Wie könnte die jährliche Unterweisung organisiert werden?
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Art und Weise der Sicherheitsunterweisung
Bei uns werden die jährlichen Unterweisungen der Außendienstmitarbeiter einmal im Jahr bei einem Workshop mit gemacht
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Art und Weise der Sicherheitsunterweisung
Bei uns werden die jährlichen Unterweisungen der Außendienstmitarbeiter einmal im Jahr bei einem Workshop mit gemacht
Wie leicht oder schwer es ist, tatsächlich Vorteile für die Mitarbeiter zu erreichen hängt sehr vom Unternehmer und dem eigenen Geschick und dem eigenen Verkaufstalent ab. Wer wie ich als externe SiFa tätig ist, der hat sie sicher auch schon erlebt, die Chefs, die für möglichst wenig Geld nur die Rechtssicherheit wollen. Aber auch die anderen, die sich für ihre Mitarbeiter verantwortlich fühlen und gerne auch mehr als gesetzlich gefordert tun wollen. Die meisten liegen irgendwo dazwischen.
Die Gesundheit der Mitarbeiter rechnet sich für die Chefs doch auch .....man denke an kosten für BG, Ausfallzeiten der Mitarbeiter, Motivation der Mitarbeiter und und und......
Wo steht das geschrieben? Dann lies doch mal im ASiG nach. Insbesondere § 6, § 9, § 10, § 11!
muss immer alles irgendwo stehen.....etwas Idealismus sollte in unseren Beruf schon auch vorhanden sein.
Als Externer ist es sicherlich viel schwerer auch für Mitarbeiter dazu sein, aber bestimmt nicht unmöglich.
Ich finde die Frage nicht unnütz, denn es hätte eine Abschätzung der zu überprüfenden GB/Arbeitstag ermöglicht. Natürlich kann man daraus nicht die Tiefe der GB erkennen, aber zumindest grob einen Aufwand abschätzen. Für unser Haus stelle ich fest, dass ich einen jährlichen Überarbeitungszyklus mit der vorhandenen Personalkapazität für nicht durchführbar halte. Da muss man schon froh sein, wenn man die Neuerungen einigermaßen zeitnah erfasst hat.
Aber genau hierum geht es doch ....Menge der zu überprüfenden Gefährdungsbeurteilungen und deren tiefe....sowie Anzahl der Mitarbeiter die sich damit Beschäftigen ...und und und
Es kommt ja auch darauf an wie ich diese Überprüfung durchführe ....in den meisten Fällen weis der Bereichsverantwortliche doch ob sich was geändert hat oder nicht.
daher denke ich, jeder Betrieb muss für sich eine praktikable Lösung finden ....
Bei uns ist es im Moment noch einmal im Jahr möglich, das kann sich aber auch noch ändern.
Und wie viele sind das um mal eine Zahl zu bekommen?
wenn ich jetzt antworte 3000 dann nützt das auch keinen da niemand weis,....wie tief jede einzelne Bewertung geht oder wie unsere Gefährdungsbeurteilungen Aufgebaut sind....usw.
Deshalb finde ich diese Frage sehr unnütz.
Ich kann Euch aber mitteilen es sind keine 3000 Gefährdungsbeurteilungen....
Man hört immer wieder von einer jährlichen Überprüfung, jedoch habe ich hierzu schriftlich nicht finden können.
Haltet ihr eine zweijährige Überprüfung aus den oben genannten Grund für ausreichend?
Hallo,
ich überprüfe zusammen mit den Bereichsverantwortlichen jährlich die Gefährdungsbeurteilungen....
Da hast Du absolut Recht. Das ist eine Schwierigkeit bei der Arbeit einer SiFa. Auch wenn es brutal klingt: Wir sollen NICHT die Interessen der Arbeitnehmer im Auge haben, wir sollen den Unternehmer beraten. Wenn es in seinem Interesse ist, daß es den Arbeitnehmern besser geht ist das eine feine Sache, aber das ist nicht immer so. Traurig, aber wahr.
ohje ....da habe ich Glück ...mein Chef (der Unternehmer) ist an der Arbeitssicherheit sowie am Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sehr interessiert.
Ach und ich berate auch unsere Mitarbeiter, sie können jederzeit zu mir kommen.
Immer wieder schlimm....
Zwischenstand
BGN, BGW, BGRCI sind sich schon mal einig, es wäre ein Arbeitsunfall.
Unabhängig davon ob uns das gefällt.
Ich würde einen Unfall wie im Eingangspost beschrieben auf jeden Fall als Wegeunfall melden. Bis jetzt ist mir kein Fall bekannt, wo ein so gelagerter Fall (im Freien auf dem Weg zum Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz oder die Umkleide befindet; unabhängig davon, ob Betriebsgelände oder nicht) nicht als Wegeunfall anerkannt wurde.
Dann schau Dir bitte den Link an
bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall
Hieraus kannst Du entnehmen das es nach Sicht der BGN, sich dann um einen Arbeitsunfall handelt
He... du vertraust doch hoffentlich dem Regelgeber.
Ganz klar ......vollstes Vertrauen
Dafür gibts ja zum Glück das Regelwerk nach der DGUV, indem in der Zukunft solche "Ungleichbewertungen" angepasst werden.
das bleibt abzuwarten, bin mal gespannt
Dazu meine Anfrage:
In unserem Krankenhaus im Bereich Radiologie (MRT) möchten die MA ein solches Gerät zur "Leibesvisitation" anschaffen. Sie wollen sich damit nochmals davon überzeugen, dass der Patient wirklich keine Metallteile am oder im Körper mehr hat.
Was für ein Gerät wäre da zu empfehlen? Gibt es schon Jemand, der so etwas anwendet?
Mit dieser Art von Metalldetektoren kenne ich mich leider nicht aus
Ist bei mir einfach, denn die Haustür stellt die Grundstücksgrenze dar.
Laut BGN:
Der Versicherungsschutz beginnt bzw. endet mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt. Unfälle im Treppenhaus oder im Fahrstuhl sind somit nicht versichert, während ein Stolperunfall im Vorgarten bereits unter Versicherungsschutz steht.
Ob Wege- oder Arbeitsunfall ist doch eigentlich egal, die BG muß eintreten und das ist entscheidend.
Das die BG einspringt ist klar, allerdings war die Frage von Ausbilder: Arbeitsunfall oder Wegeunfall?
Das kenn ich auch so.
Der Weg beginnt mit dem Verlassen des Wohnhauses, und führt auf dem günstigsten Weg zur Arbeit bis zur Umkleide.
Das "Arbeiten" beginnt dann entsprechend ab dem Weg zum Arbeitsplatz.
Sorry, in den von dir angegebenen Link steht aber nicht wo der Wegeunfall beim Arbeitgeber endet und ab wann es ein Arbeitsunfall ist.
Aussage vom damaligen TAB der BGRCI:
- Unfälle auf dem Weg von zu Hause bis zur Umkleide: Wegeunfall
- Unfälle auf dem Weg von der Umkleide an: Arbeitsunfälle
- Der Heimweg dann dementsprechend umgekehrt.Wir empfanden das damals als eine recht pragmatische Lösung der Frage.
Da sagt die BGN was anders.....
Hallo Micherheit,
Das liest sich für mich aber anders
Selbst wenn der Parkplatz zum Betrieb gehören und nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte würde ich dem Unfall den Namen Wegeunfall geben.
Ausbilder schreibt eindeutig
Er war ja bereits auf dem Firmengelände angekommen und nicht mehr auf dem Weg zur Arbeitsstätte?`
Das ist meiner Ansicht nach ungewöhnlich, denn die meisten Mitarbeiter parken doch eher vor dem Firmengelände, oder nicht? Selbst wenn der Parkplatz zum Betrieb gehören und nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte würde ich dem Unfall den Namen Wegeunfall geben. Ich stimme Waldmann aber zu, wirklich wichtig ist das nicht. Ich würde mir viel mehr Gedanken machen, ob ein betriebseigener Parkplatz in ordentlichem Zustand ist. Schließlich sieht man oft, daß das allenfalls mäßig befestigte Flächen mit latenter Stolper- oder bei Nässe Rutschgefahr sind.
Da wieder spreche ich....das ist kein Wegeunfall mehr, siehe unten
http://www.bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall