Beiträge von ixetic

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    das sieht der Gesetzgeber aber ein klein wenig anders.

    Recht hat er....
    Die Bezirksregierung Köln z.B., lässt da auf ihrer Internetseite keinerlei Interpretation zu.


    Gefährdungsbeurteilung

    Nach dem neuen Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung – also egal, wer dort arbeitet und ob eine Mitarbeiterin schwanger ist – vornehmen. Jeder Arbeitsplatz soll daraufhin überprüft werden, ob an ihm besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Gefährdungen müssen beurteilt und notwendige Maßnahmen getroffen werden. Ergibt diese Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder die Gesundheit gefährdet ist, müssen geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlasst werden:

    • Umgestaltung des Arbeitsplatzes
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Freistellung von der Arbeit

    Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen muss zunächst eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen beziehungsweise ein Arbeitsplatzwechsel erwogen werden. Ein Beschäftigungsverbot kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes dürfen für die Schwangere keine finanziellen Nachteile entstehen. Es besteht ein Anspruch auf Zahlung ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Dem Arbeitgeber werden die Lohnkosten auf Antrag über das U2-Verfahren von der jeweiligen Krankenkasse oder Minijob-Zentrale erstattet.

    Kollegen, BITTE!!!

    Mein Fazit dieser, aus dem Ruder gelaufenen Diskussion: Ich bleibe weiter abhängig beschäftigt, mache keinen Gemischtwarenladen (Diversifikation - wir machen alles, aber nix richtig...) auf und zahle weiterhin, aus Überzeugung, meine Beiträge in die Solidargemeinschaft - GKV - ein. Damit will ich das Engagement und die Arbeit der selbstständigen Kolleginnen und Kollegen, die wirklich was verbessern und bewegen wollen, nicht in Frage stellen. Und genau wie ich arbeiten die auch nicht für lau. Ist ja auch der ureigenste Zweck eines jeden Unternehmens.
    Aber hier geht es doch nur um die schnelle Kohle, wie, ist der/die/das völlig egal. Hauptsache Tschacka und die eigenen Minderwertigkeitskomplexe verstecken!!

    Und jetzt bin ich auch endgültig raus

    Moin Kollegen,

    lasst es doch gut sein. Bis gestern hatte das Ganze noch einen gewissen Unterhaltungswert für den Foreninterssierten. Aber jetzt sind Cola und Popcorn alle und es wird kein Happy End geben.
    Es geht dem, der seinen Namen nicht nennt, doch gar nicht um den Arbeitsschutz, für dass dieses Forum doch da ist. Er, vielleicht ja auch eine Sie oder ein D, will sich offenbar nur mitteilen und das große Geld machen. Also lasst ihn, sie,D doch. Hätte da noch den Vorschlag es mit Vermögensberatung, 'Eismann oder Tupperware, etc. zu versuchen. Da hört man diese klugen Tschacka-Parolen den ganzen Tag. (...eigene Erfahrung) Ok, reich werden da auch nur wenige. ;(
    Vielleicht gehört er, sie, D ja zu den wenigen Erlauchten. Da wünsche ich nur allen abhängig Beschäftigten, so jemandem nicht in die Hände zu fallen.
    Das Forum sollte sich nicht dazu hergeben, dass jeder wie auf Facebook, Twitter, etc. seine geistige Diarrhö, ähnlich wie ein amerikanische Präsident, ohne Konsequenzen über die Welt schütten kann.

    Habe fertig!

    Hallo Axel,

    schließe mich der Antwort von Rüssel an.
    Ich arbeite seit der Einführung des Elektronisches Nachweisverfahrens mit diesem Programm. Sowohl mit dem Anbieter als auch mit "Fremdentsorgern".
    Preislich hält es sich im Rahmen und das wichtigste; es macht was es soll und zwar rechtssicher.
    Und Vertrauen in die IT??? Die sollen ein Programm und die Hardware installieren, da der Betrieb ein System nutzen muss. Fragen? Keine? Ausführung! :thumbup:

    Michael: Das Schöne an einem solchen Kataster ist ja die Tatsache, dass mir dieses erstmal nicht hilft...

    Da widerspreche ich entschieden. Wenn es komplett ausgefüllt ist, was das BEISPIEL ja nicht ist, erfüllt es seinen Zweck.
    Ob ich mir das selber zutraue, einen Juristen oder einen Service beauftrage ist vom Ergebnis das Gleiche. Ein Jurist oder Service ist für ein "vernünftiges" Kataster auf die Informationen aus dem Betrieb angewiesen. Wenn die nicht wissen ob z.B. Lösemittel > 1t/a verbraucht werden und dann eine 31. BImSchV gilt.... Ohne diese Infos wird es nicht anders als mein Beispiel und dann hilft es natürlich auch nicht.
    Es ist eine Fleißarbeit und es gehört eine gehörige Portion Routine dazu, die Ergüsse unserer gesetzgebenden Juristen richtig zu deuten. Das gilt für einen selber, den Juristen oder den Service.

    Die entscheidende Arbeit ist es ja nicht, sagen zu können: "Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für meinen Betrieb!" sondern: "Welche Teile der Betriebssicherheitsverordnung gelten für meinen Betrieb und wie werde ich der Umsetzung dieser Anforderungen gerecht?"

    Was anderes habe ich auch nicht geschrieben.

    Schwere Frage....

    Ich würde mir erstmal darüber Gedanken machen, was ich mir vorstellen und realistisch leisten kann.

    Der feste Betrieb hat den Vorteil, dass wenn er gut strukturiert ist, als weltrettender Anfänger auch mal über Ziel hinausschießen darf. In der Regel wird man dann wieder auf den "vernünftigen" Weg gebracht.
    Dienstleister haben den Vorteil, dass man mehr verschiedene Betriebe und unterschiedliche Probleme kennen lernt.
    Ich kenne beide Seiten und für mich haben die Nachteile eines Dienstleisters dafür gesorgt, dass ich wieder fest in einen Betrieb wollte.
    Die Nachteile (AUS MEINER SICHT:(
    Ich war in NRW unterwegs und habe für einen 1/2 Std. Termin teilweise 2 Std. auf der Autobahn gestanden. Heißt, je nach Bereich - viel Fahrerei/Steherei und wenig echte Arbeit.
    Je nach Kundenstamm (z.B. Kleinbetriebe) ging es fast immer um Stress mit BG´en oder Behörden und dann wollte der Kunde immer die superschnelle eierlegende Wollmilchsau, am besten sofort und für umsonst. Und das ist eine echte Herausforderung wenn man den Betrieb nicht kennt.
    Ich habe mich nie wohl dabei gefühlt, dass viele Themen die die aufgekommen sind in den Verträgen nicht mit drin waren und somit extra bezahlt werden mussten. Ich bin kein Verkäufer!

    Du siehst, keine einfache Frage die nur aus dem Blickwinkel Geld, besser, schlechter, etc. beantwortet werden kann.

    Aaaaargh, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das heißt, wir dürften bereitstellen, hätten aber alle Vorgaben des Medizinproduktegesetzes zu beachten.
    Danke - Gruß Frank

    Ich glaube du machst es Dir zu schwer. Wenn man sich den Anwendungsbereich vom Medizinproduktegesetz ansieht, gilt das Gesetz für das Inverkehrbringen.
    Was das bereitstellen angeht gilt nach meiner Auffassung die Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV. Und da aus meiner Sicht auch nur der §4. (Wer darf anwenden und die Gebrauchsanweisung) "Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurden, sowie Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt." Da fällt z.B. Erste-Hilfe Material drunter.
    Ob jeder Betrieb seine eigene "Hausapotheke" haben soll, ist eine andere Geschichte. :saint:

    Den Kunden fragen, ob ihm das Geld oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtiger ist!

    Hallo zusammen,
    mit der Antwort ist weder dem Fragesteller noch dem "Zahnlosen" geholfen... :huh:

    Wenn der Unfall nicht meldepflichtig ist braucht auch nix gemeldet zu werden.
    Wenn der MA beim Zahnarzt auch gesagt hat, dass es bei der Arbeit passiert ist, rechnet der Zahnarzt sowieso mit der zuständigen BG ab. (ist dann im Interesse des Arztes, da die Verrechnungssätze besser sind als bei der Krankenkasse)
    Da erfährt´s die BG ohnehin, ob der AG das will oder nicht.
    Der Durchgangsarzt ist aus der Nummer eigentlich raus.

    • Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen sollen sofort einem Augen- bzw. HNO-Arzt vorgestellt werden. Diese gelten automatisch als Durchgangsärzte. Analoges gilt auch für Zahnärzte.

    Also zuerst mal rauskriegen, was der MA dem Zahnarzt gesagt hat und das der Unfall für später dokumentiert wurde.

    Hallo Stradet,

    auch auf die Gefahr jetzt richtig in den Fettnapf zu treten...
    Jetzt arbeite doch erst mal als Sifa bevor über Weiterbildung nachgedacht wird.
    Für mich liest sich das wie - Ich weiß schon alles, ich will raus aus dem Betrieb und noch schlauer werden.

    Ich habe vor 3 Monaten so einen Bereich übernommen. Nix für Ungut.

    Hallo liebe Diskutierenden,

    bei dem Thema kann man schon mal strubbelig werden. ?(
    Bei den verschiedenen Bezeichnungen für den Abfall, reden wir doch immer über die gleiche Form von Abfall und zwar hausmüllähnlicher Abfall.
    Er hat in der Regel die gleiche Abfallschlüsselnummer, ob privat oder gewerblich. (20 03 01 "Hausmüllähnliche Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten")

    Das Zeug wird durch die Einzelmengen der unterschiedlichen Fraktionen, die in einem normalen Haushalt anfallen zum Geschäfts,-oder Gewerbeabfall. Als Beispiel: Kaum ein Privathaushalt entsorgt regelmäßig 2t Altpapier, Büroklammern, Farbbänder, etc. in der Mülltonne vor´m Haus.

    Das jetzt noch konsequenter in die einzelnen Fraktionen getrennt werden muss, damit die Abfälle noch besser verwertet werden ist auch klar.
    Alles was sich nicht trennen lässt und beseitigt werden müsste/wird, ist in der Regel andiehnungspflichtig zur Stadt, Kommune, etc.. Die in vielen Betrieben bekannte
    Pflichtmülltonne. (Bringt der Stadt von uns jedes Jahr 1750€ronen) Je mehr verwertet wird, desto weniger muss beseitigt werden.

    Wie es im Einzelnen geregelt ist findet man in der für sich zuständigen Abfallsatzung, deshalb vielleicht auch die unterschiedlichen Vorgehensweisen in verschiedenen Städten.

    Also bleibt nichts anderes als sich den Abfall als Stoffgemisch (Was muss ich trennen?) und die anfallenden Mengen für jeden Standort mal genau anzusehen und zu überlegen, nehm ich einen privaten Entsorger oder holt mir die Mengen und Fraktionen die anfallen, der öffentliche Entsorger noch ab. Das ist letztlich ja auch eine wirtschaftliche Überlegung. Bei den Privaten gibt es für Papier oder Kunststoffe z.Zt. noch Geld.

    Als letztes, sprich mit den Entsorgern. Die beraten aus meiner Sicht kompetent, da sie von den Änderungen der Gewerbeabfallverordnung gleichermaßen betroffen sind.