Hi,
ich sehe das Ganze auch nicht so schwarz. Ich bin ebenfalls im Außendienst tätig und nutze die neuen Möglichkeiten und Spielräume gerne. Reisen im Zug oder im Flugzeug können bequem und gut für Arbeit am Laptop genutzt werden. Allerdings sind wir meilenweit von flächendeckendem Internet entfernt, ich nehme mir nur Arbeiten am Laptop vor, für die ich kein Internet benötige . Und auch beim Handynetz gibt es noch viele empfangfreie Zonen, mancherorts erledigt sich die Frage nach der ständigen Erreichbarkeit somit von selbst und es ist dann sogar sehr schwer von daheim aus arbeiten zu können.
Zeitersparnis gibt es sehr wohl, da ich zu jeder Zeit von jedem Ort aus arbeiten kann. Ich spare mir z.B. den Weg ins Büro oder auch mal einen Weg zum Kunden. Und ich kann mir die Arbeit flexibler einteilen (Laptop anwerfen wenns grad passt, nach einer harten Nacht z.B. erstmal ausschlafen). Wer Kinder hat weiß nur zu gut, wie wertvoll eine flexible Arbeitszeitgestaltung sein kann. Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer natürlich mit der erbrachten Leistung zufrieden sein.
Wichtig sind
- klare Regeln zur Erreichbarkeit (ständige Erreichbarkeit darf nicht sein, Ruhepausen sind zwingend erforderlich),
- klare Regeln zur Erfassung der Arbeitszeit (ja, Erfassung tut Not, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben auch bei Vertrauensarbeitszeit überprüfen zu können),
- Selbstdisziplin (abschalten können, Arbeitszeit sauber erfassen, nicht zu viel arbeiten).
Für Führungskräfte besteht die Herausforderung vor allem bei Vertrauensarbeitszeit darin, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu überwachen und einzuschreiten, bevor sich jemand überarbeitet. Nicht jeder Beschäftigte ist für Vertrauensarbeitszeit geeignet!
Spannender ist die Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der mobilen Arbeit. Hier gehe ich davon aus, dass es auf die Umstände ankommt und die gesetzliche Unfallversicherung nur bei gewissen Rahmenbedingungen den Fall anerkennt. Wer z.B. überspitzt formuliert beim Arbeiten am Laptop von der Couch rutscht oder aus der Dusche zum klingelnden Firmenhandy springt und sich dabei verletzt dürfte schlechte Chancen auf eine Anerkennung als Arbeitsunfall haben.
schöne Grüße