Beiträge von Frank_Fasibe

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    Warum macht er die Prüfung nicht gleich? Benötigt er eine extra Beauftragung? Wenn er doch eh schon am Kran dran ist.

    Was der jetzt macht war nicht die Frage. Die Frage ist, warum es jahrelang von der selben Firma so ausgeführt wurde und jetzt plötzlich handelt es sich um eine Prüfpflichtige "wesentliche Änderung".

    Es wäre ein wesentliche Änderung, wenn die alte Laufkatze gegen eine neue ausgetauscht worden wäre. Und dann auch nur wenn es kein "Replacement in kind" wäre. Das heißt ein völlig anderes Modell.........

    Wir haben zu jeder Laufbahn mehrere Laufkatzen, die gewechselt werden müssen, da sie mechanisch und die Kette oberflächlich auch chemisch beansprucht werden und nicht im laufenden Betrieb gewartet werden können. Alle Laufkatzen wurden von dieser Firma beschafft und jährlich gewartet.

    Verstehe nun nicht was "betriebsbereit angeliefert" in BGV D6 §25 (4) bedeutet. Die Laufkatze wird auf die Kranbahn gehoben, gesichert und der Stecker für die Funkfernsteuerung eingesteckt.

    Hallo zusammen,

    wir haben im Betrieb mehrere Krananlagen mit unterschiedlichen, handgesteuerten Laufkatzen (max Last 1000kg). Diese werden schon seit Jahrzehnten regelmäßig ausgetauscht und zur Wartung nebst UVV an den Hersteller geschickt. Der Monteur heute teilte uns aber jetzt mit, dass unsere Montage auf der Kranbahn eine "wesentliche Änderung" darstellen würde und daher jedes Mal einer Abnahme durch ihn notwendig wäre.

    Hab mal nachgeschaut:

    BGV D6 / DGUV Vorschrift 52 - Krane

    III. Prüfungen

    § 25 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß kraftbetriebene Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Satz 1 gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg und für teilkraftbetriebene Turmdrehkrane.

    (2) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft.

    (3) Für Krane nach § 3a Abs. 3 besteht die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme aus Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung.

    (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich für Krane, die betriebsbereit angeliefert werden und für die der Nachweis einer Typprüfung (Baumusterprüfung) oder die EG-Konformitätserklärung vorliegt.

    Wenn die geprüfte Laufkatze am Kran montiert wird, liegt doch keine "wesentliche Änderung" (ausser vielleicht im Aufenthaltsort der Katze) vor? Es hat sich keine neue Gefährdung ergeben. Oder verstehe ich da jetzt etwas falsch? Das Teil wurde vom Hersteller kontrolliert, gewartet und wird betriebsbereit angeliefert. Warum sollen wir die wieder abnehmen lassen müssen?

    Vielen Dank für die Aufklärung.

    Gruß Frank

    Ja, diese Frage müsste man aber nicht stellen, wenn die liebe

    Presse wenige Monate vorher, in einer eigenen Bundes-

    pressekonferenz zu diesem Thema aufgepasst hätte....ach ja,

    war nur kaum Presse da...


    Und auch die Verschiebung vom Warntag war keine Überraschung.

    Hast Du vielleicht nen link zur besagten Pressekonferenz? Würde mich mal interessieren. Ich denke die Presse hat sicher aufgepasst, aber im Zusammenhang mit der fehlenden Alarmierung und Evakuierung hat die BILD die Chance genutzt, nochmal Salz in die Wunde zu streuen. Allerding machte der angesprochene Regierungsvertreter nicht den Eindruck, dass er von der besagten Konferenz auch etwas gehört habe. Da hätte er auch darauf hinweisen können.

    Werter Simon, ich weiß das Du jegliche "Angriffe" auf den Katastrophenschutz persönlich nimmst. Alles jetzt aber auf die Bevölkerung zu schieben ist auch nicht hilfreich und nützlich. Ich habe hier meinen Eindruck wieder gegeben. Nichts weiter. OK vielleicht ist mein Beitrag auch komplett nutzlos. OK ignorier ihn einfach.

    Gruß Frank

    Also nach dem Hochwasser kam ja in der ersten Pressekonferenz auch die Frage nach dem verkackten Warntag auf. Es wurde gefragt, warum der nächste Test auf 2022 verschoben wurde und was alles noch fehlen würde für einen erfolgreichen Test (hat glaub ich die BILD gefragt). Die vom Ministerium konnten keine Antwort geben. Wahrscheinlich kam die Frage zu unerwartet.

    Hier noch die "Warntag-Seite" aus NRW: Wie soll ich mich im Ernstfall verhalten? | IM

    Bitte beachtet doch die vielfältigen Hinweise, warum gewarnt wird (anscheinend brennt es in NRW nur) aber Hauptsache die fenster sind zu und falls der Strom ausfällt kann man ja noch das Autoradio nehmen....)

    Und "Warnung unterhaltsam" ist wohl auf Wunsch von Herrn Laschet eingefügt worden ;) . Der lacht ja so gerne.

    Ja da sollten sich die NRWler so richtig sicher fühlen.

    Gruß Frank

    So werde ich auch am liebsten angesprochen mit: "OH GOTT " :44: :44: :44:

    Wie schön! Bei mir sagen sie immer "ICH WUSSTE DASS DU GERADE JETZTE VORBEI KOMMST (wenn ich was total unsicheres mache!" :Lach:

    Also ich lass das noch was offen.... bin gespannt auf die weiteren Ideen! Im Übrigen beim nächsten Mal schütze ich besser die Hecke .... die ist jetzt kahlgeschnitten.... der Kletterschneider hats überlebt.

    :Lach::44: Ja hab ich ihm auch gesagt, der Chef hat das Gerüst selbst aufgebaut!

    Fällt der Mitarbeiter auf euren Grund und Boden, den Verletzten wieder über den Zaun zurückwerfen.

    Ja hab ich denen auch gesagt

    Mein erster Gedanke. Und gleich noch ein bisschen Aufsaugmaterial mitnehmen oder was "deckenderes" zum Drüberkippen dass die Flecken auf dem Boden nciht so auffallen... z.B. Diesel.

    Ok auf der Wiese wäre Diesel nicht so schön, aber hab empfohlen das Schnittmaterial nicht gleich wegzuräumen. Lol

    Hallo,

    Fremdfirmen die für den Betrieb einweisen einweisen ist ja klar. Aber wie sieht es aus, wenn der Nachbar seine an das Betriebsgelände angrenzend 5m hohe Hecke schneiden will? Der Nachbar ist Gerüstbauer und macht normal seine Arbeit (auch bei uns) super. Nur heute steht sein Gerüst ohne Geländer auf der Wiese und sein Mitarbeiter hantiert oben mit einer Heckenschere, aber eben ohne Geländer!

    Einerseits finde ich es eine schlechte Werbung andererseits steht im Falle eines Falls der Rettungswagen auf unserm Grundstück und die schlechte Presse haben auch wir. Wie geht ihr hier vor?

    Gruß Frank

    Ich habe mit keinem Wort etwas von Eigenversuchen oder ob ICH Recht habe geschrieben.

    Werter ixetic,

    natürlich hast Du das nicht gesagt, aber ich habe es so verstanden. Keiner außer Du selbst weiß besser, was Du meinst und dabei denkst. Aus der Schrift geht das leider nicht hervor.

    Aber klar müssen wir diskutieren über den Sinn von diversen Verordnungen und Vorschriften und kommen immer zum selben Ergebnis: es steht nicht in unserer Macht und Verantwortung es anders zu machen.

    Gruß Frank

    Moin,


    meine Standardantwort zur Zeit: Dankschreiben und Fragen zu den Verordnungen... immer gerne nach Berlin.


    Für mich sind viele Fragen und Regeln, mit Logik oder gesundem Menschenverstand, nicht mehr zu beantworten.

    Also versuche ich es erst gar nicht mehr.

    Beteiligst Du dich selbst am Eigenversuch, wer Recht hat? Also ob Du und dein "gesunder Menschenverstand" oder die Wissenschaft nebst politischen Verordnungen?

    Sag Bescheid, wie es ausgegangen ist. Ich beteilige mich nicht daran. Maske bleibt, Abstand bleibt.

    Gruß Frank

    @all:

    Habt ihr von Rick irgendeine Art der Rückmeldung gesehen? Wenn nicht warum dann hier Zeit und Energie reinstecken, wenn er die Informationen nur abgreift, aber nicht in den Dialog tritt? Ich finde es auch interessant, aber tatsächlich rausgeschmissene Zeit, wenn der Fragesteller keine Antworten auf unsere Fragen liefert.

    Gruß Frank

    So, gut, dass diese Internetseite säurefest ist ... mit Papier hätte ich ein Problem ...

    Hallo Arni,

    ja schön geschrieben, aber wie kannst Du jemandem böse sein, der nicht weiß, was genau er sagt, weil er es von solchen Menschen gelernt hat, die auch nicht wissen was sie genau sagen, wenn sie was sagen?

    Das wäre jetzt so, wenn ich Dir jetzt böse wäre (als ein gelernter Chemielaborant) wenn Du sagst "So, gut, dass diese Internetseite säurefest ist ... mit Papier hätte ich ein Problem ..." und ich Dich zurechtweisen müsste, dass das Internet durchaus nicht säurefest ist, da es ja aus Elektronen besteht, die verschoben werden, um alles sichtbar zu machen und sich das Internet sozusagen in der Säure auflösen würde.

    Aber keine Bange, bin Dir nicht böse. Es bleibt nichts so wie wir es gelernt haben auf ewig bestehen. Bedenklich wird es, wenn es eine Wortpolizei gäbe, die Dich für die Verwendung des N-Wortes oder sogar des F-Wortes ohne Verhandlung an den Pranger auf dem Marktplatz (mit Sozialmedienübertragung) stellt und Dich dem wütenden Sprachmob aussetzt, bis Du keinem mehr ein F für ein N vormachen kannst! Das wird dann bedenklich.

    Solange werde ich das sprechen was mir gefällt und keinem weh tut und beim Rest einfach schmunzeln und weiterblättern (die Informationen ausser Sichtweite schieben) weißt schon das deutsche Wort das mit scr.... anfängt! 😂

    Tja wenn mal jemand weiter gedacht hätte.... aber nein lieber ne App riesig ankündigen die dann nachher nix gebracht hat und auch nicht anderweitig genutzt werden kann! Datenschutz sei Dank! Alle Daten besser geschützt als die Menschen! Bravo. Und wenn der ausländische Virus die Daten befällt auch noch Lösegeld bezahlen... na Mahlzeit.

    P.S.: Weiss jemand wieviel die App gekostet hat und wer im Vorstand der Kumpel von nem Politiker ist? ;)

    Wer von einer "Verhunzung" der deutschen Sprache spricht, der kann ja mal irgendwas lesen was 200 Jahre alt ist und es mit dem heutigen Deutsch vergleichen. Erste Reaktion wird sein, warum die das so total anders schreiben als wie heute! Veränderung ist Entwicklung / Fortschritt, Kann gut oder weniger gut sein. Wenn die Veränderung in der Sprache nicht gefällt, wird man in keinem Land der Erde glücklich werden, denn selbst Gebärdensprache ist einer Wandelung unterlegen! Ob es nun gefällt oder nicht.

    Kann jede*r für sich selbst entscheiden!