Moinsen,
ich würde mich nicht an die Begriffe "Betrieb" und "Baustelle" klammern und den Ort, an dem ein Mitarbeiter seinen Arbeitsauftrag verrichtet, als Arbeitsstätte deklarieren.
Wäre vielleicht mal zu klären, ob das Veranstaltungsgelände durch Erklärung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde aus Sicht des Veranstalters ab Zeitpunkt der Platzübernahme zum "Betrieb" wird...
Gruß vom Thomas