Beiträge von ajot

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    Hallo in der TRGS 510 steht unter 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz


    (5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert
    werden, wenn
    1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist.
    Dieser muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch
    eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird.

    2. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt
    von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der
    Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder

    3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen.
    Abweichend von Satz 1 dürfen Druckgasbehälter mit Sauerstoff oder Druckluft ohne die
    dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche
    Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein.

    Wie interpretiert Ihr das.

    Punkt eins oder Punkt zwei und Punkt drei müssen erfüllt sein

    oder die Anforderungen an ein Lager sind erfüllt und ich muss Punkt eins oder Punkt zwei erfüllen und Punkt drei entfällt (Brandausbreitung - Einwirkung durch geeignetes Lager gewährleisten)

    oder ich erfülle Punkt drei

    Ich bitte um Austausch

    Hallo,

    ich konnte es aus der VAWS nicht herauslesen. Gibt es Anforderungen an Fußböden innerhalb der WHG/VAWS für die Lagerung flüssiger wassergefährdender Stoffe.

    Es ist ein Öllager, es wird alles auf Auffangwannen gelagert. Es wird aus Fässern in kleinere Gebinde gepumpt. Die Auffangwannen sind so groß, so das auch dieser Vorgang abgesichert ist.

    Grüße

    Ajot

    Allein das Vorhandensein eines Stoffes WGK 3 führt nicht nur zu einer Einstufung des Gemischs in WGK 3. Dies würde auch evtl. zu unverhältnissmässigen Anforderungen an Rückhaltevermögen etc. führen.

    Deshalb meine Frage wie eine solche Flüssigkeit in anderen Häusern eingestuft wird.

    einmal habe ich jetzt WGK 3

    Hallo,

    ich bräuchte Hilfe bei der Einstufung, wie die Flüssigkeit innerhalb einer Teilereinigungsanlage einzustufen ist.

    Der Hersteller meint 194 l Wasser und Reiniger WGK1 somit WKG 1. Allerdings schreibt er auch noch im ungebrauchten Zustand.

    Jetzt kommt Dreck dazu z. B. Öle, Fette, Staub etc. die ja nicht unbedingt bekannt sind. Damit sind auch nicht die R-Sätze und Mengen bekannt. Das könnte man höchsten schätzen.

    Habt Ihr sowas und wie stuft ihr das ein?

    Im Rahmen einer Zertifizierung wurde nach dem vorhandensein von Konformitätserklärung für PSA gefragt.

    Die PSA wird inAchte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung
    über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt)(8.
    ProdSV)

    . Dort findet man in §4 Ce-Kennzeichnung

    (4) Die Marktüberwachungsbehörden gehen bei persönlichen
    Schutzausrüstungen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, davon aus, dass
    diese Schutzausrüstungen die Anforderungen des § 2 erfüllen, wenn der Hersteller
    oder sein Bevollmächtigter auf Verlangen Folgendes vorlegen kann:


    1. die
    Konformitätserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b


    dort steht nicht, das diese mitgeliefert werden muss bzw. dem Nutzer vorliegen muss.

    Mitgeliefert werden muss "Der persönlichen Schutzausrüstung muß eine schriftliche Information des Herstellers nach Punkt 1.4 desAnhangs II der Richtlinie 89/686/EWG in deutscher Sprache beigefügt sein."

    Ähnlich verhält es sich doch z. B. bei Geräten wie Bildschirme die der Niederspannungsrichtlinie unterliegen

    (4) Vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft oder einem anderen
    Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    niedergelassenen Bevollmächtigten müssen folgende Unterlagen für die
    zuständigen Behörden bereitgehalten werden:1. eine Konformitätserklärung gemäß Anhang III B der Richtlinie 2006/95/EG und2. die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 der Richtlinie 2006/95/EG.
    Müssen nun für "Dinge" die eine CE-Kennzeichnung tragen eine Konformitäterklärung vorliegen, wie meist gefordert (evtl in Anlehnung an die Maschienenrichtlinie) oder hat dei spezieller Vorschrift recht. Im Prinzip fallen Bildschirme oder PSA ja nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.
    Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt. Vielleicht gibts ja eine Aufstellung wo was gefordert ist.

    Hallo,

    ich suche für eine Gefährdungsbeurteilung innerbetrieblicher Transport Anhaltswerte für die Geschwindigkeit eines Gabelstapler.
    In der BGV wird ja nur auf die Bodenverhltnisse eingegangen. Mir gehts mehr um ein rechtzeiges Anhalten der Stapler bei gleichzeitigen Fußgängerverkehr.

    Würdet Ihr als Argumentationshilfe die Reaktionszeit und die in dieser Zeit zurückgelte Wegstrecke hinzuziehen?

    Wer hat im Betreib Vorgaben für die Geschwindigkeit und wenn ja welche?
    Sind dei Stapler entsprechend gedrosselt?

    Hallo,

    danke zunächst für die Antworten. Es muss keine gerichtsfeste Messung werden, sondern soll mich in der Argumentation das recht schnell gefahren wird stützen. Es soll auch nicht permanent gemacht werden.
    Vielleicht versuche ich es mal mit Videoaufnahmen, wenn es mir möglich ist den Fahrer unkenntlich zu machen bzw. es der Datenschutz erlaubt.

    Gruß

    Ajot

    Hallo,

    ich würde zur Untermauerung meiner Beobachtung,das auf dem Gelände bzw. in der Halle "recht schnell gefhren" wird gerne messen, wie schnell tatsächlich gefahren wird. Hat jemand Erfahrung damit, welches Möglichkeiten es da gibt?

    Grüße

    Andreas

    In den ASR taucht immer wieder die wesentliche Änderung der Arbeitsstätte auf. Gibt dazu Beispiele, was eine wesentlcihe Änderung der Arbeitsstätte ist.

    Ist z. B. in einer Toilette die Modernisierung Austasuch der Becken eine wesendliche Änderung , oder fängt das erst an wenn ich z. B. auch die Kabinen austausche?

    Schönen Gruß nach Kroatien.... da wäre ich jetzt auch gerne... *Neid* ;(
    Der Fahrradhelm ist zwar keine Pflicht.... aaaaaaber Stand der Technik. Auch wenn keine Pflicht besteht, besteht trotzdem die Pflicht eines jeden Mitbürgers, Schäden von sich und anderen abzuwenden.

    Wo steht das? Wieso darf dann geraucht, gesoffen und gefressen werden.

    Das Urteil ist falsch, denn wenn Über Schuld gesprochen wird sollte die Ursache entscheidend sein. Wenn ich Umgefahren werde spielt das tragen eines Helmes bzz. nichttragen des Helmes für die Unfallursache keine Rolle. Warum dürfen SUV produziert und angemeldet werden, deren Geometrie zu schweren Kopfverletzungen bei Fußgängher und Radfahrern führen, von Kindern ganz zu schweigen.

    Oft taucht in Gefährdungsbeurteilungen folgende Frage auf:


    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht
    von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?

    Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einezlenen Teilen dem anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern... und Verbrauchen) ... dienen. BGV A3

    Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, dass jeder Unternehmer eine Elektrofachkraft haben müsste oder er keine Elektrischen Betriebsmittel betreiben darf, wenn ich "betrieben" mit bedienen gleichsetze.

    Oder sollte man das Thema trennen in errichten, ändern und instanhalten auf
    der einen und "Benutzten im Sinne von betreiben" auf der anderen Seite. Das deckt sich doch auch mit der BGV A3. oder?


    DerUnternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einerElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischenRegeln
    entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.

    Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. BGV A3

    Eine Möglichkeit wäre dann das aufteilen in mehrere Fragen.

    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet, geändert oder instandgehalten?

    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmitteln entsprechend der elektotechnischen Regeln betrieben? (Was auch immer das alles sein mag. z. B. VDE konforme Errrichtung, Prüfung BGV A3/BetrSichV)

    Sind die Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und die damit verbundenen Gerfahren unterwiesen? (in Abhängigkeit der Betriebsmittel udn Betriebsstätten)


    Gerne diskutiere ich weiter

    Natürlich kostet das Podest Geld, aber es ist kein schreien nach einer Norm, sondern die Suche nach Angaben bei denen sich Fachleute Gedanken darüber gemacht haben das

    Alternativ muss die Fläche so groß sein, dass bei der Körperdrehung zum Verlassen dieses Bereiches, die Kante als Stufe eindeutig identifiziert wird.

    Was anderes macht man bei einer Gefährdungsbeurteilung auch nicht. Man schaut ob das Podest groß genug ist um die erfoderliche Arbeit sicher auszuführen und viele orientieren sich dabei gerne an vorhandenen Werten, da nicht jeder so gut ist dafür selbst notwendige Grenzen festzulegen. Bei Geländerhöhen nimmt man auch vorhandene Werte aus der einschlägigen Literatur und entscheidet nicht anhand der Gefährdungsbeurteilung mal so oder mal so.
    Da ist die Gefährdungsbeurteilung Höhe der Absturzkante, Geometrie der Aufprallfläche, einstürzen in Bottische ... und dann werden in 99,9999% der Fälle die bekannten Geländerhöhen angewandt.

    Die BGI 523 gibt leider keine Antwort auf meine Frage. Über das Kapitel Wirk- und Greifräume lässt sich vielleicht noch der Grundbedarf an Fläche ermitteln aber eben nicht der notwendige Sicherheitzuschlag, eben zum sicheren drehen auf dem Podest.

    Hallo,

    wir müssen an einer Maschine ein Podest aufstellen, damit diese ergonomisch bedient werden kann.

    Gibt es innerhalb der Normen, Verordnungen Angaben über die Mindesgröße?

    In einigen Angaben sind die 1,5m ² frei Bewegungsfläche am Arbeitsplatz zu finden, die aber auch in der Nähe des Arbeitsplatzes sein dürfen.

    Das Podest sollte doch zumindest so breit und tief sein, das der Bediener nicht "herunterfällt" Es wird nur ca 20 cm hoch also ist umknicken eher das Problem.

    Falls Ihr Anagaben aus einschlägigen Normen habt, immer her damit.

    Hallo,

    bei uns wurde bei einer Begehung das Fehlen von Handeslpapieren über dei Entsogung der Speisereste aus der Kantine angemahnt.
    Entsorgt werden diese, über einen zertifizierten Entsorger. Muss er unds ein Handelpapier ausstellen, müssen wir eins einfordern? Reicht es dies auf den Rechnungen deutlich zu machen.
    Wie wird diese in Ihren Betrieben gehandhabt? Welche Kosten stellen die Entsorger für das Ausstellen der Handelspapiere in Rechnung?

    Danke

    Ajot