Hallo Michael,
das ist eine interessante Frage. Ich habe die mal der Unfallkasse gestellt. Die Antwort(en) waren noch interessanter.
Also:
Wenn Gefahr in Verzug ist, bist du verpflichtet einzuschreiten.
Weil: Jeder verpflichtet ist und du bist fachlich in der Lage, die gefährliche Situation einzuschätzen.
Aber: Was ist eine gefährliche Situation/Gefahr im Verzug? Wie schreitest du ein? (Gehst du zum Polier oder redest du mit dem Mitarbeiter? Dem bist du nicht weisungsberechtigt. Aber wenn er durch sein Verhalten Dritte gefährdet?)
Du merkst schon, ein weites Feld und von Fall zu Fall stark unterschiedlich.
Ich mache das so: Bei Bauarbeiten in unseren Objekten wende ich mich an den Bauleiter, der die Arbeiten koordiniert oder der die Verbindung zur Fremdfirma hält. Gut, die kennen uns vom Arbeitsschutz schon und das Augenverdrehen haben sie zwischenzeitlich unterlassen.
Bei einer Fremdfirma, die nicht von uns beauftragt ist (d.h. eine x-beliebige Fremdbaustelle), halte ich mich zurück.
Gruß
Ralph, der auf eine interessante Diskussion hofft
PS: Ein echtes Problem hast du als Sifa, wenn bei dir zu Hause ein Handwerker loslegt. Da kannst du mitbelangt werden, wenn der einen Unfall hat (sagt die Unfallkasse). Ich hab mit meinen Dachdeckern geredet und ihnen klar gemacht, ohne PSA geht gar nichts auf meiner Baustelle. Haben die auch eingesehen und siehe da, die Schutzbrille fand sich auch.