Beiträge von QMSifa

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    Hi,

    ich möchte mich chrimu anschließen.
    Bitte beachte, dass Ketten usw. der Maschinenrichtlinie (9.ProdSV) unterliegen.
    Ein "dranrumfummeln" könnte die Konformität aushebeln.
    Vielleicht können die Hersteller etwas dazu sagen.

    Bin gespannt auf neue Info's.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Waldmann

    Zum Thema Versicherungen gebe ich meine Erfahrungen gern weiter...gern auch per PN, damit die Panzer beim Versicherungsmenschen auf dem Hof bleiben:-)
    Eins vorweg...billig ist da leider nichts zu machen, da die Sifa-Tätigkeit bei den Versicherern wohl zurecht als "gutachterliche Tätigkeit" zählt.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Die Frage ist doch jetzt, in wieweit ein Steuermensch exakte Aussage zum Gewerbe machen kann.

    Das ist genau die richtige Frage! Gute steuerliche Beratung fängt damit an, dass die Tätigkeiten, welche gewerblich ausgeführt werden sollen, abgefragt werden, damit sich der Steuermensch ein Bild machen kann. Besser noch, er vertritt bereits Sifas oder andere beratende Ingenieure.
    Meine persönliche Erfahrung ist, dass man lieber die "großen" Steuerbüros anfragt aber das kann in anderen Landesteilen wieder anders sein.

    ...und noch ein Tipp an alle die sich als Sifa selbstständig machen wollen.
    Vergesst bitte nicht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Sifa abzuschließen. Damit schläft es sich besser und im Ernstfall wird man möglicherweise nicht "arm".

    Viele Grüße
    QMSifa

    @ All

    Es ist doch interessant, mit welcher Brisanz und Beharrlichkeit dieses Thema immer wieder im Forum diskutiert wird.
    Jeder der den Schritt in die Selbstständigkeit anstrebt kann ich empfehlen, sich einen guten Steuerberater/ -in zu suchen.
    In teilweiser Übereinstimmung mit den Beiträgen von oben sagt meine Steuerberaterin: "Es kommt nicht darauf an welche Ausbildung jemand hat, sondern welche "gewerblichen" Tätigkeiten/Handlungen er ausführt". Beispiel: Ein Arzt ist bei der Ausübung der Heilkunde unbestritten freiberuflich tätig. Würde er aber auf die Idee kommen eine Hausmeisterfirma zu eröffnen wäre das, aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten, gewerbepflichtig. Sicher hinkt dieser Vergleich ein wenig, verdeutlicht aber den (Nicht)Zusammenhang der Tätigkeiten mit der Ausbildung.
    Wichtig ist, dass man für sich selbst definiert, welche Art von Leistungen/Tätigkeiten man im eigenen Unternehmen anbieten möchte. Eine reine Sifa-Tätigkeit nach ASiG wird erfahrungsgemäß als Freiberuflichkeit durchgehen. Wenn man den Kunden jedoch auch anderweitig beraten möchte (Umwelt, QM etc.) ist eine Lösung mit Gewerbeschein zu empfehlen. Das beugt späteren Streitereien mit dem Finanzamt vor. Übrigens: Auch in einem Gewerbeunternehmen können freiberufliche (gewerbesteuerfreie) Tätigkeiten durchgeführt werden! Das Eine schließt das Andere nicht aus. Beispiel: Sifa Tätigkeit = freiberuflich + QM-Beratung = gewerbepflichtig in einem Unternehmen.
    Ich empfehle, wie bereits oben angemerkt: Sucht Euch einen guten Steuerberater der weiss was eine Sifa ist und Euch rechtssicher berät!

    Viele Grüße
    QMSifa

    Ihr habt einen Winkelschleifer gekauft, der nachweislich nicht der Maschinenrichtlinie und der entsprechenden harmonisierten Norm entspricht aber der Hersteller hat dies mit seiner Konformitätserklärung versichert? Hat der Hersteller damit nicht zu unrecht eine Konformitätserklärung abgegeben? Ist dies dann nicht ein Fall für die Aufsichtsbehörden?


    Hallo an Alle,

    immer langsam und :12: bleiben o.g. muss nicht unbedingt zutreffen.
    Möglicherweise wurde die CE-Konformität des Winkelschleifers nicht nach Maschinenrichtlinie (9. ProdSV /2006/42/EG), sondern nach Niederspannungsrichtlinie (1.ProdSV /Richtlinie 2006/95/EG) erklärt! Bitte in die Begleitunterlagen der "Maschine" schauen. Die Niederspannungsrichtlinie bietet dem Hersteller die Möglichkeit, völlig "legal" eine Maschine ohne Wiederanlaufschutz mit CE Kennzeichnung zu produzieren.
    Einem Einsatz im Gewerbe steht allerdings der Anhang 1 der BetrSichV entgegen, der generell einen Wiederanlaufschutz fordert. Das Problem bleibt für Unternehmen leider gleich, nur der Hersteller hat bessere Karten.
    Manchmal sind die Dinge komplizierter als sie scheinen.

    Viele Grüße und viel Erfolg beim lösen des Problems.
    QMSifa

    ASM10

    Hurra es lebe die Mitarbeiterorientierung.
    Klar könnte es so einfach sein...isses aber nicht. Dieses Vorgehen würde in der Pflege die vor allem jungen weiblichen Mitarbeiter zum abwandern bringen. Resultat: Eine noch viel bessere Alterspyramide und der Zwang, >>Achtung Ironie<< von den hunderten Bewerbern welche einstellen zu müssen.

    Allzu einfach sollten wir Sifas uns das auch nicht machen es sei denn, wir wollen die betreuten Betriebe zerstören.

    Viele Grüße
    QMSifa

    @all

    Vielen Dank für die interessanten Beiträge.
    Jetzt möchte ich meinen Senf auch noch hinzugeben.

    @Claud: ich schließe mich den Vorrednern an und sehe bei einem Heizungsbauer keine Gefährdung im Hinblick auf ein Piercing im Gesicht...entscheidend ist die GBU und wie der Arbeitgeber sein Weisungsrecht wahrnimmt.

    @all zum Thema Piercing etc. im Gesundheitswesen: Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat zu diesem "endlosen" Thema eine Empfehlung herausgegeben, die man durchaus als Stand der Technik bezeichnen kann...siehe hier http://www.krankenhaushygiene.de/informationen/…en-der-dgkh/279

    Da ich selbst viel in der Pflege unterwegs bin hoffe ich, dass das "fundamentalistische" Getue zum Thema "Piercing im Gesicht" bald ein Ende findet. Ich kann die Schwestern und Pfleger mit den vielen, mit Pflastern überklebten Piercings nicht mehr sehen. Wenn das Piercing riesengroß (mit Eingriffsmöglichkeit) ist etc. kein Thema aber kleine Stecker und Ringe? Ich glaube, dass hier oftmals die Vorurteile der Vorgesetzten der Grund für die Verbote sind und nicht der Arbeitsschutz oder die Hygiene.
    Auf der einen Seite werden Piercings mit Pflaster überklebt (hat bestimmt eine abschreckende Wirkung) :schw: und auf der anderen Seite dürfen im gleichen Unternehmen Eheringe getragen werden. So ein Unfug. Sorry das musste mal raus.

    Ich bin dafür, das Thema in eine vernünftigen GBU und im Sinne aller Beteiligten zu regeln.

    So...jetzt dürft Ihr Steine werfen :lol:
    Viele Grüße
    QMSifa

    ...ich glaube ich gehöre zu den . Ich als Kita"Freak" hätte eigentlich gleich drauf kommen müssen *schäm*...natürlich habe ich dazu etwas in meiner "Sammlung".
    Schau mal in die GUV-SI 8044 "Sportstätten und Sportgeräte". Dort steht auf der Seite 13 etwas zu Ballspieltoren und was dort sein bzw. nicht sein darf. Also ran und die Tore ansehen :)

    Leider kann ich die Vorschrift nicht hochladen...geht irgendwie nicht.
    Sollte aber über Google kein Problem sein.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Hallo Flügelschraube,
    vielleicht bewegen sich die "Kollegen" im Bereich der urbanen Arbeitsschutzlegenden :53: Ich glaube nicht, dass es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, davon hätte die "Gemeinde" doch bestimmt schon gehört. Vielleicht sind ja die Tore "nur" für den Handball (Verbandsvorschriften) nicht mehr zulässig...so größentechnisch?????
    Möglicherweise wäre eine Nachfrage bei der Unfallkasse noch ein Weg. Die Unfallkasse ist doch für die Schülerversicherung bei Sportunfällen etc. zuständig.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Hallo Flügelschraube,
    kannst Du einen Hersteller dieser Tore anrufen (auf den Gedanken bist Du bestimmt auch schon selbst gekommen)?
    Vielleicht wissen die etwas dazu? Ich bin neugierig ob da etwas dran ist.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Welche SiFa? ?(
    Es handelt sich in erster Linie um ehrenamtliche Mitarbeiter einer Hilfsorganisation - eine sicherheitstechnische Betreuung ist da von Gesetzes Seite nicht vorgesehen - und freiwillig wird kein müder Euro investiert.

    :45: Das sieht die Unfallkasse des Bundes, z.B. bei Ehrenamtlichen MA eines DRK Kreisverbandes aber schon ein wenig anders. Natürlich muss man sich diesem Thema vorsichtig und mit Fingespitzengefühl nähern. Meist ist es doch aber so, dass die ehrenamtlichen MA einer Organisation angegliedert sind, oder? Wieterhin gibt es Räumlichkeiten, die von einem Unternehmen, und wenn es nur der Landkreis ist, gemietet wurden...Dort gehen machmal auch hauptamtliche MA ein und aus...und schon ist es wieder Betreuungspflichtig.

    Ich weiss, der Vergleich hinkt ein wenig aber ich finde, dass die Ehrenamtler den gleichen Anspruch auch Arbeitsschutz habe wie die Hauptamtler. Schließlich haben wir doch gerade im ehrenamtlichen Bereich mit Personal-/ Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Dann sollte man doch schon aus dem Eigeninteresse heraus für sichere Bedingungen sorgen.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Für die Bereiche, in denen die "Betreuten/Sportler" auch gesetzlich unfallversichert sind (Kita, Schulen, Heime etc.), gilt die GUV-SI 8044 "Sportstätten und Sportgeräte".
    Ich meine in Bezug auf Fitnessstudios auch schon bei Google/KommNet dazu etwas gelesen zu haben...habe ich aber leider nicht zur Hand. Am Besten nochmal selbst suchen.

    Beste Grüße
    QMSifa

    Hallo quacks,

    über die Versicherungen streiten sich die Geister mindestens genauso wie über die Freiberuflichkeit.
    Ich persönlich würde ohne meine Betriebshaftpflichtversicherung für Sifa's, nicht mit einem sicheren Gefühl zum Kunden fahren. Als Versicherer haben sich u.a. die AXA, HDI und Allianz bewährt, da musst Du Dich entsprechend beraten lassen. näheres auch gern per PN. In der Unternehmensberatung empfehle ich meinen Kunden immer, sich die Versicherung des externen Dienstleisters nachweisen zu lassen. Das bewahrt einen davor, dass z.B. der Spielplatzprüfer (Jahresinspektion) für diese explizite Art der Tätigkeit und evtl Folgen nicht versichert ist....Was leider sehr häufig der Fall ist.
    Ein Problem ist das sehr häufig für "nebenbei" freiberufliche Sifa's! Eine Versicherung kostet im Jahr zwischen 500 - 800 € und da muss man schon sehr viel "nebenbei" beraten um betriebswirtschaftlich in einen guten Gewinnzone zu landen. Klar kann man das von der Steuer absetzen aber die Ausgaben sind erst einmal da. Die Folge ist, dass einige Kollegen keine Versicherung haben. Damit können sie möglicherweise ihre Leistung zu einem Stundensatz anbieten, den ein "verantwortungsvoller" versicherter Kollege aufgrund der Zusatzkosten nicht halten kann. Somit wird "ab und zu" der Wettbewerb ziemlich verzerrt!
    Weiterhin kann ich empfehlen, das Du im Rahmen der Freiberuflichkeit/Gewerbe freiwillig Mitglied bei der VBG wirst. Wer Sicherheit verkauft sollte auch mit gutem Beispiel voran gehen. Der Jahresbeitrag ist bei der Mindestabsicherung im ertragbaren Bereich (ca. 150€) und Du bist z.B. auf den Fahrten zum Kunden abgesichert. Ein schöner Zusatzeffekt ist, dass Du für diesen Beitrag so viele kostenlose Schulungen der VBG besuchen kannt wie Du möchtest.
    Eine Gewissensfrage ist auch, ob man die eigene Rechtschutzversicherung auf das Gewerbe ausweitet.

    Die Entscheidung zu diesen Dingen ist natürlich jedem Unternehmer selbst überlassen. Ich persönlich ziehe aber die sichere Variante (mit Versicherung) vor.

    Ich hoffe ich konnte diese Thema ein wenig aufklaren und zum Nachdenken anregen.
    Beste Grüße
    QMSifa

    :47: Großartig!
    Wir versuchen das bei unseren Kunden im Rahmen des Fehlermanagements zu etablieren. Die Ergebnisse sind, je nach dem wie das System von der Führungskräften getragen wird sehr gut und helfen dabei, in Zukunft, gefährliche Situationen für die Mitarbeiter und kritische Ergeignisse mit Kunden zu minimieren.
    Die Anonymität ist aber wohl ein großes Plus des CIRS und ich bin auf die Datenlage nach ca. einem Jahr gespannt. Vielleicht kann man ja einen Verantwortlichen dazu bewegen hier im Forum etwas zum Thema beizusteuern.

    Beste Grüße
    QMSifa

    Hallo Kollegen und Kolleginnen,
    nun möchte ich meinen Senf auch noch dazu geben :D
    1. Ein Notebook und ähnliche mobile Geräte fallen erst einmal nicht in den Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung, somit ist der mobile Arbeitsplatz beim Kunden keine Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung.
    2. Für die Arbeit im eigenen Büro wird empfohlen, den Notebook per Dockingstation in Verbindung mit einem ausreichend großen Bildschirm und einer extra Tastatur zu betreiben. Im Firmenbüro den ganzen Tag mit dem Notebook zu arbeiten stellt die Vorgabe "mobil" in Abrede, somit fällt das "stationäre" Notebook unter die Bildschirmarbeitsverordnung!
    3. Zu den 2 Stunden....Die Bilschirmarbeitsverordnung unterscheidet zwischen Bildschirmarbeitern und Bildschirmarbeitsplätzen. Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein AP, der in den Geltungsbereich der Verordnung (§2) fällt und dieser muss formal erst einmal entsprechend der Verordnung eingerichtet sein...egal, ob da jemand 2 Stunden und 8 Stunden am Tag dran sitzt. Ein Bildschirmarbeiter ist jemand, der laut § 2 Abs.3 der Verordnung einen "nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit am Bildschirm verbringt". In diesen Fällen argumentieren die Ämter und BG'en mit den 2 Stunden. Alles über 2 Stunden ist der "nicht unwesentliche Teil" :S . Auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes hat dies aber keine Auswirkungen!

    So, das solls mit meinem soliden Halbwissen gewesen sein 8) . Für weiter Informationen ist die BGI 650 gut, ein Kontakt mit Hildegard Schmidt -hier im Board- aber noch besser.

    Liebe Grüße
    QMSifa

    Hallo Flügelschraube,

    vielen Dank nochmal für Deine Beiträge.
    So wie Du schreibst sieht auch mein Plan aus. Die GBU und BA soll als Unterweisungsgrundlage für das Personal dienen. Die wichtigsten Gefährdungsfaktoren sind auf jeden Fall Elektrizität, Gewicht, Lautstärke, Ladungssicherung beim Transdport und gefährliche Oberflächen.
    Ich werde die Ergebnisse auf jeden Fall hier posten damit der/die nächste nicht vor dem gleichen Problemen steht.
    Ist schon unglaublich, dass bei so vielen Sifas hier scheinbar noch niemand mit so etwas zu tun hatte.
    Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand :45:

    Viele Grüße
    QMSifa