Warum macht er die Prüfung nicht gleich? Benötigt er eine extra Beauftragung? Wenn er doch eh schon am Kran dran ist.
Was der jetzt macht war nicht die Frage. Die Frage ist, warum es jahrelang von der selben Firma so ausgeführt wurde und jetzt plötzlich handelt es sich um eine Prüfpflichtige "wesentliche Änderung".
Es wäre ein wesentliche Änderung, wenn die alte Laufkatze gegen eine neue ausgetauscht worden wäre. Und dann auch nur wenn es kein "Replacement in kind" wäre. Das heißt ein völlig anderes Modell.........
Wir haben zu jeder Laufbahn mehrere Laufkatzen, die gewechselt werden müssen, da sie mechanisch und die Kette oberflächlich auch chemisch beansprucht werden und nicht im laufenden Betrieb gewartet werden können. Alle Laufkatzen wurden von dieser Firma beschafft und jährlich gewartet.
Verstehe nun nicht was "betriebsbereit angeliefert" in BGV D6 §25 (4) bedeutet. Die Laufkatze wird auf die Kranbahn gehoben, gesichert und der Stecker für die Funkfernsteuerung eingesteckt.