Beiträge von MrH

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    Hi,

    die Tragfähigkeit spielt keine Rolle. Das Anschlagmittel muss in Abhängigkeit des Anschlagwinkels und der Anschlagart ausreichend tragfähig sein, dann kann es verwendet werden.

    Im Hinblick darauf, ob Ketten erforderlich sind, spielen die Umgebungsbedingungen die entscheidende Rolle. Die Hersteller geben vor unter welchen Rahmenbedingungen die Anschlagmittel eingesetzt werden dürfen und z.B. bei sehr hohen Temperaturen (Stahlwerk, Gießerei) sind mir bisher nur Ketten als zulässige Anschlagmittel begegnet.

    schöne Grüße

    Hi,

    diese Aussage wirst du auch nirgends finden. Der Unternehmer kann auch Personen Geräte bedienen lassen, die nicht ein- bzw. unterwiesen wurden oder die nicht entsprechend den DGUV-Vorgaben ausgebildet sind. Ebenso kann er betriebsintern anweisen, dass nur Personen mit "gültiger" Unterweisung das Gerät bedienen dürfen. Innerbetrieblich ist festzulegen, wer wann welche Geräte bedienen darf ;) .

    Für den Gerätebediener erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit dem Gerät, wenn er nicht regelmäßig unterwiesen wird.

    Für den Unternehmer erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls in seinem Betrieb. Des Weiteren begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn er seinen Unterweisungspflichten nicht nachkommt. Zudem erhöht er sein Risiko, im Falle eines Unfalls "in die Pflicht" (Haftung, Regress) genommen zu werden und auch der "Haftungsumfang" (zivil- und strafrechtlich) erhöht sich dabei.

    schöne Grüße

    Hi,

    als Außendienstler kann ich persönlich sehr wohl eine absolute Zeitersparnis bei mir feststellen. Und zu Arbeit in Flugzeug oder Zug ist die Frage, welche Aufgaben zu erledigen sind. Da gibt es einiges, was ohne datenschutzrechtliche Bedenken unterwegs problemlos erledigt werden kann. Ich nutze diese Möglichkeit zumindest gerne und schreibe die Stunden entsprechend als Arbeitszeit. Je nach Aufgabe genügt der Laptop fürs arbeiten unterwegs ;) .

    Dazu passt auch eine aktuelle Pressemeldung der DGUV zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dank flexibler Arbeitszeiten.

    schöne Grüße

    Hi,

    ich sehe das Ganze auch nicht so schwarz. Ich bin ebenfalls im Außendienst tätig und nutze die neuen Möglichkeiten und Spielräume gerne. Reisen im Zug oder im Flugzeug können bequem und gut für Arbeit am Laptop genutzt werden. Allerdings sind wir meilenweit von flächendeckendem Internet entfernt, ich nehme mir nur Arbeiten am Laptop vor, für die ich kein Internet benötige ;) . Und auch beim Handynetz gibt es noch viele empfangfreie Zonen, mancherorts erledigt sich die Frage nach der ständigen Erreichbarkeit somit von selbst und es ist dann sogar sehr schwer von daheim aus arbeiten zu können.

    Zeitersparnis gibt es sehr wohl, da ich zu jeder Zeit von jedem Ort aus arbeiten kann. Ich spare mir z.B. den Weg ins Büro oder auch mal einen Weg zum Kunden. Und ich kann mir die Arbeit flexibler einteilen (Laptop anwerfen wenns grad passt, nach einer harten Nacht z.B. erstmal ausschlafen). Wer Kinder hat weiß nur zu gut, wie wertvoll eine flexible Arbeitszeitgestaltung sein kann. Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer natürlich mit der erbrachten Leistung zufrieden sein.

    Wichtig sind
    - klare Regeln zur Erreichbarkeit (ständige Erreichbarkeit darf nicht sein, Ruhepausen sind zwingend erforderlich),
    - klare Regeln zur Erfassung der Arbeitszeit (ja, Erfassung tut Not, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben auch bei Vertrauensarbeitszeit überprüfen zu können),
    - Selbstdisziplin (abschalten können, Arbeitszeit sauber erfassen, nicht zu viel arbeiten).

    Für Führungskräfte besteht die Herausforderung vor allem bei Vertrauensarbeitszeit darin, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu überwachen und einzuschreiten, bevor sich jemand überarbeitet. Nicht jeder Beschäftigte ist für Vertrauensarbeitszeit geeignet!

    Spannender ist die Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der mobilen Arbeit. Hier gehe ich davon aus, dass es auf die Umstände ankommt und die gesetzliche Unfallversicherung nur bei gewissen Rahmenbedingungen den Fall anerkennt. Wer z.B. überspitzt formuliert beim Arbeiten am Laptop von der Couch rutscht oder aus der Dusche zum klingelnden Firmenhandy springt und sich dabei verletzt dürfte schlechte Chancen auf eine Anerkennung als Arbeitsunfall haben.

    schöne Grüße

    Hi,

    wenn du in einem ordentlich organisierten Betrieb arbeitest verfügt dieser über ein Rechtskataster und wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen nachgekommen ist stehen zudem im Betrieb bereits alle relevanten Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung ;)

    Falls mir irgendwas fehlt oder ich etwas nachschlagen will nutze ich bei Rechtstexten und zugehörigen Erläuterungen Juris sowie den Internetauftritt der BAuA (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und des UBA (Umweltbundesamt, v.a. im Bereich der Gefahrstoffe) und bei Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger die DGUV-Homepage. Ebenfalls hilfreich bei Recherchen kann das KomNet NRW sein.
    Die meisten Unfallversicherungsträger stellen ihr Regelwerk kostenfrei zum Download bereit, einzig bei der BG RCI bestelle ich auch hin und wieder Material.

    schöne Grüße

    Hi,

    Probleme gibt es nur, wenn keine schriftliche Dokumentation vorhanden ist. Wenn es keinen Zeugen gab und die Verletzung selbstständig ohne Ersthelfer versorgt wurde, bleiben die beiden Spalten leer. Ich muss auch nicht für jedes Pflaster, das ich mir hole, einen Zeugen oder einen Ersthelfer aufsuchen. Wichtig ist die schriftliche Dokumentation und dabei wird eingetragen, was eben eingetragen werden kann und der Rest bleibt leer (Empfehlung meinerseits; - ; mit dem Strich in der Spalte wird kenntlich gemacht, dass die Spalte mangels Zeugen / Ersthelfer bewusst leer gelassen wurde).

    schöne Grüße

    Hi,

    hab keine Antworten hier im Board dazu erhalten und auch der BG-ler war beim Ortstermin nicht sicher und konnte auch mit keinen weiteren hilfreichen Schriften dienen.

    Wir sind damals mit BG und Gewerbeaufsicht so verblieben, dass die Maschinen so wie vom Hersteller geliefert betrieben werden dürfen. Auf Augenschutz kann verzichtet werden, wenn die Schutzeinrichtung mehr schadet / gefährdet, als nutzt (der kann bei vielen Maschinen optional an- und abgebaut werden und kann tatsächtlich bei gewissen Nähaufgaben die Sicht gefährlich einschränken).

    Aus fachlicher Sicht kein schönes Thema diese Nähmaschinen ||

    schöne Grüße

    Hi,

    das Konzept mit der Erkundung durch betriebsinterne, entsprechend ausgebildete Helfer ist in der Industrie durchaus üblich (kenne zumindest einige Betriebe, die ebenfalls so vorgehen). Hintergrund ist die Vermeidung von Fehlalarmen und in der Praxis hat dieses Konzept in den mir bekannten Betrieben bisher problemlos funktioniert. I.d.R. Rückmeldung durch Erkunder innerhalb von 1 bis 2 Minuten und je nach vorgefundener Lage anschließend Alarm ausgelöst oder eben BMA zurückgestellt. Natürlich dürfen die Erkundung und die Verzögerung der Alarmierung nicht zu einer unverantwortlichen Gefährdung von Personen führen, in Industriebetrieben ist die Lösung jedoch i.d.R. möglich und je nach Betrieb auch sinnvoll (um der Feuerwehr Fehlalarme durch die BMA zu ersparen).

    schöne Grüße

    Hi,

    aus meiner bisherigen Erfahrung heraus braucht es in der Mehrheit der Betriebe keinen Räumungs- bzw. Evakuierungshelfer.
    Und bei Einrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen ist die Räumung klar geregelt, wird regelmäßig mit allen beübt und somit braucht es hier auch keine extra ausgebildeten Evakuierungshelfer, das ist bei den Beschäftigten bei ihren beruflichen Tätigkeiten bereits mit integriert.

    Das Verhalten der Beschäftigten ist bei Fehlverhalten ein Führungsproblem. Wenn die Führung dahinter ist, dann machen alle was sie sollen. Wenn sie nicht dahinter ist, dann macht jeder was er will. Bei solchen Beschäftigten helfen allerdings auch keine Evakuierungshelfer (selbst schon mehrmals live erlebt, die Evakuierungshelfer werden dann angebrüllt oder einfach ignoriert und der sture Beschäftigte bleibt trotz mehrfacher Aufforderung durch die betriebsinternen Helfer im Gebäude).

    schöne Grüße

    Hi,

    Adressat der Unterzeichnung der Endverbleibserklärung ist derjenige, der für den "Endverbleib" (üblicherweise Verbrauch) der Chemikalien verantwortlich ist. In der Regel ist das Aufgabe der zuständigen Bereichsleiter des Bereichs, in dem die Chemikalie benötigt und verarbeitet wird. Falls eine Chemikalie in mehreren Bereichen benötigt wird, ist üblicherweise jeder Bereichsleiter zeichnungsberechtigt (und i.d.R. vertreten sich die Bereichsleiter auch bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung gegenseitig). Bei größeren Betrieben ist das in der Stellenbeschreibung für den Bereichsleiter mit enthalten. Eine eigene Übertragung habe ich dazu noch nicht gesehen. Falls es eine Pflichtenübertragung für die zuständigen Führungskräfte gibt würde ich diese einfach um diesen einen Punkt erweitern.

    schöne Grüße

    Hi,

    :19:

    Nein, die Aufgaben sind nicht gleich!

    Aufgabe Brandschutzhelfer: mit den zur Verfügung stehenden Handfeuerlöscheinrichtungen den Entstehungsbrand bekämpfen.

    Aufgabe Evakuierungshelfer (der auch mal Räumungshelfer genannt wird): bei Bedarf besondere Aufgaben bei der Räumung / Evakuierung des Gebäudes / betroffenen Bereiches übernehmen.

    Was die BG ETEM mit ihrer Stellungnahme sagen will: z.B. in einem Industriebetrieb mit flächendeckender Brandmeldeanlage ist die Alarmierung im Brandfall flächendeckend sichergestellt, alle Beschäftigten können den Feueralarm wahrnehmen und das Gebäude verlassen. Hier genügt die regelmäßige Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten und es braucht keine Evakuierungshelfer mit besonderen Aufgaben zur Räumung des Gebäudes. Nur wenn es die betrieblichen Gegebenheiten wirklich erfordern machen Evakuierungshelfer Sinn (z.B. Anwesenheit vieler ortsunkundiger Besucher oder behinderte hilfsbedürftige Beschäftigte).

    schöne Grüße

    Hi,

    selbstverständlich haftest du für deine Beratungsleistung und dementsprechend bei Falschberatung. Je nach Einzelfall kann eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

    Die Unternehmensform hängt ebenfalls vom Einzelfall (z.B. Rahmenbedingungen, persönliche Risikobereitschaft, Steuer) ab.

    Der Stundensatz hängt nicht von der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ab, sondern von der Ausbildung und den Qualifikationen, die du mitbringst (Techniker, Meister, Bachelor, Master, Ingenieur... Zusatzqualifikationen vorhanden?) sowie dem Einsatzgebiet (da gibt es entsprechende Lohnspiegel für Regionen in Deutschland). Das Stundenkontingent hängt von deinem Leistungsumfang ab und ist mit dem Kunden bei jedem Auftrag zu vereinbaren. Des Weiteren hängt die mögliche Preisspanne vom Kundenstamm ab ("Finanzkraft" des Kunden).

    Unterliegt dein Büro der Gewerbeordnung, dann musst du dein Gewerbe bei deiner Gemeinde anmelden. Ist dein Büro von der Anzeigepflicht ausgenommen, musst du es beim Finanzamt anmelden.

    Meine Tipps: Es gibt super IHK-Seminare zur Existenzgründung und es gibt sicher auch noch andere Anbieter. Besuche entsprechende Seminare, um dich genau zu informieren, welche Varianten zu deiner Lebenssituation am besten passen. Den Seminarbesuch kann das Forum hier nicht ersetzen ;) Ich persönlich würde zudem ein Seminar zum Selbst- bzw. Zeitmanagement empfehlen (falls in dem Bereich noch keine Fortbildung besucht wurde) und einen guten Steuerberater.

    schöne Grüße

    Micherheit: die Privaten dürfen machen was sie wollen, da darf man keinen Anspruch an Qualität und Richtigkeit der Berichterstattung haben.

    Für die öffentlich-rechtlichen Medien, die mit einer Zwangsabgabe von uns Bürgern fürstlich finanziert werden, gilt jedoch der Rundfunkstaatsvertrag! Und hier steht in § 10:
    Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
    (1) 1Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. 2Sie müssen unabhängig und sachlich sein. 3Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. 4Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

    Die öffentlich-rechtlichen Medien haben eine rechtliche Verpflichtung (!) nach den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu arbeiten, sachlich und neutral zu berichten und Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit und Herkunft zu überprüfen! Und wenn ich mir hier die Berichterstattung ansehe, dann kommen die öffentlich-rechtlichen Medien meiner Meinung nach ihrer rechtlichen Verpflichtung schon lang nicht mehr nach und müssen sich zurecht kritisieren lassen! Und aus Sicht des Beitragszahlers müssten alle Beitragszahler auf die Barrikaden gehen angesichts der Nichtleistung, welche die zwangsfinanzierten Medien hier aktuell abliefern...

    Hi,

    ein klassisches Beispiel, wie Journalismus heutzutage (nicht) funktioniert. Eine Meldung wird unreflektiert übernommen, die Hintergründe werden gar nicht erst recherchiert und dann wundern sich die Medien, warum immer mehr Leute schlecht auf sie zu sprechen sind. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk täte gut daran, endlich wieder seine Arbeit gemäß seinem Auftrag aus dem Rundfunkstaatsvertrag zu erfüllen! Ist es von diesem überbezahlten, aufgeblähten Apparat wirklich zu viel verlangt, erst ordentlich zu recherchieren und dann neutral über den Sachverhalt zu berichten? Meiner Meinung nach nicht!

    Was ist wirklich passiert in Wuppertal? Das Presseamt der Stadt Wuppertal hat ein Blitzerfoto (auf Facebook, der Einfachheit halber ein Link zum Feuerwehr-Forum, in dem die Meldung reinkopiert wurde) veröffentlicht und folgende Meldung dazu herausgegeben:
    Es handelt sich nicht um ein Polizeifahrzeug sondern um einen Rettungswagen. Das Fahrzeug hat KEIN Blaulicht eingeschaltet, daher auch keine Sirene. Die gesamte Kreuzung ist nachts um 23.48 Uhr ansonsten frei. Neben dem Fahrzeug sind drei freie Fahrspuren, auf denen ein Einsatzfahrzeug hätte vorbeifahren können.
    Das zweite Blitzerfoto von der Mitte der Kreuzung beweist in der Auswertung der Zeiten, dass das Fahrzeug bei über 15 Sekunden Rotlicht mit einer Geschwindigkeit von 38 km/h die Kreuzung ohne anzuhalten überquert. Die Auswertung der Feuerwehrleitstelle ergibt keine Einsatzfahrt im fraglichen Zeitraum in diesem Bereich.
    Der Vergleich der beiden Blitzerfotos zeigt, dass der RTW sich, im Gegensatz zum Fahrzeug vorne, nur sehr langsam auf die Ampel zubewegt. Der RTW hat im Gegensatz zum vorderen Fahrzeug vor der roten Ampel gehalten.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Martina Eckermann

    Fazit: Die Schlagzeile und die Berichterstattung sind eine Frechheit! Da hat jemand nach seinem Rotlichtverstoß auf seinem Blitzerfoto ein Fahrzeug mit Sondersignalanlage entdeckt und versucht jetzt mit einer dumm-dreisten Schutzbehauptung der gerechten Strafe zu entgehen. Und die Medien gehen auf den Schwachmaten wunderbar ein. Das erweist der Angelegenheit Rettungsgasse sicher einen Bärendienst. Denn die erste Schlagzeile wird am Ende in den Köpfen hängen bleiben und den wahren Sachverhalt bekommen die Wenigsten am Ende noch mit.

    Wieder mal eine unglaubliche Leistung der Medien in Deutschland, ein Hoch auf den Niedergang des Qualitätsjournalismus!

    schöne Grüße

    Hi,

    die rechtliche Vorgabe ist eindeutig. Jeder Beschäftigte muss mindestens einmal jährlich zu den je nach Tätigkeiten vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Themen (Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz...) unterwiesen werden. Der Unternehmer ist hier in der Verantwortung, dies organisatorisch sicherzustellen. Die Anzahl der Termine richtet sich ebenso wie die Art der Durchführung nach der betriebsinternen Organisation. Hier gibt es keine Lösung, die bei allen Betrieben gleich gut funktioniert, sondern die Lösung muss auf den Betrieb zugeschnitten werden. Je nach Betrieb kann es auch sein, dass es einfacher ist, wenn die Unterweisung zu den Teilnehmern kommt und nicht die Teilnehmer zur Unterweisung (also Unterweisung vor Ort in der Abteilung durchführen).

    Allgemein kann man sagen: Je kleiner eine Unterweisungsgruppe, desto größer ist die Chance einer 100%-igen Teilnahme. Je mehr die Führung dahinter steht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle teilnehmen.

    Hinsichtlich der Nachschulung ist i.d.R. das beste Vorgehen, der zuständigen Führungskraft ggf. die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen und dann ist die Nachschulung derjenigen, die nicht teilnahmen, Aufgabe der zuständigen Führungskraft.

    schöne Grüße

    Hi,

    i.d.R. spricht man von Arbeitsschutzmanagement, weil sich der Arbeitsschutz umfassend um Wohlergehen, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten kümmert. Bei OHSAS heißt es z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem.

    Meiner Meinung nach sind die Definitionen von Skiba am gebräuchlichsten:

    Arbeitsschutz: “Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung.” (Skiba, 2000).

    Arbeitssicherheit: “Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.” (Skiba, 2000).

    Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt den Akteuren im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insofern ist die Arbeitssicherheit nur ein Teil des Arbeitsschutzes. Darum kann sich ein Unternehmen z.B. Bei seinen generellen Richtlinien für Mitarbeiter nicht nur auf “Arbeitssicherheit” beschränken, sondern es muss alle Rechte und Pflichten berücksichtigen, die sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes ergeben.

    schöne Grüße

    Hi,

    die Sinnhaftigkeit bzw. Notwendigkeit der G41-Untersuchung war zwar nicht Gegenstand der Frage, aber darf anhand der vorliegenden Informationen bezweifelt werden. Die G41 ist meiner bisherigen Erfahrung nach nur sinnvoll bzw. notwendig, wenn eine Tätigkeit mit besonderer Absturzgefahr durchgeführt wird und tatsächlich eine erhöhte Absturzgefahr besteht, weil bei der Tätigkeit nicht ständig ein Schutz gegen Absturz besteht. Besteht eine Angurtpflicht im Korb bzw. auf der Bühne und wird die Pflicht unter Nutzung geeigneter PSAgA eingehalten, dann braucht es keine G41-Untersuchung mehr (ständiger Schutz gegen Absturz durch die PSAgA auf der Bühne gegeben).

    Die Rechtslage hat AL_MTSA bereits anschaulich erklärt. Insofern ist es eine sehr gute Empfehlung im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Untersuchung zu überprüfen bzw. prüfen zu lassen.

    schöne Grüße

    PS: die meisten Kunden fordern ein "idiotensicheres" System. Bei den Bewertungsspalten mit zwei Ziffern hält sich die Begeisterung mehr als in Grenzen. Die Kunden wollen i.d.R. wissen, ob alles in Ordnung (= im grünen Bereich) ist, Handlungsbedarf (= gelber Bereich) besteht oder ein aktues Problem (= roter Bereich) existiert. Ich habe hier die besten Erfahrungen mit dem allseits bekannten Ampelsystem als Bewertungssystem bei Gefährdungsbeurteilungen gemacht. Nohl ist für den Fachkundigen für die Erstellung gut, wenns um die Bewertung vorhandener Gefährdungen (und nicht um die Einhaltung von Rechtsvorschriften) geht, aber der Laie freut sich über eine verständlichere Darstellung ;)