Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,


    ich kann nicht ganz glauben, dass Du das geschrieben hast. Als Nummer1 Root Cause würde ich doch hier die falsche Sicherung des Monteurs nennen. Seit sichere ich einen Mitarbeiter gegen Absturz, in dem ich ein Seil um ein "Gebäude" lege und dabei scharfe Ecken und Kante einkalkulieren muss. Ich denke daoch, ein definierter Fixpunkt wäre hier die einzige Lösung.

    Zustimmung, wobei natürlich ThorstenS mit seinen Punkten auch nicht ganz falsch liegt.

    Hier mal ein Extrembeispiel, wo der Anschlagpunkt "menschlich" war und das ganz
    ohne Gurte und nur mit einem Seil:
    http://www.youtube.com/watch?v=mBdS1QV3lII

    Und in ganzer Version nachgespielt für "Notruf":

    Teil 1: http://www.youtube.com/watch?v=2ugFbATIfuA
    Teil 2: http://www.youtube.com/watch?v=8HOpBHPWQZ0
    Teil 3: http://www.youtube.com/watch?v=vnD6eYFP5p4

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Stilllegen kann ich aber nur dann, wenn mich die Arbeiter auf der Baustelle auch verstehen können.

    Das Problem hatte ich auch schon des öfteren, spätens bei der Wegnahme/ Ausschaltung der
    Maschinen wird die Beendigung der Arbeiten verstanden. Man kann natürlich auch vorbauen,
    in dem man den Kreis der auszuführenden Personen im Erlaubnisschein beschränkt bzw.
    darauf achtet wer dazu gehört.

    Um bei diesem Beispiel zu bleiben: [Diskussion] SiGeKo- Weisungsbefugnis? Persönliche Eignung?
    Da war die ersten Tage ein großes Problem die Sprache, die eingesetzten Arbeiter verstanden
    weder Deutsch noch Englisch. Bei der Ausstellung vom Erlaubnisschein (wurden wochenweise ausgestellt)
    wurde auf meine Hinwirkung als auszuführende Personen für die Flexarbeiten etc. nur aufgenommen, wer
    Deutsch oder Englisch versteht..... Auch die Problematik mit der Sauberkeit auf der Baustelle (siehe Bilder),
    habe ich über den Erlaubnisschein gelöst. War das Gerüst im Hinblick auf Brandgefahren "nicht sauber", wurden
    die Arbeiten sofort eingestellt. Da mehrere Gewerke vor Ort waren, erzeugte dies den Druck für die
    betroffene Firma, stets darauf zu achten das auch die anderen Gewerke ihren Arbeitsplatz sauber
    halten, damit ihnen keine Untersagung der Arbeiten droht.


    Obwohl es immer wieder derselbe Dachdecker ist, er probiert es immer wieder.

    Siehe diesen Thread bzw. Beitrag 5: [Frage] Sammelplatz Beschilderung
    Dann gebt doch bei jeder Beauftragung (kann euer Baureferat auch ausgeben) ein solches
    Merkblatt bzw. Sicherheitsbelehrung (siehe auch unten Anhang) raus. Diese Belehrung wird dann bei
    Auftragsbeginn unterschrieben von der Firma mitgebracht, auch mit dem Erlaubnisschein kann man
    so verfahren. Bei Auftragserteilung wird der Vordruck vom Erlaubnisschein mitgegeben, von der
    Firma soweit ausgefüllt und am Tag der Arbeiten dann von Dir oder einer beauftragten Person,
    kontrolliert bzw. abschließend ausgefüllt und genehmigt. Hält sich die beauftragte Firma dann immer
    noch nicht an die "Spielregeln" einfach Werks- bzw. Hausverbot erteilen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Ein externer Diensleister könnte den Container freigeben ...
    Wo kann man einen Dienstleister finden, der zeitnah eine Freimessung/Freigabe des Containers geben kann?
    Hier kommt der Zeitfaktor ins Spiel:
    wie lange würde ein Dienstleister benötigen um zu erscheinen und die Messung/Freigabe durchzuführen?

    Dann redet doch mal mit der örtlichen Feuerwehr ob diese es leisten könnte, unter Umständen
    auch gegen Kostenersatz. Ggfs. auch mal bei einer Werkfeuerwehr oder Dienstleistungsfeuerwehr
    nachfragen. Wir hatten bisher keine Container, des öfteren aber Messtätigkeiten im Zusammenhang
    mit Löschanlagen.

    Die örtliche Feuerwehr dürfte man problemlos über das Telefonbuch finden, bezüglich
    Werk- oder Dienstleistungsfeuerwehr einfach mal über Google suchen, da findet man
    einiges.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Ich kann es fast nichtmehr glauben ...

    Ich auch nicht, die Zahlen in den Brandstatistiken bleiben aber konstant (wobei
    man aufpassen muss, da je nach Statistik zwischen Privat/ Gewerbe nicht unterschieden
    wird).

    Hatte erst vor kurzem im Auftrag einer Zeitschrift fürs Dachhandwerk einen
    Artikel zu feuergefährlichen Arbeiten geschrieben (Erscheinung 2014)....der Bedarf an
    Informationen scheint wohl ungebrochen zu sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    hier eine aktuelle Meldung vom IFS "Regelverstöße an der Tagesordnung":

    http://ifs-ev.org/regelverstoesse-an-der-tagesordnung/

    Wundert mich immer wieder, gerade in den letzten Jahren gab es von
    diversen Kollegen unzählige Veröffentlichungen zu diesem Thema.
    Auch von mir gab es zwei Veröffentlichungen (beide in 2010), u.a.:
    http://www.baufachinformation.de/zeitschrift/Ac…r/2010089025723
    in der Fachzeitschrift DDH (Dachdeckerhandwerk) und in der Fachzeitschrift FEUERWEHR
    zu Flachdachbrände.

    Eigentlich sollte sich die Gefährlichkeit und die notwendigen Maßnahmen
    mittlerweile rumgesprochen haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    zahlreiche Artikel müsste man auch aktualisieren.....
    Vielleicht mal ein Aufruf bezüglich Mitarbeit am SifaWiki machen und dann
    ein festes "Team" bilden (ändert sich ja ständig was). Dann jeweils entweder
    nach Fachgebiete oder nach dem Alphabet an die einzelnen "Mitarbeiter" verteilen.

    Nach dieser Vorgehensweise überarbeiten wir seit über einem Jahr auch das
    mehrsprachige Brandschutz- und Feuerwehrlexikon der vfdb.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Dann ist da noch etwas aus meiner persönlichen Erfahrung als Dozent.
    Man muss sich bei solchen Unterweisungen sicher sein. Wenn die Unterwiesenen merken, das man sich unsicher ist,
    dann kann das im schlimmsten Fall die eigene Kompetenz untergraben...

    Zustimmung, dafür gibt es entsprechende Schulungen. Sofern die Kenntnisse aus der BSB-Ausbildung
    nicht reichen, gibt es u.a. -um beim Evakierungshelfer zu bleiben- die Ausbildung zum Trainer
    für Evakuierungshelfer.


    ich habe leider nur Erfahrungen im öffentlichen Bereich und von daher hat in Ffm sowieso die BFW immer den Ton angegeben.
    Ich versuche halt immer, ein bisschen auf die BG´en hinzuweisen. Mein derzeitiger AG hat auch gedacht, das wären zahnlose Papiertiger

    Maßgebend im Brandschutz ist für mich neben dem Baurecht, die Brandschutzdienststellen/Bauämter.
    Ja, weil in Ffm die BF auch die Brandschutzdienstelle ist. Wobei gerade Ffm teilweise bei ihren
    Hochhäusern (um bei Ihrem Beispiel zu bleiben), insbesondere bei Kompensationsmaßnahmen übertreibt.


    Ich versuche halt immer, ein bisschen auf die BG´en hinzuweisen. Mein derzeitiger AG hat auch gedacht, das wären zahnlose Papiertiger

    Neija, da könnte ich jetzt auch auf die Brandschutzdienststellen bzw. die dafür dann zuständigen
    Bauämter verweisen. In den letzten Jahren hatte ich mehrere Fälle von Nutzungsuntersagungen/ Androhung
    alleine wegen fehlender Genehmigungen. Aktuell habe ich bzw. immer noch einen Fall, da wurde von mir am
    Jahresanfang die BVS durchgeführt, hierbei wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Diese Mängel wurden bis
    heute nicht beseitigt, letzte Woche kam die Mitteilung das in den nächsten zwei Wochen in dieser Angelegenheit
    ein Bußgeld von 5000 Euro verhängt wird, wenn nicht die Mängel in dieser Zeit abgestellt werden.....die
    bisherigen Fristen zur Beseitigung wurden nicht eingehalten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    wobei die BG nicht zwangsläufig DER Ansprechpartner ist.
    Gerade was den Brandschutz betrifft sind die Auskünfte der jeweils zuständigen
    Brandschutzdienststellen (das ist mit einigen Ausnahmen (u.a. BF) nicht die örtliche Feuerwehr!)/
    Bauämter/ Versicherer wesentlich zielführender. Gerade was Sonderbauten betrifft, hilft bei
    solchen Fragen meist auch schon ein Blick in die jeweiligen Sonderbauvorschriften/ Erlasse etc.
    der Länder.


    zumindest die Personen, welche am ehesten mit einer Brandentstehung in Verbindung kommen, sollten ein Brandschutzgrundlagenseminar (z. B. VBG) besucht haben und mal einen Feuerlöscher in Echt eingesetzt haben.

    Was auf den Brandschutzhelfer zutrifft, nicht aber beim reinen Evakuierungshelfer. Im übrigen,
    unabhängig von BS-Helfer, Evakuierungshelfer usw., so findet ja noch immer die regelmäßige
    Brandschutzunterweisung statt. Gegenstand dieser sollte auch die Handhabung der jeweiligen
    Löscheinrichtungen sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    während aktuell die Parteivorsitzenden (SPD, CDU,CSU) den Koalitionsvertrag in
    einer Pressekonferenz bekannt geben, ist dieser aktuell auch schon im Download
    verfügbar. Mal kurz überflogen, auf Seite 70 beschäftigt man sich auch mit dem Arbeitsschutz,
    Auszug:

    "Ganzheitlicher Arbeitsschutz

    Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit
    bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung. Ein deutlicher Hinweis auf die
    Herausforderungen, die eine sich wandelnde Arbeitswelt für den deutschen Arbeitsschutz bedeutet,
    ist die drastische Zunahme psychischer Erkran-kungen. Unser Leitbild ist ein ganzheitlicher,
    physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
    Die Zusammenarbeit mit der allge-meinen Gesundheitspolitik wird ausgebaut. Betriebliche
    Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden enger verknüpft. Das betriebliche
    Eingliederungsmanagement (BEM) wollen wir stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen.
    Gesundheitszirkel in den Betrieben haben sich in der Praxis als erfolgreicher Ansatz erwiesen. Wir
    wollen erreichen, dass in Unternehmen in Kooperation mit den gesetz-lichen Krankenkassen solche
    Zirkel vermehrt eingerichtet werden. Wir werden die Entwicklung neuer Präventionskonzepte und
    betrieblicher Gestaltungslösungen bei psychischer Belastung in enger Zusammenarbeit mit den
    Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorantreiben, den Instrumenteneinsatz
    besser ausrichten, auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken und in bestehenden
    Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit
    enthalten, dieses Ziel aufnehmen.

    Es erfolgt eine wissen-schaftliche Standortbestimmung, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über
    psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt gibt und Handlungsoptionen für not-wendige Regelungen
    aufzeigt. Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche
    Regelungen in der Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus. Der Schutz und die
    Stärkung der physischen Gesundheit in besonders belastenden Tätigkeiten werden weiter verbessert,
    die entsprechende Forschung unter Begleitung der Tarifpartner intensiviert und Lösungsvorschläge zur
    Vermeidung arbeitsbedingter Verschleißerkrankungen und Frühverrentungen erarbeitet.

    Quelle: Koalitionsvertrag, Link siehe nachfolgend.

    Hier der ganze Koalitionsvertrag: http://www.spd.de/linkableblob/1…ionsvertrag.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    natürlich kann man externe Anbieter in Anspruch nehmen, siehe z.B. das
    Angebot vom TÜV:

    https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/…ss-P-10-ArbSchG

    (Kosten ca. 500 Euro)

    Sicherlich gibt es noch mehr Anbieter, einfach mal regional über Google
    suchen. bzw. sich an die BG (teils im Angebot) wenden.

    Es kann aber auch selbst durchgeführt werden, beim Brandschutzbeauftragten
    gehört es u.a. nach vfdb 12/09-01 zum möglichen Aufgabengebiet.
    Ist man sich unsicher, gibt es entsprechende Ausbildungsangebote zum
    "Trainer für Evakuierungshelfer", siehe z.B. hier:

    http://vds.de/de/bildungszen…uierungshelfer/
    oder z.B.
    http://brandschutz.portal.bgn.de/8232/37263


    Falls ich es selber machen kann wo finde ich ne Auflistung der Themen die darin vorkommen sollen?

    Welche Themen behandelt werden sollen, ergibt sich natürlich an den jeweiligen
    Verhältnissen (z.B. besondere Risiken, Personengruppen etc.).
    Hierbei kann man sich natürlich auch an den Inhalten der verschiedenen Anbieter orientieren.
    Auszug z.B.:

    - Was ist eine Räumung? Was ist eine Evakuierung?
    - Rechtliche und sonstige Anforderungen
    - Aufgaben eines Räumungs-/Evakuierungshelfers
    - Verhalten von Menschen (Mitarbeiter, Kunden, Gäste) im Alarm- und Notfall
    - „Panik“ vorbeugen und Paniksituation „managen“
    - Areal-, Gebäudepläne, Brandschutzordnungen und Räumung

    Quelle: http://vds.de/de/bildungszen…gsbeauftragter/

    oder

    - Rechtliche Grundlagen: Verantwortung und Verpflichtung des Unternehmers
    - Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
    - Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
    - Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
    - Verhalten von Menschen im Schadensfall
    - Alarmpläne und Notfallpläne/Alarmregeln im Notfall
    - Flucht - und Rettungswege
    - Rettungsketten und Sammelstellen
    - Richtige Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
    - Demonstration zur Ausbreitung von Rauch
    Quelle: https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/…ss-P-10-ArbSchG

    Gruß
    Simon Schmeisser