieht bei einem Stuhl, einer Trittleiter oder Trinkglas automatisch.
    Auch E-Geräte müssen angesehen werden. Weit über 90 % der E-Fehler sind optisch erkennbar.

    Auf Kleinbaustellen, vielleicht auch Pflegestellen, sollten bei unsicheren Spannungsquellen (Steckdosen) ein PRCDs als Vorschaltgerät verwendet werden. Damit ist der Personenschutz hergestellt.

    Grüße an euch Mitfasis
    Flügelschraube

    Hallo liebe Sifas!

    Schon mehrfach habe ich erlebt, dass in festen Installationen und ortsveränderlichen Geräten der Schutzleiter bei Neugeräten nicht durchgängig ist.
    Wenn ich es richtig erinnere verweist die BGV A3 auf die DIN VDE 701-702.
    Hier ist die Erstprüfung gefordert.
    ja, ich weiß natürlich als EFK, dass es heute die DGUV Vorschrift3 ist.

    Ich verweise auf die sog. Badewannenkurve:
    Fehlerhäufigkeit am Start der Benutzung eines E-Gerätes hoch, dann sehr lange keine Auffälligkeit, bis zum Lebensende die Fehlerkurve deutlich ansteigt.
    Fehlerhäufigkeit hoch heißt natürlich in unserer automatisierten Zeit kleiner 3%.

    Auf jeden Fall ist Skepsis angesagt bei ALLEN neuen Geräten, egal in welchem Bereich, egal welche Energiezufuhr.

    Grüße an Euch
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die Frage hab ich wohl verstanden, allein es fehlt mir der Hintergrund.
    Die Rede ist von ca. 1,60 m. Das bedeutet für mich max. 1,65 m?
    Ein Arbeiter / Fachmann / Mechaniker von 1,80 m Größe kann also unter einem Fahrzeug aufrecht stehen.
    Wozu soll die Grube tiefer sein? Man müsste dann mit einem Tritt in der Grube arbeiten um an den Unterboden zu kommen.
    Da Benzindämpfe schwerer als Luft sind, sind 1,60 m doch gut gewählt. Bei speziellen Einsätzen könnte man das Fahrzeug immer noch etwas in die Höhe fahren.
    Vielleicht würde die Begründung der Frage, etwas mehr Licht in die Angelegenheit bringen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Nach Gesetzeslage war es zunächst völlig klar, wer nicht alleine als Unternehmer arbeitet braucht eine Sifa!
    Da gibt es dann immer Interessen dies auszuhebeln oder zu verwässern.
    Ja, das Unternehmermodell ist vom Arbeitsminister genehmigt. Das führt zu einer Ausbildung des Betriebsinhabers, Nachschulungen und dem Einsatz von BG-Kräften bei größeren Änderungen.
    In einem Unternehmen, welches ausgelastet ist und Gewinn macht, erscheint mir eine Sifa günstiger (und effektiver!) als das Unternehmermodell.
    Die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung ist eine ganz andere Sache.
    Regelungen bis 10 Mitarbeitern kann ich aktuell nicht nachvollziehen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Auch wenn es ein Fake war, würde ich noch gerne ergänzen:

    Heute sind 50 V die anerkannte Grenze für extrem geringe Gefahren.
    Dies gilt allerdings nur für bestimme äußere Parameter.
    Z.B. dürfen sich Kinder in Windeln nur auf 16 V E-Eisenbahnschienen setzen.
    Dies mehr als Spaß. Trotzdem gibt es auch andere Grenzwerte für z.B. medizinische Anwendungen.
    Natürlich darf kein Laie in elektrische Anlagen arbeiten, die großflächig elektrischen Hautkontakt herstellen, wie z.B. in Bädern.
    Wir kennen ja sogar Anlagen die unter die Haut gehen oder sogar implantiert werde.

    Batterieanlagen mit kleiner Spannung (z.B.12 V) aber sehr großer Energiereserve dürfen natürlich ebenfalls nicht von Laien bearbeitet werden. Ein Kurzschluss mit dem Ehering könnte hier zu sofortigen Amputation führen.

    Selbst Elektrofachkräfte oder wies mir besser gefällt Befähigte Personen, sind nicht für jede E-Aufgabe qualifiziert.

    Grüße
    Flügelschraube

    Messgenauigkeit von Pegelmessern
    Ich führe eigentlich arbeitstäglich ein kleines Lärmmessgerät in der Hosentasche mit.
    Dies habe ich schon mehrfach mit einem geeichten Gerät verglichen.
    In der Ermittlung des aktuellen Pegels, kann ich keinen Unterschied feststellen.
    Eine Abweichung von mehr als einem dB(A) konnte ich bei allen verwendeten Geräten nicht feststellen.
    Selbst das Outdoor-Handy hält da mit.


    aktueller Pegel, keine Tagesdosismessung, keine Peakermittlung


    Grüße
    Flügelschraube

    Anschließen eines E-Herdes.

    Bevor ich mich als EFK mit dem Thema wirklich befassen musste, dachte ich, dass es einfach ist einen Herd an zu klemmen.
    Ich kannte es vorher nur, dass eine korrekte 3-Phasen-5-Leiter-Installation vorliegt.
    Was man mit 5-Leitern (Kupferdrähten) so alles anfangen kann, ist nicht so einfach zu überschauen.
    Allein der Zauberspruch elektrotechnisch unterwiesene Person reicht dafür nicht!
    Der Küchenmonteur ist dafür auf keinen Fall qualifiziert!

    Ich streite nicht ab, dass es in aller Regel klappt. Allerdings habe ich schon viele Installationen gesehen, die nicht der Norm entsprachen. Wenn nur eine Platte mit zu hoher Spannung aussteigt, ist es ja nicht besonders schlimm. Jede Spannung auf dem Gehäuse, den Metallteilen ist Lebensgefährlich.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Ja, ich hab sowohl das Sound-ear als auch die Lärmampel in Betrieb gesehen. Eine Weile hatte ich für Schulen solch ein Gerät zur Ausleihe da.
    Mein Schallmessgerät bietet sich natürlich mehr an um die Tagesdosis zu erfassen.
    Da es sich um logarithmische Bewertungssysteme handelt ist ein Abschätzen eines Mittelwertes nicht möglich. Unser Gehirn ist für derartige Algorithmen einfach nicht ausgelegt.
    -Was verstehst Du unter einem vernünftigen Produkt?
    -Wozu soll das Gerät denn dienen?

    Bei intensiver Beobachtung kann in Schulen der Pegel um 3 dB gesenkt werden.

    Grüße
    Flügelschraube

    Also grundsätzlich gibt es natürlich bereits Positionen zur BetrSichV

    z.B.:
    Überblick über die novellierte Betriebssicherheitsverordnung
    Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    pdf-Download, 254 kB

    Der Referent hat an der Verordnung mitgearbeitet. Er zeigt die Probleme auf, die sich politisch ergeben, wenn verschiedene Interessen mitformen. "Nach der neuen Novelle ist vor der neuen Novelle."

    Unabhängig davon wäre ich auch sehr an der Druckluft interessiert.
    Nach meiner Meinung ist es selbstverständlich möglich Druckbehälter und den Rest getrennt zu betrachten. Immerhin ist das Platzen einer Druckleitung ein völlig anderer Fall, als das Platzen eines Luftdruckbehälters.

    Grüße Flügelschraube

    Hallo marcha!

    Wie mir die Antworten sagen, ist eine Antwort nicht so ganz trivial.
    Ein häufig benutzter Anschlagpunkt für Industriekletterer auf einem Gebäude, ist da sicher anders zu bewerten wie ein einmalig benutzter Anschlagpunkt unter der Decke einer Industriehalle.
    In der Antwort tauchen ja auch Anschlagpunkte auf, die für eine Baumusterprüfung getestet werden sollen.
    Mir fiel als Erstes ein Gerüst ein, wo der Anschlagpunkt gar kein Punkt ist, sonder vielleicht eine Querstrebe.

    Ein mir bekanntes Beispiel:
    Im Theater fällt eine Scheinwerferbrücke herunter, weil die angeschweißte Öse sich vom Träger ablöst.
    Das Theater schiebt den Schwarzen Peter zunächst an den Prüfdienst, und erwartet Schadensersatz. Gottseidank entstand zufällig nur Sachschaden.
    Es stellt sich heraus, dass die Öse von einem zertifizierten Schweißer befestigt wurde. Die Schweißstelle wurde mit Lack beschichtet.
    Der Prüfdienst hat (und das ist völlig in Ordnung) eine Sichtprüfung vorgenommen.
    Ja, es ist nur ein Befestigungspunkt, der jedoch nicht nur statisch belastet ist und einer relativ große Masse über den Köpfen der Darsteller Halt bieten muss.

    Im Lehrgang der BG wurden mir Anschlagpunkte gezeigt, die nur durch den Vorarbeiter eine Sichtprüfung bekommen.

    Grüße
    Flügelschraube

    ....Alle diese Vorkommnisse wäre kein Grund den Betieb fristlos zu verlassen.

    Zu gut Deutsch, er hätte normal kündigen können und bis zum Ende rechtswidrige Handlungen vornehmen müssen. So ist Rechtssprechung ...

    Hallo!

    Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Ich teile die Schlussfolgerung nicht. Auch der Richter wäre vermutlich mit dieser Deutung wohl in keiner Weise einverstanden.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Ich war zum Lehrgang, noch ohne Unterscheidung A und B.
    Es war ganz wunderbar. Super Trainer. Im Nachgang, also bei weiterer Information musste ich allerdings eine deutliche Lastigkeit zum Niederzurren bemängeln. Niederzurren ist nur eine, und nicht unbedingt die beste Zurrung.
    Das Dokument kannte ich noch nicht. Hier scheinen ja viele gute Infos sauber zusammengefasst zu sein.
    Werde es in einer schlaflosen Nacht studieren.

    Grüße
    Flügelschraube


    PS
    Ich hasse es, wenn zur Lehrgangsqualität vor allem das gute Essen genannt wird.
    In Heimbuchental habe ich allerdings außer den guten Trainern, auch das gesamte Umfeld sehr genossen.

    Hallo!

    Wir reden aneinander vorbei.
    Selbstverständlich können Tore fallen, wenn Seile reißen, Federn brechen....
    In meinen Unterlagen lese ich von konstruktiv vorhandenen und herstellerseits nachgewiesener funktionstüchtiger Fangeinrichtung. Eine Vor Ort Prüfung wird als nicht notwendig beschrieben.
    Man müsste ja das Tor fallen lassen. Die Fangeinrichtung ist nicht für vielfachen Einsatz gedacht.

    Das unwirksam machen einer Bremseinrichtung würde ich mir nicht zutrauen.
    Wüsste auch nicht, wo das steht.

    Allgemein finden Prüfungen statt mit möglichst wenig Eingriff ins zu prüfende System. Eingriffe bergen immer das Risiko, dass die Ausgangsbedingungen nicht wieder korrekt wieder hergestellt werden. Beispiel letzter Unfall der Schwebebahn in W.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    So ganz kann ich Deine Empörung nicht nachvollziehen.
    In 75 Arbeitstagen 90 GeBe zu erstellen, ist ja nicht unmöglich?
    Vermutlich sind ganz einfache dabei oder GeBes die sich sehr ähneln?
    Mit Weisungsfreiheit hat dies nach meinem Verständnis nichts zu tun.
    Was anderes wäre es, wenn inhaltlich Vorgaben gemacht werden, wie z.B. erkannte Gefahren aus der Beurteilung zu löschen.
    Unterschreiben muss der Verantwortliche ja sowieso, und das ist nicht die Sifa.

    Grüße
    Flügelschraube