Hallo Thomas
Nein das sind keine MBT. Aber es gibt oder gab Sicherheitsschuhe in S3 dieser Firma.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Thomas
Nein das sind keine MBT. Aber es gibt oder gab Sicherheitsschuhe in S3 dieser Firma.
Hallo Moritz p
der gute Mann hat einen Kunden der ebenfals Messing mit Bleigehalt bearbeitet und bei diesem haben sich diese Seifen auf Maschinenteilen in den Bearbeitungszentren abgesetzt die nicht laufend umspült waren. Diese Ablagerungen hat man analysiert und einen erhöten Bleigehalt festgestellt. Ausserdem behinderten diese Bleiseifenablagerungen nach einiger Zeit die Funktion der Bearbeitungsautomaten. In den KSS-Behältern setzte sich diese Seife nach unten ab und baute sich auf bis es von den Pumpen angesaugt wurde und diese stehen blieben. Das Problem ist bei uns ähnlich, aber meine Sorge ist halt das die Mitarbeiter damit in Kontakt (beim einrichten der Automaten) kommen und Blei aufnehmen. Deshalb will ich unsere KSS auch auf Beigehalt testen.
Hallo @all
Ich hatte letztens Besuch von einem Vertreter eines Kühlschmiermittel-Herstellers, der mit der Frage kam ob wir Probleme mit "Bleiseifenbildung"(war seine Bezeichnung) in unserem wassermischbaren KSS haben. Er meinte, da wir größtenteils Messing mit einem Geringen Bleigehalt (ca. 2-3 %) verarbeiten, könnte das so sein. Und nach einer Besichtigung unserer Maschinen sagte er es wäre an dem. Habe von diesem Problem noch nichts gehört und auch bei verschiedenen BGs nichts gefunden. Deshalb meine Frage in diese große Runde der Profis ob jemand von euch so ein Problem kennt und dazu einige Infos oder Erfahrungen hat?
Hallo evering100
wie im Einladungsschreiben der BG geschrieben die beiden Themen nochmal anschauen und die zwei Tage gut aufpassen was in den Vorbereitungsstunden erzählt wird. Das kommt alles in der LEK dran. Aber wer das berücksichtigt schaft die geforderte Punktzahl spielend.
Zitat achtzehntausendeins
" Darf eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Gefährdungsbeurteilung den von ihr betroffenen Mitarbeitern vorenthalten werden? Hat ein Arbeitnehmer nicht nur das Recht, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes zu erhalten, sondern hat er nicht sogar die Pflicht, auch selbst basierend auf dieser Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsrisiken zu mindern?""
Ich habe dazu folgendes gefunden und meine Meinung ist eine gute Gefährdungsbeurteilung kann nur in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Mitarbeiter erstellt werden und Kann deshalb auch keine Geheimsache sein.
Das Arbeitsschutzgesetz gibt dem Arbeitgeber die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
und zur Dokumentation auf. Der Arbeitgeber kann und soll jedoch auch die betrieblichen
Führungskräfte, Mitarbeiter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt
sowie Sicherheitsbeauftragte einbeziehen. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung richtet
sich dabei nach der betrieblichen Struktur und den bestehenden Organisationsabläufen.
Die geforderte Dokumentation ist jedoch nicht nur als Nachweis gegenüber der zuständigen
Überwachungsbehörde zu betrachten. Sie ist vielmehr ein wertvolles Hilfsmittel für die betriebliche
Sicherheitsarbeit und kann als Grundlage für die Information der Mitarbeiter und
die Arbeit der Führungskräfte genutzt werden. Gleichzeitig dient sie der betrieblichen Transparenz
und Kommunikation.
*deut* âuf
Hallo a.r.ni
aber einige "spezial Spezialisten" :wacko: haben diese Dinge wahrscheinlich alles schon mal ausprobiert. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen wer sich solche Warnhinweise einfallen lässt.
*deut* auf *deut*
Hallo evering 100
wie schaut die Hausaufgabe denn jetzt aus bei der BGETEM? Vieleicht kann ich dir da ein wenig helfen.
Hallo Sascha
Ein paar mehr Informationen zu Deiner Kistenwaschanlage wären hilfreich. *deut*
auf *deut*
*deut* auf
Hallo Meister2010
hätte da nur einen Hinweis bezüglich deiner Stellung als Meister:
Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen sollen nicht Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten
bestellt werden, die betriebliche Vorgesetzte sind. Mitarbeiter, denen Unternehmerpflichten
(§ 9 OWiG) übertragen wurden, oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen
auf keinen Fall zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Steht so auch in dem Informationsblatt von AL MTSA
Hallo Chris
mein Wunsch wäre wenn möglich die Eidgenossen (Schweiz).