Beiträge von Mike144

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    Nachtrag:
    Wenn das Hotel Autos abschleppen lässt, geht die Rechnung an das Hotel; es gäbe keine rechtliche Grundlage, die Abschleppkosten von den betroffenen Gästen einzuklagen;die Gäste würden sich also ein Ei darauf pellen und sich lediglich ein bisserl über den Aufwand ärgern, das Auto abzuholen.

    Einspruch euer Ehren....

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…7&pos=6&Blank=1

    Es gibt ein Urteil das besagt, dass die Kosten für das Ableppen vom Privatgrundstück dem Falschparker auferlegt werden. Ich hab nen Kunden, der hat einen Abschleppdienst und einen Vertrag mit einigen Unternehmen rundrum.
    Wenn ein Falschparker "gesichtet" wird, kommt er, und holt das Fahrzeug ab, und stellt es auf seinen Hof.
    Dort verbleibt es bis der "Kunde" kommt und es auslöst. Geld gegen Auto.
    Das Auto steht auf dem Betriebsgelände und dort läuft ein Dobermann rum. Frei. Und das ist mit der netteste (ECHT JETZT, keine Ironie) Hund den ich kenne. Aber es ist halt ein eindrucksvoller Dobermann.

    Ich kenn die Dikussion von unserem (Firmen) Parkplatz. Vor allem wenn sich wieder Besucher der Innenstadt auf unsere Parkplätze stellen und uns nicht "besuchen". Ich hab auch schon abschleppen lassen oder hab auch schon Autos übers Wochenende eingeschlossen.
    Am Parkplatz ist DEUTLICH gekennzeichnet (Tor, Schild: Privatparkplatz) dass nur Berechtigte parken dürfen. Am Freitag abend, lange nach Geschäftsschluss parken da immer wieder "Parkhaus Geld Sparer" (Parkhaus ist 50m weiter) bei uns.
    Und wenn sie zurückkommen ist das Tor zu. Und abgeschlossen. Und keiner zu Hause. Dann steht das Auto halt bis am Montag morgen...

    Ich weiß, das ist ganz dünnes Eis.... ist mir aber in dem Fall egal.

    Mike.

    Und nochmal ich.

    Ich weiß; ich wiederhole mich. Gehört wohl irgendwie zum Berufsbild...

    Ich stelle meinen Kunden immer wieder gerne die Merkblätter zur MAschinensicherheit der BG RCI zur Verfügung.
    Das sind Checklisten, wie man mit Maschinen umgeht, von der Beschaffung, Ausstattung, Sicherheitsabstände, Konzepte, über Prüfintervalle bis hin zur elektrischen Ausstattung. Damit kann man auch ganz gut Alt-Maschinen beurteilen. Die BG und das GAA sind immer ganz angetan, wenn sie die Checklisten sehen.

    Die sind EIGENTLICH kostenpflichtig. Wenn man aber weiß wonach man suchen muss findet man sie trotzdem.

    http://downloadcenter.bgrci.de/shop/bgi/treihe

    Mike - Der T-Reihenverfechter....


    Sollte die Diskussion mit dem Hersteller nicht möglich oder nicht erfolgreich sein, einfach mal in dem Fließbild der BAUA zur Änderung an Maschinen prüfen, welche Änderungen ihr durchführen könnt, ohne in den Bereich der "wesentlichen Änderung" zu gelangen. Damit behält die CE-Konformität ihre Gültigkeit. Das ganze natürich sauber dokumentieren (Änderungsnachweis, Gefährdungsbeurteilung).

    Das "Fließbild" zur Beurteilung einer wesentlichen Änderung findest du SEHR gut erklärt und dargestellt im Merkblatt T008-0 der BG RCI. Und besorg dir die neuste Ausgabe. Die hat den Bezug auf die "neue" BetrSichV.

    Moin!

    Ich würde mich da an deiner Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und deinem Unternehmen Vorschläge machen was du wie abbauen würdest. Ganz dünnes Eis.
    Das ist es jetzt schon! Du akzeptierst dass Sicherheitseinrichtungsen deaktiviert sind. Meiner Meinung nach bist du, wenn was passiert hier schon im Straftatbestand. Das Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen ist halt nun mal verboten.
    Die Maschine hatte mal ne CE (MUSS sie ja haben) und ihr verändert wesentliche Bauteile und senkt das Sicherheitsniveau.

    Ich würde an deiner Stelle mir ein Fachunternehmen ranziehen. Maschinenbauer, Konstrukteure etc.

    Falls du dich mal ins Thema MAschinensicherheit und Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtugnen einarbeiten willst...

    Das Thema "effektiv" zählt nicht und wird spätestens bei einem Arbeitsunfall zum Bummerang und holt die Beteiligten wieder ein.

    Merkblatt T008 / DGUV 213-054 der BG RCI.


    Mike.

    PS: Lies mal das hier. Manipulation Sicherheitseinrichtung an Glaskantenmaschine, ausführliches Urteil

    Hi zusammen.

    Es gibt mal wieder nichts was es nicht gibt. Ich hatte gerade mit einer Aufsichtsperson der BGHM eine Begehung in einem Betrieb den ich betreue. Es ging um die Sicherheitsbeauftragten und deren Ausbildung.
    Die Aufsichtsperson gibt an, dass die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten sehr wohl auch die FASI machen kann. Als ausgebildete Person sei das von ihr vertretbar und durch die BG auf so toleriert.

    Ich hab dann auch noch die BG angerufen und mir das nochmal bestätigen lassen. Die sieht es tatsächlich so.

    Jetzt war ich immer der Meinung, und denke auch dass es in der DGUVV1 drinsteht, dass die Sibe auf nen Kurs der BG geschickt werden sollen und dann regelmäßig dort ausgebildet werden müssen. Zumindest wurde mir das in meiner FASI Ausbildung und auch bei dem tödlichen Arbeitsunfall letztes Frühjahr so erklärt und war für mich unumstößlich.
    Aussage der BG: Ich soll in die GB schauen und dann beurteilen wie ich die ausbilden will.... Da steh ich nun...

    NEIN! Ich hab jetzt nicht sofort die Dollars in den Augen und will Horden von Sibe ausbilden. Das muss ich mir jetzt echt nicht ans Bein binden.
    Macht das einer von euch? Kennt das einer von euch?

    Ich sähe das arg kritisch...
    Ich zitier mal aus der DGUV V1
    § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
    (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

    Für mich ganz klar; Unfallversicherungsträger ist nicht die FASI.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

    Warum arbeiten dann immer wieder Handwerker mit offensichtlich defekten Leitern?

    Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, nichts mehr dazu zu schreiben; dazu wurde schon zu viel geschrieben.... ABER:

    Betreff Handwerker und Baustelle:
    Das "Problem" hierbei ist nicht dass die Handwerker die Defekte nicht sehen; das Problem ist dabei, dass es auf der Baustelle (gerade Kleingewerke) schnell und €sparend zugehen muss. Da wird dann mal schnell eine Leiter genommen, weil sie gerade da steht. Egal wie die aussieht.

    Betreff Beauftragung:
    ICH bin der Meinung, dass wenn du einen VERNÜNFTIGEN Meister, Chef, Vorarbeiter, Aufsichtführenden etc. hast, der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert ist, und weiß was seine Pflichten sind, dass man das Ganze recht einfach handhaben kann. Und da gehört auch, MEINER Meinung nach, das Prüfen, In-Augenschein-nehmen, Kontrollieren und das Aussortieren von defekten Arbeitsmitteln dazu.
    Und wenn ein eingewiesener, halbwegs vernünftigter Industrie-, Sanitär-, Kfz-Meister etc. also irgendjemand der im tagtäglichen Leben mit Maschinen, Anlagen, Mechanik und Elektrik in irgendeiner gearteten Form umgeht auch noch die Leitern prüfen soll, dann würde ich gerne denjenigen sehen, der ihm absprechen will, anhand einer Checkliste (Leiternprotokoll) einmal im Jahr die Leitern durchprüft. Ausserdem beauftragt doch keine Aufsichtsperson jemanden den er nicht dafür geeignet hält mit der Prüfung von Arbeitsmitteln.

    Mal einen Schritt weitergedacht.
    Da bestell ich mir also einen Leiternprüfer, extern. Der kommt zum 01.04.17. Alle Leitern ok. Am nächsten Tag ist eine Leiter kaputt (der Azubi ist mit dem Hubwagen über die Holme gefahren; abgeknickt), der Meister, sieht das und denkt sich: "Naja.. Mein technischer Sachverstand sagt mir zwar, dass damit keiner mehr arbeiten darf, ABER die Fachkunde hab ich ja nicht, und gestern waren die noch gut...."
    Wo ist jetzt der Unterschied zwischen dem Erkennen eines offentlichen Defektes und einer Prüfung an einer LEITER?!?!?
    Bei Maschinen, keine Frage. Da muss jemand mit entsprechender Erfahrung und beauftragung ran. Aber bei einer Leiter?

    Meine persönliche Meinung: Kommt es zum Fall dass Leitern geprüft werden müssen, suche ich in meinem Personalbestand nach einem dem ich die Prüfung zutraue (Ausbildung, Erfahrung, technische Befähigung, persönliche Erfahrung, VERTRAUEN dass er/sie die Aufgabe gewissenhaft durchführt) , führe ein kurzes Gespräch, weise ihn in das Prüfprotokoll ein und er bekommt eine schriftliche Beauftragung vom Chef.

    Schöne Auflistung ( habe ich mal mal notiert, Bierchen dafür ), mir fehlen dabei folgende die Punkte


    Ja. Hab ich gut gemacht gell.... Naja... Ehrlich gesagt, hab ich sie auch nur gekopiert und geklaut.

    Such mal per eine Suchmaschine deines Vertrauens "Leitern-Kontrollblatt Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie".

    Wahlweise kannst du auch auf den Link klicken... http://downloadcenter.bgrci.de/shop/?query=Leiter&field=stichwort


    Mike



    Diese Frage wurde schon x-mal behandelt. Einfach mal die Suche nutzen.

    Aber trotzdem kurz dazu. Von einer FASI erwartet man, dass sie Sicherheitsabstände, Maschinen, Arbeitsmittel; alles was in irgendeiner Form defekt ist, erkennt und entsprechende Vorschläge macht. Und sei es ein verdeckter Schalter in einer Maschine. Eine FASI hat auch Erfahrung im Umgang und dem Aufbau von Maschinen (sei es durch Ausbildung, Weiterbildung, Erfahrung etc.), sonst wäre er/sie keine FASI.

    Und dann soll eine FASI nicht in der Lage sein sich ein Leiternprüfbuch, eine Excel Liste und eine Rolle Kleberchen zu schnappen und die Leitern zu kontrollieren?
    Eine Fasi muss ja schließlich auch bei einer Begehung auf solche "Kleinigkeiten" achten.
    Hierzu zählt doch die Inaugenscheinnahme von

    1. Holme
    Verformung
    Beschädigung (z.B. Risse)
    Scharfe Kanten, Splitter, Grat
    Abnutzung
    Schutzbehandlung (bei Holz)
    2. Sprossen/Stufen/Plattform
    Verformung
    Beschädigung
    Scharfe Kanten, Splitter, Grat
    Verbindung zum Holm (z.B. Bördelung,
    Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)
    Abnutzung (z.B. Trittfläche, Plattformauflage)
    3. Spreizsicherung
    Vollständigkeit/Befestigung
    Funktionsfähigkeit
    Beschädigung
    4. Beschlagteile
    Beschädigung/Korrosion
    Vollständigkeit/Befestigung
    Funktionsfähigkeit
    Abnutzung
    5. Leiterfüße/Rollen
    Vollständigkeit/Befestigung
    Abnutzung/Beschädigung
    Funktionsfähigkeit
    6. Zubehör (z.B. Holmverlängerung,
    Fußverbreiterung, Wandabstützung)
    Vollständigkeit/Befestigung
    7. Kennzeichnung
    Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm)

    Und wenn du das alles machst, machst du automatisch eine Leiternprüfung. Und dass du das gemacht hast, kennzeichnest du mit nem Kleber, oder sperrst die Leiter, oder lässt die Leiter von dem Abteilungsverantwortlichen/Unternehmer sperren.

    By the way; und das ist auch NUR meine Persönliche Meinung.
    Es gibt ganz klar "Kurse" und "Lehrgänge" die sind reine Geldmacherei. Und dazu gehört auch der Kurs "Leiternprüfung".

    Mike

    Keine Frage. Dumme und tragische Sache.

    Und jetzt komm ich und denke zu wissen was da jetzt abläuft. Ich hab das ganze ja schon erlebt. Nur halt mit tödlichem Ausgang.

    Die wollen jetzt garantiert die Gefährdungsbeurteilung und die Sichtfeldanalyse nach ISO 5006 des Baggers sehen. Und die Sichtfeldanalyse wird ergeben, dass ein Objekt von 1,5m (bald 1m) Höhe im Abstand zum Fahrzeug von 1 Meter nicht klar erkennbar war, und man technische Maßnahmen hätte treffen müssen.
    (siehe hierzu den Radladerunfall, den ich hier schon beschrieben habe).
    Und gem. der Gelben Mappe hat ein Bauarbeiter auch nur was im Gefahrenbereich zu suchen, wenn er sich vorher mit dem Baggerfahrer abstimmt....

    Ich weiß mittlerweile was sich auf Baustellen abspielt; ich hatte . Und deswegen hab ich mir geschworen, ich mache NIE WIEDER Arbeitsschutz bei Bauunternehmen.

    Da stand wohl wieder einer vor dem Bagger.... Tragisch.

    http://www.badische-zeitung.de/bauarbeiter-von-bagger-ueberrollt


    Bauarbeiter von Bagger überrollt
    Im Kanadaring in Lahr hat sich ein schwerer Arbeitsunfall ereignet. Nach ersten Erkenntnissen ist eine Person von einem Kettenfahrzeug überrollt worden. Ein Rettungshubschrauber ist vor Ort.


    Ein Baggerführer hatte am frühen Dienstagnachmittag einen Mitarbeiter beim Vorwärtsfahren übersehen. Mit den Ketten des schweren Baugerätes überrollte er ihn im Bereich von Becken und Beinen, berichtet die Polizei. Die Beamten sagten der BZ vor Ort, es handele sich um schwerste Verletzungen. Zum Alter der Beteiligten ist noch nichts bekannt.

    Rettungskräfte waren vor Ort und stabilisierten das Unfallopfer so weit
    es ging. Um 15.20 Uhr wurde der Schwerverletzte mit einem
    Rettungshubschrauber der DRF Luftrettung ins Universitätsklinikum nach
    Freiburg geflogen.


    Der Unfall löste große Bestürzung und Anteilnahme bei den Anwohnern und
    den Bewohnern der angrenzenden Straßenzüge aus. Es gab allerdings auch
    zahlreiche Schaulustige, die die Szenerie teils vom Boden, teils von den
    Balkonen der umgebenden Waben-Hochhäuser verfolgten.


    Badische Zeitung Di, 13. Juni 2017 15:29 Uhr

    Das ist eine meiner "Lieblingspassagen" der TRGS 510.
    Meine Kollegen grinsen immer schon, wenn ich beiläufig frage "Wie viel von dem Material geht hier denn so über die Schicht durch?"
    Dann schauen sie sich alle hektisch um, und suchen die großen 200l Fässer von denen am Tag ca. 10 ml verarbeitet werden. ;)

    Das härteste was ich zu dem Thema mal gefunden hab, waren 12 IBC mit Isocyanat und Polyol, nebeneinander gelagert, aufgeschichtet auf drei Ebenen, direkt in der Produktion. Das wollten sie mir als "Tagesübliche Menge" verkaufen. ;)
    Dass die IBC eine Maximale Belastung, was man oben drauf stellen darf war denen auch neu....

    :D

    Und um auf deine Frage nach der Anzahl zurückzukommen....

    Schau dir mal Punkt 4 der TRGS 510 an.
    4 Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
    Die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden.


    Wenn er dir GLAUBHAFT versichern kann, dass 20 Flaschen die Tagesübliche Menge sind; naja... dann ist das wohl so. Wenn du begründete Zweifel hast, runter damit.

    Der pessimistische Mike, der nicht glaubt, dass Dachdecker 20 Flaschen pro Schicht verarbeiten...


    PS:
    Achso... und nochwas.
    Gasflaschen sind vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen; steht in jedem Sicherheitsdatenblatt für Gase unter Druck. Bin mal gespannt, wie er das aufm Dach macht.

    Schau mal, was die "Gelbe Mappe" dazu sagt.....

    http://www.bgbau-medien.de/site/inh_baus_a.htm

    Bausteine ab A 40.

    Falls du Argumentationshilfe brauchst....
    http://www.badische-zeitung.de/gutleutmatten-…rand-ausgeloest

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    Mike

    Mon Leute.

    Gestern kam wieder so ein Anruf, den keiner will. Tödlicher Unfall auf dem Weg von der Nachtschicht nach Hause.

    Unfallmeldungen sind raus; MA war im Rahmen seiner Schichtzeit, keine Übertretungen, alles im Grünen Bereich soweit. Polizei ermittelt.


    Hat jemand Erfahrungen damit, was da noch alles kommen kann und auf was man sich von betrieblicher Seite vorbereiten könnte/sollte?

    Mike