Manipulation Sicherheitseinrichtung an Glaskantenmaschine, ausführliches Urteil

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    Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
    Fahrlässige Tötung aufgrund der Missachtung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften: Tauglicher Täter innerhalb einer Kapitalgesellschaft

    Tauglicher Täter einer fahrlässigen Tötung aufgrund der Missachtung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften kann nicht nur das vertretungsbefugte Organ einer Kapitalgesellschaft, sondern auch derjenige sein, der maßgebliche Entscheidungen bei den Betriebsabläufen trifft und durchsetzt.

    LG Osnabrück 10. Große Strafkammer, Urteil vom 20.09.2013, 10 KLs 16/13, § 9 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 17 Abs 2 OWiG, § 130 OWiG, § 222 StGB

    Beste Grüße und viel Spaß/Geduld beim lesen :thumbup:
    Thomas

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  • Hallo Thomas,

    ein sehr langes Urteil. Die Sache war vor einiger Zeit ausführlich in der Presse und auch, so glaube ich, hier im board vertreten.

    Es ist ein Urteil das für jeden von uns ausgedruckt werden sollte. Ich denke jede SiFa, die in Industriebetrieben unterwegs ist, hat so ein "schwarzes Schaf", einen Unverbesserlichen als Kunden und der sollte eine Kopie des Urteils bekommen. Zum Nachdenken.

    Das hilft dem Azubi nicht mehr weiter, aber vielleicht vielen anderen Arbeitnehmern, die in einer hilflosen Abhängigkeit stecken.

    Und nur so am Rande: In D sind die Strafen einfach ein Witz. Das ist jetzt meine pers. Meinung. Wie viel wird über Jahre mit einer Manipulation verdient?

    Schöne Feiertage.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)