Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    Moin zusammen,

    ich verfolge dieses Thema seit zwei Tagen und bin erschüttert. Habe lange gezögert ob ich mich dazu äußern soll tue es aber jetzt doch.
    Als erstes habe ich gedacht, dass dieses Thema in den Bereich Witziges gehört. Die Fragen und Bemerkungen von Mister K sind für mein Empfinden ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kümmern darf/muß. Wir ärgern uns täglich mit uneinsichtigen Chefs, nörgelnden Mitarbeitern und Behördenvertretern rum und haben für uns die Entscheidung getroffen; da haben wir Bock drauf. Und jetzt tauchen da Fragen auf, in denen es nur um Geld geht oder wie man irgendwie von der Strasse wegkommt ohne ansatzweise einen Joghurtbecher von einer 5t-Presse unterscheiden zu können.
    Nicht falsch verstehen, jeder Mensch muß eine Arbeit haben um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Aber wenn ich höre :"Yo, dass mit dem Studium hat nicht so geklappt, dann mach ich eben Arbeitsschutz und wenn das nicht geht dann eben Tupperware-Vertreter", dann kann man nur hoffen, dass die Götter der allwissenden Personalchefs ein einsehen haben. Jetzt kann man mich wegen ungebühlichem geschreibe gerne für dies Forum sperren aber wenn ich das nicht losgeworden wäre, wäre ich geplatzt. :cursing:

    Er ist Berufsanfänger in diesem Bereich.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    im Threadverlauf wurde von Safety-Officer auf das TEAM Österreich verwiesen.
    Jetzt gibt es so was mit dem TEAM Bayern auch in Deutschland.

    Infos:
    http://www.teambayern.info/

    Interessant hierbei:

    "Nachdem Sie Mitglied im TEAM BAYERN geworden sind, erhalten Sie eine Einladung zu einer
    Einweisungsveranstaltung, auf der Sie etwas zum TEAM BAYERN, zum Katastrophenschutz
    und zu Sicherheitsaspekten im Einsatz hören. Diese Veranstaltung dauert etwa 4 Stunden
    und wird von Ihrem regionalen BRK durchgeführt. Weitere Ausbildungen erhalten Sie
    allerdings nicht."

    Quelle: HP Team Bayern

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    eine Veröffentlichung der gesamten BSO im hauseigenen Intranet so wie eine jährliche Unterweisung der BSH reicht also nicht? Teil C muss also in papierform ausgehändigt werden? Das wäre bei uns im Haus ein riesen Aufwand, auch weil die BSH auf Grund von Umzügen im Haus, krankheitsbedingt etc. ständig wechseln. Hinzu kommt, dass bei Abwesenheit der BSH die Aufgaben von den Führungskräften übernomen werden muss. Wenn dem so ist, dann WOW!

    Ja, in §8.1 der zukünftigen DIN 14096 steht sogar als Empfehlung, dass man sich vom
    Empfänger den Erhalt der jeweils aktuellen BSO schriftlich bestätigen lassen soll.
    Gilt aber nicht nur für Personen aus dem Teil C, sondern auch für B. ;)

    Wobei, wenn ihr die jeweils aktuelle BSO über das hauseigene Intranet verbreitet und
    den Erhalt (z.B. in form einer Lesebestätigung) euch vom Empfänger bestätigen lasst,
    würde ich dies als eine vergleichbare Lösung im Sinne der DIN 14096 ansehen.


    Zu Nr. 6: du meinst hier im Besonderen den Teil A, der auszuhängen ist?

    Zum Beispiel.


    Bei einer fernmündlichen Alarmierung werden vom Anrufenden die 5W-Fragen bzw. die Antworten dazu an die Leitstelle oder an die Feuerwehr übermittelt. Wir sind eine reine Verwaltungseinheit. Gefahren, durch Gefahrstoffe etc. sind bei uns nicht zu erwarten. Besteht die Möglichkeit evtl. Anzahl an möglichen Verletzten durhzugeben?

    In der BSO sollte man die neue Reihenfolge beachten, hier wurden entsprechende
    Empfehlungen vom BBK zur Einheitlichkeit übernommen (war mir so bisher auch nicht
    bekannt).

    Sicherlich besteht die Möglichkeit bzw. sogar die Notwendigkeit im Rahmen eines
    Notrufes die Anzahl/Schwere von Verletzungen durchzugeben bzw. wird eine
    Leitstelle im Rahmen der Notrufabfrage dies sowieso tun.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    da gemäß ASR A2.2 JEDER Betrieb Brandschutzhelfer bestellen muss, heißt das dann natürlich, dass für JEDEN Betrieb eine BSO Teil C erstellt werden muss.

    Ist das wirklich ein Problem? Ich muss doch die Sachverhalte wie Aufgaben/Abläufe (BS-Organisation),
    Bestellung etc. in diesem Zusammenhang sowieso festlegen....


    Oder kann ich mich entspannt zurücklehnen und sagen: "das ist doch nur eine (DIN-)Norm - und keine Verordnung oder TR ...?"

    Ich sehe da keinen großen Spielraum davon abzuweichen, da es an den Möglichkeiten
    (Vergleichbares) fehlt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    die Einspruchsberatung zum Norm-Entwurf "Brandschutzordnung" hat stattgefunden,
    der geänderte und beschlossene Norm-Entwurf liegt mir nun vor. Nachfolgend eine Übersicht
    (Auszug):

    1: Teil A der BSO ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall nach DIN ISO 23601
    bzw. ASR A1.3.

    2: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Teil C) sind u.a. der Brandschutz-
    beauftragte, der Brandschutzhelfer. Der Sicherheitsingenieur wurde aus der Aufzählung
    gestrichen.

    3: Der Prüfung der Brandschutzordnung erfolgt nicht durch eine sachkundige Person
    sondern durch eine fachkundige Person (mind. alle 2 Jahre).

    4: Das 5-W-Schema ist in der BSO wie folgt darzustellen:
    - Wo brennt es?
    - Was brennt?
    - Wie viel brennt?
    - Welche Gefahren?
    - Warten auf Rückfragen!

    5: Die jeweils aktuelle BSO Teil C ist an die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben auszuhändigen
    (Papierform).

    6: Die BSO ist in Räumen (z.B. Hotelzimmer) statt auf der Türinnenseite, in Türnähe
    auszuhängen.

    Weitere Details gerne per PM.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Auszug aus der Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern - MHHR (Fassung April 2008):

    "Abschlüsse von Öffnungen

    1 Abschlüsse von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen müssen rauchdicht und
    selbstschließend sein und der Feuerwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile entsprechen.
    2 Feuerhemmmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse genügen für Öffnungen
    in Wänden zwischen

    1. notwendigen Treppenräumen und Vorräumen oder notwendigen Fluren,
    2. Vorräumen und notwendigen Fluren,
    3. notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten,
    4. offenen Gängen und Nutzungseinheiten,
    5. Installationsschächten für Elektroleitungen und anderen Räumen."

    Was ist diesbezüglich jetzt unverständlich oder besteht das Problem bzw.
    Widerspruch hinsichtlich 4.3.4 MHHR?


    Es geht mir nicht darum, dem Sachverständigen zu widersprechen. Ich möchte wissen, warum das so entschieden wurde.

    Vielleicht mal direkt beim SV nachfragen.

    Hier findet man die Erläuterungen zur MHHR:
    http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.as…1&o=759O986O991

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Tenor: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren für einen Lebensmittelmarkt (Discounter) mit
    einer Fläche von 800m², können besondere Anforderungen an den Brandschutz (hier
    Rauchabzugsmöglichkeiten) gestellt werden.

    Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

    Aktenzeichen: 2 A 182/11

    Datum: 21.09.2012

    Quelle Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_…il20120921.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    und was ist mit dem 2. Rettungsweg, wie ist dieser sichergestellt?

    Grundsätzlich siehe auch hier (für BaWü), sofern keine abweichende Sonderbauvorschrift
    zur Anwendung kommt:

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsess…auOAVBW2010pP12

    und

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsess…auOAVBW2010pP11

    Beachte das diese 35m etc. den Stand der neuen LBO (2010) wiedergeben.
    Infos findest Du aber auch u.a. im BSK, sofern vorhanden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Hallo,
    Im schlechtesten Fall wird auf´s BMI verwiesen, aber ich hab die Druckversionen auch über das BBK bekommen.

    Warum sollte man ans BMI verwiesen werden?
    Alle Publikationen vom BBK sind als Download und in einer Druckversion verfügbar.
    Wobei es bei älteren Publikationen vorkommen kann, dass keine Druckversion mehr
    bestellt werden kann. Je nach Art der Publikation gibt es hier aber die Möglichkeit der
    Fernleihe über das BBK (siehe HP unter Fachinformationsstelle). Was verfügbar ist,
    siehe hier im "Shop": http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Pub…ionen_node.html
    Dort kann man auch direkt bestellen, maximal 5 Exemplare (mehr nur nach Absprache)
    einer Publikation.

    Zum Thema "Schutz kritischer Infrastruktur" gibt es auch kostenlose Schulungsangebote
    (auch für private Teilnehmer) vom BBK, siehe hier: http://www.bbk.bund.de/DE/Aufgabenund…gramm_node.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    in einer Fachzeitschrift beschäftigte man sich mit dem Brandschutz in U3-Kitas,
    im Rahmen eines Leserbriefes erläuerte ein Ratsmitglied einer Gemeinde deren
    Umsetzung bzw. Erfahrungen.

    Und zwar haben die als Kindergarten ein ehemaliges Wohnhaus umgebaut,
    man ging hierbei davon aus, dass die Freiwillige Feuerwehr die Kinder (U3!)
    im Notfall rausholen kann. :12: Soweit die Theorie.... Jetzt hat man eine Übung
    in diesem Kindergarten abgehalten und man stellte hierbei fest, eine "schnelle
    Evakuierung" ist nicht möglich. Warum? Ja, weil die Kleinkinder sich nicht so verhalten
    wie gedacht... :300: böse.... böse.... :301: Was jetzt? 8|

    Mit dem Wissen das es nicht funktioniert, hat man mal nachgedacht :gi:
    Das Ergebnis von diesem Nachdenken gipfelte in einer Einschränkung der Nutzung
    und zusätzlichen Auflagen an den Kindergartenbetreiber. Der war natürlich darüber
    nicht erfreut und erklärte das diese Auflagen mit der Erziehung und Förderung
    der Kleinkinder nicht vereinbar ist.....nach dem Motto :o045: und spielte den Ball
    an die Verwaltung zurück. :38:

    Was ist jetzt das Endergebnis?

    Zitat: "Daraus ergibt sich für die Gemeinde nun den überraschenden Aspekt, einen
    Neubau zu errichten. Das führt aber bei der stark angespannten Kassenlage der Gemeinde
    zu großen Finanzproblemen und erheblichen Zeitdruck
    .
    Ich sage da nur :310:

    Quellen Zitate: Fachzeitschrift FEUERWEHR (Ausgabe Nov. 2013).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    nicht nur der ruhende Verkehr ist ein Problem.
    Generell ist vielerorts die Infrastruktur auf solche Verkehrsbelastungen
    nicht ausgelegt. Natürlich wird dies auch durch den Umstand der "Landflucht"
    hin zu den Städten/ Ballungszentren verschärft. Für die Feuerwehren ergeben
    sich da dann noch ganz andere Probleme, zum Beispiel:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…achen-1.1796542

    Solche Meldungen findet man immer öfter, während man auf dem "Land" solche
    Meldungen findet: http://www.mdr.de/presse/regional/presseinformation3764.html
    bzw. http://www.mdr.de/mediathek/fern…s-dea15b49.html

    Natürlich tragen die Feuerwehren mit ihren Fahrzeugentwicklungen, stets breiter, länger und schwerer
    (VwV Feuerwehrflächen bzw. Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr lässt grüßen.... X( )
    nicht unbedingt zur Entschärfung bei.

    Ist es im Ausland besser? Nö :D

    http://www.youtube.com/watch?v=GInyDWdPUrI oder http://www.youtube.com/watch?v=pWilkf5gEKQ
    oder um Deutsch zu bleiben http://www.youtube.com/watch?v=6l1syhrAeWA

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    habe heute einen Eintrittsgutschein zu den VdS-BrandschutzTage 2013 (04 bis 05.12.2013)
    in Köln (Congress-Centrum kölnkongress) erhalten. Mit dem Eintrittsgutschein kann man die
    Fachausstellung (zum baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz) sowie das
    „Wissenschaftsforum Brandschutz“ kostenfrei besuchen. Mit dem Eintrittsgutschein kann nicht
    die Fachtagung besucht werden. Da ich den Eintrittsgutschein nicht brauche, gebe ich den
    (natürlich kostenfrei) weiter. Wer den Gutschein haben möchte, kann sich per PM melden.

    Infos zu den VdS BrandschutzTage 2013, siehe hier:
    http://www.vds-brandschutztage.de/

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Ich denke, es ist noch viel zu früh, Prognosen zu treffen, da müssen wir noch einige Jahre abwarten.

    Meiner Meinung nach schon, Köln war 96, Tübingen 05 usw. und was hat sich letztlich aufgrund
    von diesen Erfahrungen geändert? Gut, Köln 96 hatte Auswirkungen auf die FwDV 7 die aber so bis heute
    in der Fläche noch nicht gänzlich umgesetzt ist. Ferner, siehe nur was bei Veröffentlichung/ Diskussion vom
    Untersuchungsbericht Tübingen 05 passiert ist.... ich kann da kein großes Interesse an der
    Aufarbeitung von Dienstunfälle erkennen.

    Lassen wir uns aber überraschen, vielleicht täusche ich mich auch ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser