Beiträge von Christin1975

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    Hallo,

    ist es erlaubt auf einem Gefahrstoffetikett leere Piktogramme zu drucken, so dass nur die rote Umrandung erscheint, natürlich vorausgesetzt, dass das Produkt nicht gekennzeichnet werden muss bzw. z.B. nur ein Piktogramm erforderlich ist und ein zweites ohne "Inhalt" erscheint?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Hallo,

    wenn unsere Außendienstler Gefahrgut im PKW transportieren, dann ist es recht schwierig die Gebinde (Hobbocks, Kanister etc.) zu sichern.
    Wie habt Ihr das gelöst? Mit Netzen, Boxen? Über entsprechende Fotos bzw. Links wäre ich Euch sehr dankbar.

    Vielen Dank.

    Viele Grüße.

    Hallo,

    muss man bei Nichtgefahrgütern auch den Füllungsgrad bei flüssigen Produkten beachten? Im ADR 4.1.1.4 gibt es ja so eine schöne Tabelle, in Abhängigkeit vom Siedepunkt. Wie sieht es aus, wenn man kein Gefahrgut hat? Muss man da auch den Füllungsgrad beachten oder nicht?

    Velen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Christin

    Ja es sind leere Gefahrgut- oder Gefahrstoffgebinde.
    Es gibt mit dem Lieferanten keinen Vertrag wo dies explizit festgelegt wurde.
    Wir hatten Anfang des Jahres einen Brief vom Lieferanten bekommen, dass er die Leergebinde jetzt immer auf Palette und eingeschrumpft haben möchte.
    Nur wenn formschlüssig geladen wird, ist das dann wirklich notwendig?

    Hallo,

    bei uns sollten 30 Fässer Leergebinde vom Lieferanten abgeholt werden.
    Der Lieferant weigert sich aber diese mitzunehmen, weil sie nicht auf Palette sind. Früher hat er sie immer lose mitgenommen und Klemmbretter benutzt. Zu den Seiten waren keine 5 cm Platz, also recht formschlüssig.
    Müssen diese Leergebinde trotzdem auf Palette? Der Lieferant will sie auf Palette und eingeschrumpft haben.
    Falls nicht, wie kann man dem Lieferanten gegenüber argumentieren, dass dies nicht zwingend notwendig ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Hallo Michael,

    das ist keine blöde Frage.
    Wir stellen selbst entzündliche Flüssigkeiten her und können anhand der Inhaltsstoffe abschätzen, ob der Flammpunkt < 23°C oder auch 23°C - 60°C ist.
    Wir bestimmen daher nicht jedes Produkt.
    Jetzt meinte aber jemand, das dürfe man nicht. Man müsse den schon messen.

    Hallo,

    wenn Stoffe nach altem Recht als gesundheitsschädlich gekennzeichnet sind, jedoch nach neuem Recht (CLP, GHS-Verordnung) als giftig gekennzeichnet sind, muss man dann trotzdem einen Sachkundenachweis/Giftschein haben? Muss die Verwendung dieser Stoffe bei der Behörde angemeldet werden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. Ladungssicherung.
    Meistens führen LKW's bereits Ware mit von anderen Firmen. Wir hatten jetzt den Fall, dass diese Ware nicht korrekt gegurtet wurde, sprich die Ladungssicherung nicht korrekt war.
    Wenn wir jetzt unsere Ware mit dazuladen, sind wir dann für die Ladungssicherung der anderen Ware mit verantwortlich?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Christin

    In der IATA unter 7.2.2.4 steht folgendes:

    "Falls in diesen Vorschriften nicht anders vorgesehen, kann nur ein Text zur Beschreibung der Gefahr in der unteren Hälfte (des) der Gefahrenkennzeichen zusätzlich zur Klassen- oder Unterklassen - Nummer oder Verträglichkeitsgruppe eingesetzt werden. Dieser Text sollte in Englisch sein, außer wenn vom Abgangsstaat anders verlangt. In solchen Fällen sollte eine englische Übersetzung hinzugefügt werden, wobei beiden Sprachen das gleiche Erscheinungsbild zeigen müssen."

    Hallo Stev80,

    ja du kannst diesen Stoff in begrenzter Menge je 4 kg verschicken. Die Grenze liegt bei 5 kg gemäß ADR 2013 Tabelle 3.2
    Hierfür kannst du das Kennzeichen gemäß 3.4.7 ADR verwenden.
    Die Verwendung von UN-geprüften Verpackungen ist für begrenzte Mengen nicht vorgeschrieben, jedoch muss sie stabil sein.
    Die Angabe UN 3077 wird bei der Versendung von begrenzten Mengen nicht zusätzlich aufgeklebt.
    Du musst aber den Beförderer vor der Beförderung über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren, alles in nachweisbarer Form.

    Viele Grüße
    Christin

    Hallo,

    im Moment wird viel darüber diskutiert, dass ab 2015 Formaldehyd (CAS 50-00-0) schon ab 0,1% ein CMR-Stoff sein soll. Im Moment sind es noch 1%.
    Ist Euch auch so etwas bekannt? Im Internet kann ich leider dazu nichts finden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Christin

    Hallo,

    UN 1219 ist gemäß ADR ISOPROPANOL (ISOPROPYLALKOHOL).
    Unser Softwarehersteller für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und den Beförderungspapieren gibt jedoch nur ISOPROPANOL an.
    Ist es erlaubt, nur eine Benennung zu übernehmen? Ich dachte, man muß alles was groß geschrieben ist exakt auch so übernehmen.
    Wie verhält es sich denn in diesem Fall bei einem Lufttransport? In der IATA sind beide Angaben getrennt aufgeführt. Für den Lufttransport darf man dann wohl nur eine Bezeichnung verwenden?
    Und noch eine Frage zur Klassifizierung:
    Wenn man ein Gemisch hat, welches nur einen Stoff enthält der namentlich in Tabelle 3.2 ADR aufgeführt ist, muss man doch das Gemisch der UN-Nummer dieses Stoffes zuordnen plus "LÖSUNG" oder "GEMISCH". Wenn jetzt z.B. das Isopropanol das einzige Gefahrgut in einem Gemisch wäre, das Gemisch aber eine Paste ist, kann man das Gemisch nicht der UN-Nummer von Isopropanol zuordnen, oder???

    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Viele Grüße

    Christin

    Hallo,

    es werden 10x1 Liter Plastikflaschen in einen Hobbock gegeben. Dies wäre für UN1263 LQ.
    Wenn man jedoch 4 solche Hobbocks mit jeweils 10x1 Liter Plastiflaschen befüllt und diese auf einer Palette einschrumpft, ist es dann immer noch LQ?

    Bei unserem Warenwirtschaftsprogramm, mit dem auch Lieferscheine erstellt werden, wird für den Transport von Gefahrgut und von LQ-Mengen auch eine Punkteberechnung durchgeführt. Diese LQ-Mengen dürften doch gar nicht bei der Punkteberechnung aufgeführt sein oder?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Christin