Oft taucht in Gefährdungsbeurteilungen folgende Frage auf:
Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht
von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einezlenen Teilen dem anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern... und Verbrauchen) ... dienen. BGV A3
Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, dass jeder Unternehmer eine Elektrofachkraft haben müsste oder er keine Elektrischen Betriebsmittel betreiben darf, wenn ich "betrieben" mit bedienen gleichsetze.
Oder sollte man das Thema trennen in errichten, ändern und instanhalten auf
der einen und "Benutzten im Sinne von betreiben" auf der anderen Seite. Das deckt sich doch auch mit der BGV A3. oder?
DerUnternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einerElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischenRegeln
entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. BGV A3
Eine Möglichkeit wäre dann das aufteilen in mehrere Fragen.
Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet, geändert oder instandgehalten?
Werden elektrische Anlagen und Betriebsmitteln entsprechend der elektotechnischen Regeln betrieben? (Was auch immer das alles sein mag. z. B. VDE konforme Errrichtung, Prüfung BGV A3/BetrSichV)
Sind die Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und die damit verbundenen Gerfahren unterwiesen? (in Abhängigkeit der Betriebsmittel udn Betriebsstätten)
Gerne diskutiere ich weiter