Beiträge von Ralph

ANZEIGE
ANZEIGE

    Wir haben unseren Fahrern einen TÜV-Lehrgang verordnet. Obwohl die nur Kleintransporter fahren!
    Kam aber sehr gut an. Die Lehrgangsleiter kamen vor Ort und erläuterten anhand unserer Fahrzeuge die notwendigen Maßnahmen zur Ladungssicherung.
    Und der Arbeitgeber ist der Unterweisungspflicht nachgekommen.

    Aber fragt nicht, was das für Diskussionen im Vorfeld gab - da ging es um Geld. Ich kam mir vor wie Sysiphos, der den Felsen den Berg hoch rollen sollte. ;(

    Gruß
    Ralph

    Hallo Michael,
    das ist eine interessante Frage. Ich habe die mal der Unfallkasse gestellt. Die Antwort(en) waren noch interessanter.
    Also:
    Wenn Gefahr in Verzug ist, bist du verpflichtet einzuschreiten.
    Weil: Jeder verpflichtet ist und du bist fachlich in der Lage, die gefährliche Situation einzuschätzen.

    Aber: Was ist eine gefährliche Situation/Gefahr im Verzug? Wie schreitest du ein? (Gehst du zum Polier oder redest du mit dem Mitarbeiter? Dem bist du nicht weisungsberechtigt. Aber wenn er durch sein Verhalten Dritte gefährdet?)

    Du merkst schon, ein weites Feld und von Fall zu Fall stark unterschiedlich.

    Ich mache das so: Bei Bauarbeiten in unseren Objekten wende ich mich an den Bauleiter, der die Arbeiten koordiniert oder der die Verbindung zur Fremdfirma hält. Gut, die kennen uns vom Arbeitsschutz schon und das Augenverdrehen haben sie zwischenzeitlich unterlassen.
    Bei einer Fremdfirma, die nicht von uns beauftragt ist (d.h. eine x-beliebige Fremdbaustelle), halte ich mich zurück.

    Gruß
    Ralph, der auf eine interessante Diskussion hofft

    PS: Ein echtes Problem hast du als Sifa, wenn bei dir zu Hause ein Handwerker loslegt. Da kannst du mitbelangt werden, wenn der einen Unfall hat (sagt die Unfallkasse). Ich hab mit meinen Dachdeckern geredet und ihnen klar gemacht, ohne PSA geht gar nichts auf meiner Baustelle. Haben die auch eingesehen und siehe da, die Schutzbrille fand sich auch. :thumbup:

    Hallo an alle,
    Fasi unterweist Mitarbeiter und Abteilungsleiter, mmhh...

    Ich werfe mal provokativ Folgendes in die Runde:
    Unterweisen bedeutet auch Anweisen. Unterweisungen sind Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter, sollten aus den Gefährdungsbeurteilungen resultieren.
    Wie kann eine Fasi den Mitarbeitern Anweisungen erteilen? Gehört das überhaupt zu ihren Aufgaben?
    Wie will eine Fasi zum Beispiel die Anweisungen disziplinarisch durchsetzen?
    Eine Fasi hat auch keine Mittel zur Verfügung, angewiesene Maßnahmen umzusetzen.

    Gruß
    Ralph

    Betriebsanweisungen sind doch nur notwendig, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung Restgefahren für die Mitarbeiter bestehen (z.B. bei schnelldrehenden Maschinen).
    In diesem Falle kann man zwar Fehler machen (falsch beladen, zuviel Last), aber eine Bedienungsanweisung deckt das doch ab.

    Man kann natürlich Fälle konstruieren: gefährliche Lasten (Gefahrstoff) in nicht sicheren Behältnissen über nicht ebene Böden ....
    aber dann kommt die Gefährdung durch die Lasten oder den Arbeitsgang.

    Ich würde da die Kirche im Dorf lassen.

    Gruß
    Ralph
    PS: Aber den Hersteller würde ich mal sehr ernsthaft auf seine Pflichten nach Betriebssicherheitsverordnung hinweisen. Da kann man so richtig auf den Schlamm hauen X(

    Ein admin hat das Thema abgehakt. Nun gut.
    Hier mal in Kurzfassung, wie ich das bisher angegangen bin (Wie genau ich das Lärmminderungsprogramm mache, weiß ich allerding immer noch nicht.):

    • Überblicksmessung mit meinen Möglichkeiten
    • Vergleich mit Stand der Technik ->??
    • Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich (an den Maschinen konstruktionsbedingt, Einhausung raumbedingt)
    • Lärmminderungsprognose: für technische und bauliche Maßnahmen sind geringe Verbesserungen zu erwarten
    • Vorschlag Maßnahmen: · lärmarme Maschinen anschaffen · lärmarme Verfahren verwenden (Möglichkeit prüfen!) · deutliche Verminderung der Arbeitszeit mitLärmbelastung· Gehörschutz-Tragepflicht (Art des Gehörschutzesangeben)· arb.med. Pflichtuntersuchung

    Ob das den Anforderungen genügt, weiß ich nicht.

    Gruß
    Ralph, der sehr unsicher ist

    Hallo Mitstreiter,
    Bei uns benutzen die Mitarbeiterinnen der Unfallkasse den Begriff der "Rechtssicherheit", um die verantwortlichen Leiter von der Notwendigkeit zu überzeugen, eine GB anzufertigen, selbige zu dokumentieren, BA´s anzufertigen, Unterweisungen zu dokumentieren...
    Und dann wird das Schreckgespenst eines Unfalls erzeugt und die daraus folgende Anwesenheit von Staatsanwalt, Landesamt für Arbeitsschutz und Unfallkasse.
    Das ist dann das schwerste Geschütz.

    Wie sich das in der Praxis wirklich darstellen würde, ist unbekannt. Es gibt ja Beispiele mit Gerichtsurteilen (z.B. love-parade-Katastrophe), da kann man als Sifa vom Glauben abfallen. Als ob Juristen noch nie etwas von Gesetzen des Arbeitsschutzes gehört haben.

    Ist Rechtssicherheit überhaupt gefragt? Und wann? Und werden im Ernstfall obige Maßnahmen wirklich als ausreichend erachtet?
    Für mich ist das auch ein sehr diffiziles Thema mit einem schalen Nachgeschmack.

    Liebe Mitstreiter,
    hat jemand Erfahrungen mit der Erstellung eines Lärmminderungsprogramms nach TRLV Lärm – Teil 3?

    Wir haben einen Arbeitsplatz mit zwei Kornreinigungsmaschinen, an dem ich mit unserem Meßgerät (Integrierendes Impulsschallpegelmessgerät Modell 2800) Werte über 85dB(A) messe.
    Eigentlich ist die Sache klar:

    • Lärmbereiche kennzeichnen, falls technisch möglich abgrenzen und Zugang beschränken
    • Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
    • Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
    • Bestimmungsgemäße Verwendung des Gehörschutzes sicherstellen
    • Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen G20

    Klar ist aber auch, dass die Geräte alt sind, demzufolge technisch überholt, und ersetzt werden müssten. Ist auch meine Empfehlung. Aber wie nun die bürokratische Hürde eines Lärmminderungsprogramms?
    Gruß
    Ralph

    "Abgesehen davon zeigt die Praxis auch, dass sich subjektiv empfundene Belastungen nach einer Messung schnell in wohlgefallen auflösen, wenn festgestellt wird, dass die Schadstoffbelastung in einem sicheren Rahmen liegt!"
    Das ist das erste Problem.
    Hierzu hilft: "Innenraumarbeitsplätze – Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld". (Als Dateianhang leider zu groß. (publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep_ira.pdf)
    Dort steht z.B.:
    "Beschwerden von Beschäftigten ... werden häufig als Sick-Building-Syndrom bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Oft lassen sich die Probleme nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie z. B. Stress zu berücksichtigen."

    Das zweite Problem ist, dass es keine Grenzwerte für oftmals als belastend empfundene Stoffe gibt, sondern nur Vergleichswerte (z.B. für TVOC und Aldehyde).

    Und noch etwas: Die Unfallkasse als unser Versicherungsträger führt solche Messungen nicht durch. (Nur soviel zur "gesetzlichen Pflicht".)

    Das ist ein schwieriges Thema, weil:
    zertifizierte Fachfirmen die das untersuchen, gibt es viele. Wir beschäftigen eine ziemlich oft (Raumluftmessungen, Schadstoffmessungen z.B. bei Druckerzeugnissen, Staubmessungen etc.) und bezahlen die selber.
    Das Problem ist jedoch: Was willst du messen?
    Es muss schon klar sein, in welche Richtung die Messung gehen soll. D.h. welche Stoffe könnten die Atemwegsreizungen ausgelöst haben. Hier sollte man erst die Prozesse untersuchen, welche Stoffe können freigesetzt werden.
    Eine Fachfirma würde vielleicht eine gaschromatografische Überblicksmessung durchführen und dann auf spezielle qualitative Analysen gehen.

    Für eine Raumluftmessung musst du schon mit bis zu 1000€ rechnen.

    Gruß
    Ralph

    Warum artet die Diskussion eigentlich dahingehend aus, dass jemand sich rechtfertigt?
    Liegt das vielleicht daran, dass man das Gefühl hat, es werden unlautere Absichten, fehlende Kompetenz oder auch mangelnde Sozialkompetenz unterstellt?
    Ich gehe bei Diskussionen in einem Fachforum wie diesem davon aus, dass wir alle gleiche Ziele haben und auch kompetent sind.

    Die Frage ist: Welche Rolle hat nun die SiFa dabei inne?

    Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus. Gesagt wurde, dass das nur die ANvertreter (Betriebsrat, Personalrat) dürfen und können.

    Das ist schon einige Zeit her. Aber das gilt doch immer noch, oder?
    Gruß
    Ralph

    Hallo arn.im,
    dass fehlendes Sonnenlicht schlecht ist und im schlimmsten Fall sogar krank machen kann ist klar.
    (http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…beleuchtung.htm)
    Aber eine Pflicht ist für Arbeitsplätze leider nicht herzuleiten. Es gibt ja auch z.B. in medizinischen Einrichtungen Räume ohne Tageslicht (Röntgenräume, Endoskopieräume).
    Problematischer wird es mit der Belüftung! Ohne Fenster geht eben nur eine Lufttechnische Anlage und dort sind die Forderungen konkret (ASR A3-6).
    Die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hatte mal in einem Fachbeitrag von der Installation von Tagesspektrumleuchten an Arbeitsplätzen ohne Tageslicht in Arztpraxen (Anmeldungsbereiche) berichtet, mit denen gute Erfahrungen gemacht wurden.


    Noch kurz ein anderer Aspekt: Sollen Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, kann die Personalvertretung mitbestimmen.


    Gruss
    Ralph

    Hallo Koma,
    bei uns wird das eindeutig gehandhabt:
    Brillen sind für das private Leben notwendig, also keine speziellen Arbeitsmittel.
    Bei BS-brillen gibt es eine Betriebsvereinbarung, da sie spezielle Brillen für die Arbeit am PC sind.
    (D.h. auch, dass die Brillen am Arbeitsplatz verbleiben müssten.)
    Eine Ausnahme gab es noch: Die Glasbläser benötigten Schutzbrillen mit optischen Gläsern. Aber auch hier sind es eben Arbeitsmittel und PSA.

    Gruß
    Ralph

    Hallo Michael,
    das Problem ist auch nicht in erster Linie das "Einziehen des Handschuhs", sondern der Ruck, durch den plötzlich und mit großer, nicht abzubremsender Energie und Geschwindigkeit die Hand in Richtung Sägeblatt gezogen wird. Verbleibt die Hand im Handschuh wird es natürlich noch schlimmer.
    Der Unfall von dem ich sprach, wurde durch einen Faden eines Stoffhandschuhs ausgelöst. Der Handschuh zerriß dann, aber es war zu spät.
    Gruß
    Ralph

    Hallo Uwe,
    habe mir mal die internetseite von OMGA/Rinaldin angesehen und die eingestellten Videos bei youtube (

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    ).
    Die Sägeblattabdeckungen scheinen (so wie bei den meisten Kappsägen) gut zu funktionieren. Ob damit eindeutig das Einziehen von irgendwelchen Objekten wie Handschuhen unmöglich gemacht wird, vermag ich nicht zu entscheiden. Befürchte aber im Extremfall doch die Möglichkeit.
    Was auffällig ist - und mir völlig unverständlich - dass bei fast allen Sägen Handschuhe gefordert werden. Jedenfalls deute ich das aufgeklebte blaue, runde Signum so.
    Bei der Verarbeitung von bestimmtem Materialien wäre das erklärbar, aber das hat doch nichts mit der Maschine an sich zu tun!

    Also: Für die Bedienung der Maschine das Tragen von Handschuhe zu fordern, ist m.E. unsinnig und kontraproduktiv. Sollte Material zu bearbeiten sein, welches das Tragen von Handschuhe notwendig macht, muss das seperat betrachtet werden. In diesem Fall sollte man wirklich die Gefahren abwägen.Vielleicht könnte man ggf. zusätzliche Maßnahmen vorsehen (z.B. Abschrankungen, wenigstens Kennzeichnungen des gefährlichen Bereichs usw.).

    Gruß
    Ralph
    PS: Vielleicht bin ich auch zu vorsichtig. Habe aber mal die Unfallfolgen eines derartigen Unfalls mit einer Kreissäge gesehen...

    @uwekahl: Könntest du ein Bild einstellen?
    Meine Frage wäre: Wie hat der Hersteller verhindert, dass ein Handschuh (oder Teile von ihm, z.B. Fäden) eingezogen werden?
    Wenn das nicht durch eine technische Einrichtung eindeutig und sicher erfolgt, würde ich mich nicht auf das dünne Eis wagen, dass ja eine CE-Kennzeichnung vorliegt oder der Hersteller das verlangt.
    Unfälle durch eingezogene Handschuhe sind ziemlich schwer und m.E. haben die Handschuhhersteller das Projekt aufgegeben, bei dem Handschuhe entwickelt werden sollten, die sich beim Einziehen auflösen und somit keine Verletzungen zur Folge haben.

    Gruß
    Ralph

    • Mein Beitrag bezog sich auf den Beitrag Nr. 29 von guudsje.
    • Meiner Meinung nach wurden hier grundsätzliche Probleme angesprochen.
    • Ich bin der Meinung, dass eine Ablehnung der Bearbeitung eines Problems aus „mangelnder Erfahrung“ nicht zielführend ist. Als Sifas sind wir genau dafür ausgebildet worden, uns mit neuen Themen auseinanderzusetzen und Problemlösungen zu suchen.


    Ist meine Haltung jetzt eindeutig formuliert?

    Und nochmal: Die Liste von guudsje könnte über meine Tätigkeiten geschrieben sein - mit einigen Weglassungen aber auch mit vielen Ergänzungen. Wenn ich bei neuen Problemen kapituliert hätte, wäre ich nicht mehr dabei.

    Gruß
    Ralph, nicht missverstanden werden will

    Guudsje: Genauso isses!

    Es geht hier schon um grundsätzliche Probleme.
    Auf der einen Seite: das Problem ist viel zu komplex, das kann nur jemand mit Erfahrung richtig und fachkundig lösen.
    Und auf der anderen Seite: Problemlösung durch intensive Beschäftigung mit dem Problem, vorausgesetzt man hat die entsprechende Ausbildung, besitzt die Fähigkeiten der (effektiven) Wissensaneignung und die nötige Zeit.

    Also ich bin eindeutig für die andere Seite.

    Schon auf Grund der Vielfalt der Probleme, die ich bewältigen muss. Die Liste von guudsje könnte über meine Tätigkeit geschrieben sein.


    Gruß
    Ralph