Nachtrag:
Wenn das Hotel Autos abschleppen lässt, geht die Rechnung an das Hotel; es gäbe keine rechtliche Grundlage, die Abschleppkosten von den betroffenen Gästen einzuklagen;die Gäste würden sich also ein Ei darauf pellen und sich lediglich ein bisserl über den Aufwand ärgern, das Auto abzuholen.
Einspruch euer Ehren....
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…7&pos=6&Blank=1
Es gibt ein Urteil das besagt, dass die Kosten für das Ableppen vom Privatgrundstück dem Falschparker auferlegt werden. Ich hab nen Kunden, der hat einen Abschleppdienst und einen Vertrag mit einigen Unternehmen rundrum.
Wenn ein Falschparker "gesichtet" wird, kommt er, und holt das Fahrzeug ab, und stellt es auf seinen Hof.
Dort verbleibt es bis der "Kunde" kommt und es auslöst. Geld gegen Auto.
Das Auto steht auf dem Betriebsgelände und dort läuft ein Dobermann rum. Frei. Und das ist mit der netteste (ECHT JETZT, keine Ironie) Hund den ich kenne. Aber es ist halt ein eindrucksvoller Dobermann.
Ich kenn die Dikussion von unserem (Firmen) Parkplatz. Vor allem wenn sich wieder Besucher der Innenstadt auf unsere Parkplätze stellen und uns nicht "besuchen". Ich hab auch schon abschleppen lassen oder hab auch schon Autos übers Wochenende eingeschlossen.
Am Parkplatz ist DEUTLICH gekennzeichnet (Tor, Schild: Privatparkplatz) dass nur Berechtigte parken dürfen. Am Freitag abend, lange nach Geschäftsschluss parken da immer wieder "Parkhaus Geld Sparer" (Parkhaus ist 50m weiter) bei uns.
Und wenn sie zurückkommen ist das Tor zu. Und abgeschlossen. Und keiner zu Hause. Dann steht das Auto halt bis am Montag morgen...
Ich weiß, das ist ganz dünnes Eis.... ist mir aber in dem Fall egal.
Mike.