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Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Fahrlässige Tötung aufgrund der Missachtung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften: Tauglicher Täter innerhalb einer Kapitalgesellschaft
Tauglicher Täter einer fahrlässigen Tötung aufgrund der Missachtung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften kann nicht nur das vertretungsbefugte Organ einer Kapitalgesellschaft, sondern auch derjenige sein, der maßgebliche Entscheidungen bei den Betriebsabläufen trifft und durchsetzt.
LG Osnabrück 10. Große Strafkammer, Urteil vom 20.09.2013, 10 KLs 16/13, § 9 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 17 Abs 2 OWiG, § 130 OWiG, § 222 StGB
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Thomas