Beiträge von nj1964

ANZEIGE
ANZEIGE

    Moin zusammen,

    der heiße Sommer dieses Jahres (und der vielleicht weiteren Sommer der nächsten Jahre - wer weiß?) hat bei uns die Diskussion aufgebracht, ob wir unsere bisher vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen im Bereich "Klima" nicht vertiefen sollten.

    Meine Schwierigkeit dabei: Wir arbeiten im Freien (Gleisbau) - und die gesetzlichen Vorgaben bzw. Informationen sind entweder schwerpunktmäßig auf Arbeitsstätten in Räumen bezogen oder für Arbeiten im Freien eher sehr allgemein, sodass mir ein wenig die Ansatzpunkte fehlen.

    Vielleicht habe ich ja bisher an den falschen Stellen gesucht, daher wäre ich dankbar für weitere Anregungen / Hilfe in jeder Form. Vielleicht gibt es irgendwo ein Grundgerüst, das ich als Grundlage verwenden kann, und das ich nur nicht gefunden habe?

    Ideenlose Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    ich hab die LEK 1 zwar bei der BGBau gemacht, und das ist auch schon etwas länger her,
    aber ich habe etwa nur halb soviel Lernaufwand betrieben und damit ein - angeblich - gutes
    Ergebnis erzielt. Das genaue Ergebnis hat man uns nicht mitgeteilt.

    So wie sich Dein Beitrag liest, bist Du gut aufgestellt und ausreichend vorbereitet.

    Das wird schon.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    das wird schon.

    Noch zwei Ergänzungen.

    Wie mein Vorredner schon sagte: Fragen genau durchlesen. Vielleicht kommt Dir eine Frage vom Stick bekannt vor. Da steht dann z. B. "Welche Aussage ist richtig?"
    In der Prüfung könnte die Frage lauten. "Welche Aussagen sind falsch?". In beiden Fällen sind die Antwortmöglichkeiten identisch. Die Gefahr des zu schnellen Lesens im Stress kann zur falschen Beantwortung führen, obwohl man die Antwort kennt.

    Manchmal wird z. B. Frage 15 von Seite 1 durch z. B. Frage 26 auf Seite 2 beantwortet.

    Gruß aus dem Norden

    nj1964

    Moin,

    auch ich kenne die beiden DIN nicht, würde mich aber an das halten, was Dir Andrasta schon aufgezeigt hat.

    Es kommt auch darauf an, wie die Gründung des Gebäudes aussieht (Flachgründung mit Streifenfundamenten, Keller ja/nein, Tiefgründung mittels Pfählen), neben dem Du buddeln willst.

    Unterm Strich würde ich selbst bei einer Tiefgründung nicht ohne entsprechendem Abstand (s. Andrasta) Löcher oder Gräben ausheben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    an mich wurde ein Thema herangetragen, bei dem ich nicht sattelfest bin (um nicht zu sagen: unwissend).
    Dennoch möchte ich gerne weiterhelfen - und hoffe hier auf fundierte Tipps.

    Auf einer Baustelle sollen Kabelkanäle aus GFK montiert werden. Dazu müssen sie geschnitten, gebohrt und geschliffen werden, was zu Staubentwicklung führt.

    Meine Recherche ergab zwar die eine oder andere Information - die ich aber nicht so recht einordnen kann.

    Daher meine Bitte um Hilfe an die Experten.

    Danke im Voraus.

    nj 1964

    Hallo zusammen,

    vielleicht sollte ich erst mal darüber nachdenken, ob ich Euch bei einer Frage alle Fakten liefere, bevor ich das Thema lostrete. :43:

    AxelS stößt mich da wieder auf so eine Euch fehlende Info.

    Unsere Mitarbeiter fahren grundsätzlich nur mit Firmenwagen. Sowohl bei An- und Abreise vom/zum Einsatzort, als auch bei den Fahrten von/zum Hotel.

    Auf den Baustellen sind Aufenthaltscontainer vorhanden und mobile WC´s mit Waschgelegenheit.

    (Ich glaub, jetzt hab ich nichts mehr vergessen.)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo,

    und danke für Eure Antworten.

    Die von AxelS angesprochene Entfernung der Hotels von der Baustelle machen mir auch Sorgen.
    Andererseits: Die Mitarbeiter könnten sich auf der Baustelle umziehen, tun dies aber nicht, sondern kommen gleich in Arbeitskleidung vom Hotel auf die Baustelle.
    Dann wiederum passt die Auslegung von A_B besser.

    Es bleibt wohl Auslegungssache.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich hab mal wieder ein Problem. Diesmal mit den Ausnahmen für Waschräume auf Baustellen nach der ASR A4.1.

    Während in Pkt. 6 für feste Betriebsstätten alles klar geregelt ist, habe ich bei den Ausnahmen für
    Baustellen eine Frage.

    Wie ist folgende Festlegung der ASR zu verstehen:

    8.3 Waschräume

    (1) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als 10 Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen beschäftigt, sind Waschräume bereit zu stellen.
    Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigten von der Baustelle täglich in Betriebsgebäude mit Sanitärräumen oder in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte
    zurückkehren.

    Bedeutet das, dass ich auf der Baustelle keine Waschräume vorhalten muss, wenn meine Mitarbeiter auf Montage nach Feierabend wieder in ihre Hotelunterkunft zurückkehren?
    Reicht dann auf der Baustelle eine ausreichende Zahl von Waschmöglichkeiten für die Hände aus, weil die Hotelzimmer "in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte" sind?
    Bin ich völlig auf dem Holzweg?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Adam,

    und herzlich willkommen.

    Wenn ich das aus den Zeilen richtig herauslese, verstößt "Dein" Unternehmen schon seit längerem gegen die DGUV V 2, sollte wirklich für >10.000 Mitarbeiter nur eine einzige SiFa vorgesehen sein.

    Wie de Uil schon festgestellt hat: Einer allein schafft das nicht.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    vielleicht sind wir selbst ein wenig daran Schuld. Wir bieten den Mitarbeitern ein gewisses Standardsortiment an Schuhen an aus dem sie auswählen können.
    Manche Mitarbeiter sind auf "ihre" Schuhe, die sie das Jahr über tragen, so fixiert, dass Alternativen für einen Winter nicht in Betracht gezogen werden.
    Im Gleisbau ist in den Wintermonaten generell wenig Arbeit, sodass mancher Mitarbeiter in einem "normalen" Jahr auch ohne Winterschuhe auskommen kann.
    Der Jahresbeginn war bei uns diesmal etwas anders. Gerade in der größten Kälte musste gearbeitet werden - und dabei traten dann die Probleme auf.

    Wir haben nichts davon, wenn unsere Mitarbeiter in Eiseskälte krank werden, daher die Suche nach einer schnellen Abhilfe.

    Ansonsten sollte man als Mitarbeiter schon wissen, dass es im Winter nicht nur kalt, sondern auch mal saukalt werden kann und entsprechend handeln.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    und Danke für Eure Antworten.

    Das Thema Baumusterprüfung hat mir auch im Kopf rumgespukt.

    Allerdings war ich unsicher, denn es geht weder um Einlagen aus orthopädischen Gründen, noch um Isolier- oder Leitfähigkeit, die ich in diesem Zusammenhang mit Chemie, Strom etc. verbunden hätte.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    hat jemand von Euch Erfahrung mit akkubetriebenen Heizsohlen in Sicherheitsschuhen?

    Irgendwie hat dieser Gedanke bei Eiseskälte im Gleisbau ja seinen Reiz.

    Ich habe nur die Befürchtung etwas zu übersehen, weil wir/ich damit keine Erfahrung haben - und Werbung verspricht viel.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Danke Euch.

    Insgesamt habt Ihr unseren Kenntnisstand bestätigt - und wir haben keine Neuerung übersehen.

    Da ich bei der Begehung selbst nicht dabei war, kann ich über die Beweggründe des Auditors nur spekulieren - da konnte mir auch die betroffene Baustelle nicht weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964