Beiträge von Arne

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    Tach!

    Meine Idee wäre, mal den Betriebsarzt darauf anzusetzen. Die betroffenen Kollegen sollten sich an ihn wenden und möglichst massiv von ihren Problemen berichten. Ein Empfehlungsschreiben von ärztlicher Seite würde dann u.U. die Sonderanschaffung eines Schuhs eines anderen Herstellers befürworten oder wegen gehäufter Probleme einen Wechsel (zurück) zu einem anderen Anbieter.

    Bei uns läuft das ganz gut so.

    Gruß

    A

    Moin!

    Einige Kollegen wollen die E-Zigarette (eigentlich ein Verdampfer für Nikotin, oder?) benutzen, um sich das "echte" Rauchen abzugewöhnen. Sie argumentieren, die E-zigarette würde ihnen helfen, den Nikotinentzug so zu deckeln, dass sie nicht "aggressiv" würden. Ihre Vorstellung ist jetzt: Sie wollen wie vor 30 Jahren am Arbeitsplatz "dampfen", Fluppe im Mundwinkel BEI der Arbeit. 8|

    Nikotin als starkes Nervengift ist sicherlich nicht ohne weiteres in Verkehr zu bringen, wie seht Ihr eine mögliche Gefährdung von Aussenstehenden? Gibt es ein "Mitdampfen" so wie es ein "Mitrauchen" gibt?

    Welche Argumentation haltet ihr für richtiger:
    a) Die Befriedigung der Sucht eines Suchtkranken ist aus medizinischer/sozialer/sicherheitstechnischer Sicht eine gute Sache, solange keine Aussenstehenden in Gefahr gebracht werden können, oder:
    b) Die Verabreichung eines Nervengifts wie Nikotin ist am Arbeitsplatz grundsätzlich fragwürdig, weil dadurch physiologische Prozesse in Gang gesetzt werden, die einer Gefährdung Vorschub leisten können.
    c) ??

    Arne

    Hallo!

    Obwohl auf der Seite einige sinnvolle Betriebsvereinbarungen versammelt sind, ist auch hier klar zu erkennen, wo die Probleme der Betriebsräte bei der G25 liegen: u.U. müssen die Kollegen eine Blut- und/oder Urinuntersuchung zulassen, weil sonst ihre Eignung nicht eindeutig erwiesen werden kann.
    Außerdem möchte keiner die Kollegen mit so einem Untersuchungsergebnis allein lassen, was je nach Betrieb ziemlich problematisch werden kann. Gerade in kleineren Betrieben kann auch bei "bedingter Eignung" schon eine arbeitsrechtliche Konsequenz drohen. Solche Gespräche und Verhandlungen sind echt fies.

    Ich möchte aber noch auf den Text 8 hinweisen: Hier wird die Schweigepflicht des Betriebsarztes und die Eigenverantwortlichkeit des Mitarbeiters umgangen, indem der MA aufgefordert wird, das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen. Hier liegt aber gerade der Unterschied zwischen den in der ArbMedVV festgelegte PFLICHTuntersuchungen, und den ANGEBOTSUntersuchungen. Der Betriebsarzt darf die Eignung eines Mtarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber nur bekanntgeben, wenn es sich um eine PFLICHTUntersuchung handelt. Eine G25 gehört nicht dazu, und dementsprechend darf das Ergebnis nur dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. Wenn der MA jetzt selber los geht, und die Untersuchungsergebnisse dem AG in die Hand drückt, ist der Betriebsarzt mit seiner Schweigepflicht elegant aus dem Schneider. Bei der G25 kann man die Verpflichtung zur Mitteilung des Ergebnisses vielleicht noch rechtfertigen, aber das Interesse, auf diesem Wege auch ausführliche Untersuchungsergebnisse zu allen möglichen medizinischen Fragestellungen zu bekommen, wird natürlich enorm sein.

    Also OBACHT!

    Arne

    Wenn Du mit der GL bei deiner Festlegung der Zeiten vollkommen im Einklang bist mag das ja OK sein. Aber erstens gibt es da nicht immer Friede, Freude und Eierkuchen, weshalb dann die Unterstützung des BR hilfreich sein kann (wenn die da nicht zustimmen, geht es nämlich ohne Einigungsstelle nicht) und zweitens gibt es durchaus Interessenvertreter, die sich sehr wohl auskennen und das Thema nicht für nebensächlich halten. Kommt natürlich auf deine Situation an.
    Ich als BR freu mich immer scheckig, wenn ich ungefragt Informationen zum Arbeitsschutz bekomme, bei denen ein Beschluss des Gremiums ein solches Gewicht hat, wie in diesem Fall. Die Regelung ist nämlich m. E. so eindeutig, dass man wirklich was bewegen kann.

    Macht natürlich schon Sinn, dem BR eine gewisse Zeit zu geben, sich mit der Thematik zu beschäftigen...

    Arne

    Moin!

    In einer Diskussion mit der FaSi wurde mir bewusst, dass wir beide von grundsätzlich verschiedenen Zielsetzungen für den Ausschuss ausgehen:
    ICH sehe den Ausschuss als ein Diskussions- und Beratungsforum, an dem alle Verantwortlichen unbedingt teilnehmen müssen; eine Möglichkeit, um in einem unübersichtlichen Betrieb eine Koordination in Sicherheitsfragen zu ermöglichen; und für mich als Betriebsrat eine der wenigen Möglichkeiten mal konzentriert alle Verantwortlichen gleichzeitig auf Defizite hinzuweisen.

    Meine FaSi sieht den Ausschuss als ein Hörrohr für die Verantwortlichen, mit Hilfe dessen sie die Stimmungslage im Betrieb abhorchen. Soll heißen: Entscheidungen werden hier nicht vorbereitet oder getroffen, sondern höchstens bekanntgegeben.

    (und ich hab mich immer gewundert, weswegen ich auf dem kleinen Dienstweg alles viel einfacher zuwege bringe, als über den Ausschuss :wacko: )

    Ich möchte jetzt eine Geschäftsordnung für den Ausschuss erstellen, die die wichtigsten Regeln enthält, will aber auch nicht übers Ziel hinausschießen und dem Ausschuss eine Bedeutung zumessen, die er gar nicht erfüllen kann.


    Wie sieht's bei Euch aus, was haltet Ihr für den Hauptzweck (mal abgesehen vom Wortlaut des §11 ASiG) des Ausschusses, bzw. wie lebt er bei Euch?

    Gespannt,
    Arne

    Moin!
    Unser Betrieb befindet sich gerade in einer Umbauphase. Die Verkehrswege haben sich teils geändert, teils sind sie eh schon zu eng bemessen. Häufig befinden sich im Kreuzungsbereich Sichthindernisse. Fußgänger und Flurförderfahrzeuge teilen sich die Verkehrswege.
    Über jeder Kreuzung gibt es einen Kugelspiegel, aber sonst keine Warnhinweise.

    Was sagen die Experten: Würde eine Aufteilung in Haupt- und Nebenverkehrswege mit entsprechender Vorfahrt/Vorfahrt achten-Beschilderung (wie auch immer, ob am Boden oder durch Beschilderung oder beides) zu erhöhter Sicherheit führen? Oder würden die Hauptverkehrswege dann eher zu Rennstrecken? Würden die Kollegen weniger verantwortungsbewusst fahren/gehen?
    Hat jemand Erfahrungen?

    Gespannt,

    Arne

    oder Moin!

    ich benutze jetzt schon seit fast zwei Jahren das SiFa-Board, wenn ich mal was über die praktische Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in der Arbeitssicherheit wissen muss. Ich habe (fast) immer was relevantes gefunden. Vielen Dank dafür.

    Ich habe mich allerdings bis jetzt geziert, mich vorzustellen, weil ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, dass ich jemals eine Ausbildung zur SiFa machen werde. Ich bin Betriebsrat und deshalb von Beruf "Fachlaie" ?( in allen möglichen Wissensgebieten, mein besonderes Interesse gilt aber der Arbeitssicherheit. Meine 550 Kollegen werden von einer wohlmeinenden aber zeitlich überforderten SiFa betreut, und daher muss ich häufig sehen, wie ich möglichst schnell auch ohne sie an die entsprechenden Informationen komme.

    Allen Wissenden sei Dank für ihre erleuchtenden Beiträge, allen Unwissenden für ihre interessanten Fragen.

    LG Arne